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Beihefte online

Andrea Schmidt–Rösler


Inhaltsverzeichnis
Princeps Transilvaniae – Rex Hungariae? Gabriel Bethlens Außenpolitik zwischen Krieg und Frieden

Gliederung: DIE AUSGANGSLAGE: DAS FÜRSTENTUM SIEBENBÜRGEN
DER WEG ZUM NIKOLSBURGER[7]  FRIEDEN – DER ERSTE KRIEG GEGEN HABSBURG[8]
DER WEG ZUM FRIEDEN VON WIEN – DER ZWEITE KRIEG GEGEN HABSBURG
DER WEG ZUM FRIEDEN VON PREßBURG – DER DRITTE KRIEG GEGEN HABSBURG

Anmerkungen
Zitierempfehlung

Text:
DIE AUSGANGSLAGE: DAS FÜRSTENTUM SIEBENBÜRGEN

Nach der Niederlage Ungarns 1526 gegen das Osmanische Reich bei Mohács und der Eroberung Budas 1541 durch die Osmanen zerfiel das ungarische Königreich in drei Teile. Der mittlere Teil Ungarns mit Buda wurde in ein türkisches Paschalik umgewandelt. In Oberungarn übernahmen die Habsburger aufgrund dynastischer Erbverträge die Stephanskrone und den Titel des ungarischen Königs; sie kontrollierten damit etwa ein Drittel des früheren ungarischen Staatsgebietes, darunter auch die wichtigen Städte Preßburg und Kaschau[1]. Auf dem Boden »Transsylvaniens«, bis dato eine lediglich geographische Einheit (Partes Transylvanicae Regni Hungariae), entstand das Fürstentum Siebenbürgen. Obwohl es in inneren Angelegenheiten autonom war, stand es doch in Abhängigkeit vom Osmanischen Reich und war diesem zu jährlichem Tribut verpflichtet. In Karlsburg[2], der »Hauptstadt« des Fürstentums, tagte ab 1543 der aus einer Kammer bestehende siebenbürgische Landtag. An der Spitze des Staatswesens stand der gewählte Fürst, der seine Wahl vom Osmanischen Reich bestätigen lassen mußte.[3]

Das Habsburger Königreich Ungarn und das Fürstentum Siebenbürgen standen in – phasenweise heftiger kriegerischer – Rivalität zueinander. Dahinter stand in erster Linie der Anspruch beider Teile auf die staatliche und territoriale Nachfolge Ungarns, verbunden auf Seiten Siebenbürgens mit dem Versuch, Gebiete zu erobern, auf Seiten Habsburgs, das ständisch geprägte Siebenbürgen dem entstehenden absolutistischen Staatswesen einzugliedern. Dazu kam der konfessionelle Gegensatz zwischen dem katholischen Haus Habsburg und dem überwiegend reformierten Fürstentum Siebenbürgen.

Der Wahl Gabriel (Gábor) Bethlens zum Fürsten von Siebenbürgen gingen Differenzen zwischen dem amtierenden Herrscher Gabriel (Gábor) Báthory (1608–1613) und dem Osmanischen Reich voran, nachdem Báthory im April 1613 im »Preßburger Vertrag« die Oberhoheit Habsburgs über Siebenbürgen anerkannt hatte. Bethlen hatte die Möglichkeit seiner Wahl bereits seit 1612 im Osmanischen Reich sondiert und dabei die Position Báthorys geschwächt. Im Herbst 1613 zog er in Begleitung osmanischer Truppen nach Siebenbürgen. Am 23. Oktober 1613 ließ er sich vom in Klausenburg[4] versammelten Landtag in Anwesenheit und unter dem Schutz osmanischer Truppen zum Fürsten von Siebenbürgen wählen. Am 25. Oktober erhielt er vom Osmanischen Reich die Bestätiging seiner Wahl.[5]

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Im Inneren hatte Bethlen zunächst die öffentliche Meinung und einen Teil der Stände gegen sich. Bis 1618 war er so mit der innenpolitischen Konsolidierung seiner Herrschaft beschäftigt.[6]

Der Herrschaftsantritt Bethlens wurde auch in Wien von Kaiser Matthias mit Mißtrauen beobachtet. Die erst 1606 mit dem Wiener Frieden beigelegte Auseinandersetzung zwischen Siebenbürgen und Habsburg, die die gesamte Herrschaftszeit Bethlens politisch und militärisch prägte, flammte wieder auf.

DER WEG ZUM NIKOLSBURGER[7]  FRIEDEN – DER ERSTE KRIEG GEGEN HABSBURG[8]

Die Umstände, unter denen die Wahl Bethlens vonstatten gegangen war, war für Habsburg ein unmißverständliches Zeichen der Abhängigkeit Bethlens vom Osmanischen Reich. Einer siebenbürgischen Delegation, die sich im November und Dezember 1613 am kaiserlichen Hof aufhielt, verweigerte der Kaiser mit Verweis auf die Unzuverlässigkeit Siebenbürgens aus formalen Gründen Verhandlungen.[9] Vielmehr forderte der Kaiser von Bethlen die Anerkennung der Habsburger Oberhoheit, die Übergabe der Partes[10], den Abzug der osmanischen Truppen aus Siebenbürgen und einen Offensivpakt gegen die Pforte.[11] Gespräche zwischen den Delegationen im März und April in Márosvásárhely endeten wegen und zugleich trotz der konträren Verhandlungsausgangslage am 15. Mai 1614 immerhin in einem dreimonatigen Waffenstillstand.[12] Im Juli 1614 wurden die Versammlungen fortgesetzt. Bethlens Kommissäre legten ein Memorandum vor, das das Verhältnis des Fürstentums zum Osmanischen Reich erläuterte und das den Habsburger Vorwurf entkräften sollte.[13] Der österreichische Generalkonvent, der zeitgleich in Linz zusammengetreten war, sprach sich gegen einen Krieg und für die Fortsetzung der Verhandlungen aus. Am 18. August 1614 forderte eine siebenbürgische Delegation von Kaiser Matthias die Bestätigung der Preßburger Konvention und ihre Ausdehnung auf Bethlen.[14] Zu einer Verhandlungsaufnahme unter diesen Bedingungen schien der Kaiser nicht bereit, er gewährte jedoch am 21. August die Verlängerung des Waffenstillstandes für die Dauer der Verhandlungen[15] und kündigte am 23. August 1614 in einem Versicherungspatent Unterhandlungen innerhalb drei Monaten an.[16]

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Als Bethlen im Oktober 1614 den osmanischen Forderungen nachkam und die Übergabe der strategisch bedeutsamen Grenzfestungen Lippa und Jeno[17] zusagte, kam dies für den Kaiser einem Beweis für die Abhängigkeit Bethlens gleich. Er antwortete mit der Aufstellung eines Gegenkandidatens für den siebenbürgischen Thron (Georg Hommonay). Der ungarische Reichstag sprach sich jedoch gegen einen Konfrontationskurs aus und drängte zu weiteren Verhandlungen. Die ungarischen Stände sahen in einem Frieden mit Siebenbürgen nicht zuletzt die Voraussetzung für einen Frieden mit dem Osmanischen Reich. Am 8. Februar 1615 kündigte der Kaiser die Aufnahme von Verhandlungen an, ernannte die Kommissäre[18] und bestimmte Galgócz als Verhandlungsort. Am 22. Februar stellte Bethlen seine Unterhändlervollmachten aus und versuchte – allerdings vergebens – die Verhandlungen ins näher an Siebenbürgen gelegene Kaschau zu verlegen. Im Laufe der Gespräche wurde jedoch der Verhandlungsort nach Tyrnau[19] verlegt. Bethlens Verhandlungsziel war seine Anerkennung als Fürst von Siebenbürgen, die Maßregelung Hommonays und die Rückgabe der Grenzfestung Nagykárolyi, die Matthias als Reaktion auf die Wahl Bethlens 1613 besetzt hatte. Habsburg hingegen wollte eine Verpflichtung Bethlens auf den Kaiser (vor allem gegen das Osmanische Reich) und die Anerkennung des Primats des ungarischen Königs erreichen. Die Verhandlungsergebnisse wurden am 6. Mai 1615 in zwei Urkunden zusammengefaßt, die zusammen den sog. Ersten Tyrnauer Vergleich bilden.[20] Der öffentliche Vertrag regelte das Verhältnis Siebenbürgens zu Ungarn. Siebenbürgen behielt alle Freiheiten (einschließlich des freien Fürstenwahlrechts der Stände) und sicherte zu, sich nicht von Ungarn zu lösen und keine Feindseligkeiten gegen Ungarn und das Haus Habsburg zu unternehmen. Bethlen sicherte zudem dem Kaiser Unterstützung gegen alle Feinde (mit Ausnahme des Osmanischen Reichs) zu. Der diplomatische Verkehr sollte wieder aufgenommen und normalisiert werden. Der Kaiser bestätigte den Wiener Frieden (1606)[21], garantierte die freie Religionsausübung und der freien Handelsverkehr zwischen Ungarn und Siebenbürgen. Zudem gab er die im Dezember 1613 besetzten Gebiete in den Partes[22] auf. Eine Amnestie für politische Gefangene wurde vereinbart. Weitere Bestimmungen befaßten sich mit Restitutionen. Zudem wurde eine gemeinsame Kommission zur Schlichtung offener Fragen angekündigt. In einem geheimen Zusatzvertrag erkannte Bethlen die Oberhoheit des Königreichs Ungarn über das Fürstentum Siebenbürgen an. Siebenbürgen wurde jedoch Bethlen und seinen Nachkommen zuerkannt. Sollten jedoch mit Ofen und Erlau die zwei zentralen Städte des osmanischen Teils Ungarns zurückerobert werden, sollte auch Siebenbürgen an die ungarische Krone fallen. Bethlen sicherte dem Kaiser in diesem Geheimvertrag auch die im Hauptvertrag ausgeklammerte Unterstützung im Krieg gegen die Pforte zu. Ein ebenfalls geheimes Zusatzdokument versprach Bethlen eine Entschädigung für den Fall, dass er vom Osmanischen Reich aus Siebenbürgen verdrängt würde.

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Für Bethlen stellte dieser Vertrag insgesamt einen Erfolg dar, da die 1606 verbürgten Rechte bestätigt wurden und die Suzeränität Ungarns zwar »de jure«, jedoch lediglich nur »pro forma« anerkannt wurde; ein Treueeid folgte nicht.[23]

Eine Frage war im Tyrnauer Vergleich ausgeklammert geblieben: die von Bethlen geforderte Abstrafung Georg Hommonays. Dieser wurde – wohl mit Rückendeckung des Kaisers – im Juni 1616 wieder gegen Bethlen aktiv. Mit in Polen geworbenen Haiducken–Truppen griff er Siebenbürgen an. Er hatte zudem Kontakt zur inneren Opposition um András Báthory geknüpft und den Pascha von Buda auf seine Seite gebracht. Das Verhältnis zwischen Bethlen und Buda war belastet, da sich die von der Pforte geforderte Herausgabe der Grenzfestung Lippa verzögerte. Ein gleichzeitiger Angriff Radu Serbans, des Vojevoden der Moldau, brachte Bethlen zusätzlich in Bedrängnis. Um einen Zweifrontenkrieg zu vermeiden, regelte Bethlen am 14. Juni 1616 die Abtretung von Lippa.

Am 11. Juni konnte er mit einem Sieg über die Haiducken bei Konyá/Bihar Hommonay eine entscheidende Niederlage beibringen und nach Ungarn vorstoßen. Kaiser Matthias stellte daraufhin seine Unterstützung für Hommonay ein und Ende Dezember 1616 wurde in Großwardein[24] ein 40tägiger Waffenstillstand vereinbArt.[25] Diesem Waffenstillstand folgten weitere Unterhandlungen durch wechselnde Delegationen, die jedoch eher den Charakter »unverbindlicher Besprechungen«[26] hatten. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die nun von Bethlen vehement geforderte Bestrafung Hommonays und die offizielle Lossagung des Kaisers von diesem. Am 16. März 1617 stellte der Kaiser in Linz den siebenbürgischen Kommissären eine Urkunde über die Verlängerung des Waffenstillstands aus, dem Bethlen am 9. Mai beitrat[27]. Im Juli 1617 wurden förmliche Verhandlungen in Tyrnau aufgenommen. Nach zügigen Gesprächen[28] wurde am 31. Juli 1617 der Zweite Tyrnauer Vergleich unterzeichnet[29], der – wie von Bethlen gefordert – die Bestimmungen des ersten Tyrnauer Abkommens bestätigte. Die Grenzen zwischen Siebenbürgen und dem Königreich Ungarn wurden dem status quo ante gemäß festgelegt. Eine Amnestie wurde für diejenigen erlassen, die gegen die Bestimmungen von 1615 verstoßen hatten; alle die, die künftig dagegen verstoßen würden, sollten verfolgt werden. Bethlen mußte eine Restituierung der Güter zusichern, die während der jüngsten Kriegshandlungen eingezogen worden waren. Eine explizite Anerkennung seines Fürstentitels konnte Bethlen nicht erreichen.

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Der Austausch der Urkunden zog sich wegen der aktuellen politischen Ereignisse in Böhmen[30] bis März 1619 hin. Der Austausch der Urkunden markiert auch einen vom Kaiser initiierten Verhandlungsneuanfang, getragen von der Angst, Bethlen könne sich mit den opponierenden protestantischen Ständen verbinden. Am 16. März unterzeichneten Kaiser Matthias und Gabriel Bethlen in Nagykároly[31] ein Abkommen, das die offenen Grenzstreitigkeiten und privatrechtliche Fragen regelte. In einer ergänzenden Urkunde machte der Kaiser Bethlen am 2. April das Zugeständnis, dass er nach Vollzug der Abmachungen den Titel »Serenissimus« zu führen berechtigt sei. Am 11. April 1619 stellte Kaiser Ferdinand II.[32] das entsprechende Diplom aus.[33] Dies kam einer Anerkennung Bethlens gleich.

Die Unruhen in Böhmen waren für Bethlen der Anlaß, ein weiteres Vorgehen gegen Habsburg zu erwägen. Zuerst jedoch mußte er seine Position innen– und außenpolitisch konsolidieren. In Siebenbürgen trieb er die Aufstellung eines Heeres voran, das im August 1619 schließlich 40.000 Mann umfaßte. In Ungarn suchte Bethlen Kontakt zur protestantischen Opposition um den späteren Palatin Graf Stanislaus / Szaniszló Thurzó und Georg / György Rákóczy, die um eine Beschneidung ihrer ständischen und religiösen Rechte im Gefolge der in Böhmen zu erwartenden Repressalien fürchteten. Durch diplomatisches Geschick und Bestechungen[34] sah die Pforte von der geforderten Abtretung der Grenzfestung Jeno ab und billigte Bethlens Zug gegen Ungarn.[35] Am 18. August 1618 trug Bethlen den böhmischen und mährischen Ständen eine Zusammenarbeit an, wobei er darauf hinwies, dass zwischen ihm und dem Kaiser kein Friedenszustand bestehe und dass man für gegen Habsburg gerichtete Aktionen die Rückendeckung der Pforte hätte.[36] Am 26. August 1619 überschritt Bethlen die Grenze zum königlichen Ungarn; am gleichen Tag wählten die böhmischen Stände Friedrich von der Pfalz zum König von Böhmen. Gleichzeitig brachen an mehreren Stellen im königlichen Ungarn von der protestantischen ständischen Opposition getragene Aufstände los. Am 5. September nahm Georg Rákóczy im Namen Bethlens mit Kaschau die wichtigste Festung im königlichen Ungarn ein. Die protestantisch geprägte Stadt hatte sich den heranrückenden Truppen kampflos ergeben und den königlichen Kommandanten und Bethlen–Gegner Andreas / András Dóczy ausgeliefert. Für den 21. September berief Bethlen einen Landtag nach Kaschau ein, der ihn zum »Führer und Verweser« wählte. Dieses Amt umfaßte die Wehrhoheit durch das Recht, ein allgemeines Aufgebot anzuordnen und die Kommandanten zu ernennen, die Gerichtshoheit, das Verfügungsrecht über anheimgefallene Güter sowie mit dem Recht, Gesandtschaften zu ernennen, auch die außenpolitische Vertretung. Obwohl Ferdinand II. als König von Ungarn nicht abgesetzt wurde, übernahm Bethlen mit diesem Schritt wesentliche Souveränitätsrechte.[37] Am 14. Oktober kapitulierte Preßburg. Der dort residierende königliche Palatin mußte das Schloß und die Throninsignien (einschließlich der Stephanskrone) übergeben. Mit dieser Eroberung war auch der Weg nach Wien frei.

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Bethlen versuchte, ein engeres Bündnis mit Böhmen zustande zu bringen. Mehrere Gesandtschaften gingen nach Prag, und eine siebenbürgische Delegation war auch bei der Krönung Friedrichs von der Pfalz anwesend. Bethlens Ziel, ein enges Bündnis, das u.a. nur einen gemeinsamen Friedensschluß, einen Defensivakt gegen Polen und territoriale Gewinne Ungarns bedeutet hätte, kam jedoch nicht zustande, da im Grunde nur eine Interessensgemeinschaft gegen Habsburg bestand. Immerhin vereinbarte man ein gemeinsames militärisches Vorgehen gegen die kaiserliche Hauptstadt. Ende November stand ein Heer von 100.000 Mann, darunter 10.000 Böhmen und 15.000 Ungarn, vor Wien. Wegen des Fehlens schwerer Geschütze war jedoch an eine Einnahme nicht zu denken. Dennoch befand sich der Kaiser in großer Bedrängnis.

Ihm kam Ende November Georg Hommonay zu Hilfe, der – unterstützt von ungarischen Anhängern des Kaisers – erneut mit in Polen geworbenen Truppen nach Oberungarn eindrang und am 22. November einen Sieg über den für Bethlen ins Feld gezogenen Rákóczy errang. Um nicht von Siebenbürgen abgeschnitten zu werden und um eine Ausweitung der Adelsopposition zu verhindern, brach Bethlen am 29. November 1619 die Belagerung Wiens ab und trat den Rückzug nach Siebenbürgen an. Dennoch hatten die militärischen Operationen einen Erfolg Bethlens gebracht. Am 18. November hatte der Reichstag zu Preßburg seinen Kurs bestätigt, und der größte Teil Ungarns befand sich in seinem Besitz. Zudem schaltete eine Revolte in Hommonays eigenem Lager den gefährlichen Gegner aus. Am 15. Januar 1620 gelang Bethlen mit einem Defensiv– und Beistandspakt mit den konföderierten Ständen Böhmens, Mährens, Schlesiens, der Lausitz sowie Ober– und Niederösterreichs ein beachtlicher außenpolitischer Erfolg.[38]

Am 8. Januar 1620 wählte der ungarische Reichstag zu Preßburg Bethlen zum »Fürsten des Königreichs Ungarn«[39], »unter Ignorierung der Herrschaft Ferdinands«[40]. Von einer expliziten Königswahl wurde abgesehen, es hieß lediglich »dass bei ihm die ganze Regierung und Verwaltung dieses Königreichs, nicht anders als wenn er selbst König wäre, vollkommen sein und bleiben soll«[41]. Bethlen sicherte durch diese Wahl das von ihm erreichte ab, ohne jedoch einen endgültigen Bruch mit dem Kaiser herbeizuführen. Den letzten Schritt, die Krönung mit der Stephanskrone, unterließ Bethlen. Er fürchtete eine ablehnende bzw. feindliche Reaktion des Osmanischen Reichs und war sich zudem bewußt, dass er mit militärischer Hilfe seiner protestantischen Bündnispartner in der momentanen Lage nicht rechnen konnte, zumal der Vertrag vom 15. Januar 1620 keine konkreten Hilfsleistungen präzisiert hatte. Ferdinand II. überging die feindlichen politischen Aktionen und bemühte sich seit Dezember 1619 um einen Waffenstillstand, vor allem um Bethlen von seinen böhmischen Bündnispartnern zu trennen. Am 16. Januar 1620 wurde der Waffenstillstand zu Preßburg für die Dauer bis 20. September 1620 ausgefertigt.[42] Er sollte für Ungarn und Polen gelten (Art. 1) und schrieb den status quo nunc bis zum Abschluß eines Friedens fest (Art. 3, 4). De facto verzichtete damit Ferdinand vorübergehend auf den Besitz Ungarns. Bethlen setzte durch, dass auf Antrag der Waffenstillstand auch auf Böhmen ausgedehnt werden konnte (Art. 2). Für den 31. Mai 1620 wurde ein Landtag nach Neusohl[43] einberufen, dem Bethlen und der Palatin gleichermaßen vorstehen sollten (Art. 5, 6). Hommonay mußte seine Truppen zurückziehen, sonst konnte gegen diese mit Waffengewalt vorgegangen werden, ohne dass dies eine Verletzung des Waffenstillstandes bedeutet hätte (Art. 8). In einer Zusatzerklärung versuchte der Kaiser, den von Bethlen durchgesetzten Passus Böhmen betreffend zu relativieren. Er betonte, dass der Waffenstillstand nur für Ungarn Gültigkeit habe und dass Ungarn von einer Unterstützung Böhmens und der Konföderierten absehen müsse.

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Dem Waffenstillstand folgte am 23. Januar zu Wien ein Übereinkommen zwischen Ferdinand II. und Bethlen[44], in dem der Kaiser angesichts der böhmisch–siebenbürgisch–ungarischen Koalition weitere Konzessionen machen mußte. Der Kaiser erklärte, dass Bethlen in den Krieg eingetreten wäre, um Frieden herzustellen. Dieser Aspekt war auch von Bethlen selbst stets betont worden, um innerhalb Ungarns eine Rechtfertigung zu haben. Bethlen sollte durch eine Verleihung der Herzogtümer Oppeln und Ratibor zum Reichsfürsten ernannt werden, die Komitate Szatmár, Bereg, Ugocsa und Szabolcs als erblichen Besitz mit allen Rechten und Einkünften sowie weitere oberungarische Komitate auf Lebenszeit erhalten. Munkács[45] könnte an Siebenbürgen angeschlossen werden. Sollte Bethlen einen Frieden zwischen dem Kaiser und Böhmen vermitteln, so sollte er Güter in Böhmen erhalten. Bethlen verpflichte sich, das Land für die Dauer des Waffenstillstandes fideliter zu verwalten, die geistlichen und weltlichen Stände unberührt zu lassen, die protestantischen Stände mit Habsburg auszusöhnen und sich für einen Frieden einzusetzen. Für seine Untertanen forderte Bethlen in einem Instrument Schutzbriefe des Kaisers. Diese Zugeständnisse kamen einer »vollkommenen Preisgabe des kaiserlichen Ansehens in Ungarn gleich«.[46] Dennoch erreichte der Kaiser sein Hauptziel nicht: Bethlen kündigte die Allianz mit den protestantischen Ständen nicht auf und erklärte an keiner Stelle seine Nichteinmischung in den laufenden böhmisch–habsburgischen Konflikt. Vielmehr versuchte er, durch mehrere Gesandtschaften an den Kaiserhof eine Einbeziehung Böhmens zu erwirken. Das Abkommen enthielt bereits die grundlegenden Elemente, die später im Nikolsburger Frieden bekräftigt wurden.[47]

Bethlen griff im Frühjahr den Plan eines europäischen, antihabsburgischen Bündnisses wieder auf. Anknüpfend an das Abkommen vom 15. Januar schloß er am 25. April 1620 in Prag mit Böhmen ein Waffenhilfeabkommen.[48] Diplomatische Missionen in die Niederlande, nach Dänemark und Großbritannien sowie zu verschiedenen evangelischen Reichsständen brachten jedoch keine Ergebnisse. Venedig äußerte zwar ein wirtschaftliches und strategisches Interesse, war jedoch an einer Kriegsbeteiligung gegen Wien nicht interessiert. Durch taktische Verhandlungen mit der Pforte konnte Bethlen verhindern, dass Polen sich auf Seiten Habsburgs engagierte. Von einer Verwirklichung seiner »Einkreisungspolitik«[49] mußte Bethlen jedoch im Laufe des Jahres 1620 zunächst Abschied nehmen.

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Im Juni 1620 trat der im Waffenstillstand angekündigte ungarische Reichstag in Neusohl zusammen.[50] Bethlen forderte von den Ständen eine Bereitschaft zur Unterstützung Böhmens, dem Ferdinand den Waffenstillstand verweigere, und eine Aufrüstung für den anstehenden Krieg. Am 1. August 1620 legten die verspätet eingetroffenen Gesandten des Kaisers um Raimbald von Collalto[51] die Bedingungen des Kaisers für weitere Gespräche vor, darunter war der Rücktritt Bethlens vom Bündnis mit Böhmen sowie ein Treueid auf den Kaiser enthalten. Auf dieser Basis wollte man über die Verlängerung des Waffenstillstandes verhandeln, allerdings erneut unter explizitem Ausschluß Böhmens. Diese Bedingungen waren für Bethlen unannehmbar. Am 13. August erklärten die kaiserlichen Bevollmächtigten den Neusohler Landtag für aufgelöst und alle bisherigen und weiteren Beschlüsse für ungültig. Um ein sofortiges Aufflammen der Kampfhandlungen zu verhindern, stellte Collalto in Altsohl (Zólyom) eine Verlängerungsurkunde für 10 Tage aus.[52]

Nach dem Scheitern des Neusohler Landtages bekundeten beide Seiten ihr Interesse an der Fortsetzung der Verhandlungen. Die Aufnahme scheiterte jedoch mehrmals, unter anderem auch deswegen, weil man sich über einen Verhandlungsort nicht einigen konnte. Frankreich bemühte sich um eine Vermittlung, und am 18. Oktober 1620 traf eine französische Gesandtschaft bei Bethlen in Preßburg ein. Sie versuchte, Bethlen von der Prämisse der Einbeziehung Böhmens abzubringen.

Bethlen verspielte indessen die Gelegenheit, seine überlegene Position gegenüber Habsburg auszunutzen. Mit der Niederwerfung der Böhmen in der Schlacht am Weißen Berg (7. November 1620) festigte sich die Position Ferdinands. In Ungarn herrschte nun die Befürchtung, der Kaiser werde sich als nächstes gegen Ungarn wenden. Am 10. Dezember 1620 annullierte Ferdinand II. in einem Edikt alle Beschlüsse des Preßburger und des Neusohler Landtages, einschließlich der Wahl Bethlens (titulum princeps Hungariae penitus cassamus, abrogamus et abolemus). Seinen Gegenspieler beschuldigte er erneut des Paktes mit der Pforte, ohne deren Unterstützung er nicht an die Regierung gekommen wäre, sowie mit den aufständischen Böhmen. Da Bethlen die Verträge, die seit 1615 geschlossen worden waren, ebenso gebrochen habe wie den jüngsten Waffenstillstand, kündigte der Kaiser einen Feldzug gegen den siebenbürgischen Fürsten an.[53] Bis Ende 1620 blieb Ungarn jedoch (bis auf die Festungen Raab und Komron) in der Hand Bethlens. Die symbolträchtige Stephanskrone wurde von Preßburg nach Altsohl in Sicherheit gebracht.

Im Dezember 1620 machten beide Seiten Schritte zu Verhandlungen. Bethlen akzeptierte am 19. Dezember den von Ferdinand II. geforderten Ausschluß Böhmens aus den Friedensverhandlungen. Am 12. Januar 1621 erließ der Kaiser in Wien einen Waffenstillstand[54], der allerdings auf das Verhandlungsgebiet zwischen Donau und Leitha begrenzt war. Bethlen akzeptierte diesen am darauffolgenden Tag.

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Am 25. Januar begannen in Hainburg unter französischer Vermittlung die Unterhandlungen.[55] Nach seinem Sieg über Böhmen stellte Ferdinand in seiner Instruktion an die Bevollmächtigten am 15. Januar 1621 hohe Forderungen, vor allem die Wiederherstellung der Herrschaft über Ungarn und die Annullierung der Wahl Bethlens. Die französischen Vermittler tagten am 25. Januar mit den kaiserlichen und am 27. Januar mit den siebenbürgischen Delegierten. Unter französischem Druck erklärten sich die Abgesandten Bethlens schließlich bereit, Ferdinand II. als ungarischen König wieder anzuerkennen. Am 3. Februar legten die kaiserlichen Delegierten ihre detaillierten Forderungen vor, an deren Anfang der Rückzug Bethlens und die Unterwerfung des königlichen Ungarns mit Bestätigung Ferdinands II. durch die Stände stand. Desweiteren wurde der Verzicht auf den Königstitel, die Aufgabe einiger Grenzfestungen, Garantien für die katholische Religion und die Restituierung geistlicher Güter, die Auslieferung politischer Flüchtlinge und vor allem die Annullierung der Konföderationsverträge Bethlens mit Böhmen gefordert. Der Wiener Frieden sollte zugunsten Habsburgs modifiziert werden. Dafür bot man Bethlen Oppeln und Ratibor mit dem Reichsfürstentitel an sowie finanzielle Entschädigungen an. Zusagen für die Stände erhielt der erste kaiserliche Verhandlungsentwurf nicht.

Am 20. Februar präsentierten die siebenbürgisch–ungarischen Delegierten die Standpunkte Bethlens. Neben Oppeln und Ratibor forderte Bethlen eine territoriale Arrondierung durch Munkács, den Besitz der vier ungarischen Theiß–Komitate auf Lebzeit sowie weitere neun oberungarische Komitate und Güter in Böhmen. Das siebenbürgische Wappen sollte um das ungarische Königswappen erweitert werden, und Bethlen wollte den Titel »ungarischer Fürst« führen. Eine klare Aussage über eine Anerkennung Ferdinands II. und einen Verzicht Bethlens war damit nicht ausgesprochen. Die Standpunkte waren so gegensätzlich, dass die Verhandlungen eigentlich schon im Februar als gescheitert betrachtet werden mußten. Die französischen Vermittler versuchten noch bis April, die Gespräche fortzuführen. Beide Parteien zeigten nur geringe Kompromißbereitschaft und drohten stets mit einem Verhandlungsende. Bethlen zeigte sich in territorialen Fragen nachgiebig, war jedoch nicht willens, über die Ständeprivilegien zu verhandeln. Der Kaiser hingegen war nur zu kleineren territorialen Zugeständnissen bereit; weitere Verhandlungen mit den Ständen lehnte er kategorisch ab. Am 8. April 1620 erreichten zwei kaiserlichen Diplome Hainburg, die durchaus als »Ultimatum«[56] gesehen werden können. Im ersten Diplom forderte Ferdinand Bethlen auf, auf den Königstitel offiziell zu verzichten, die Krone auszuliefern, eingezogene Güter zu restituieren und sich einer künftigen Einmischung in ungarischen Angelegenheiten zu enthalten. Er bot Bethlen Oppeln und Ratibor erblich, Munkács und die vier Theiß–Komitate auf Lebzeit (hier sollte die Jurisdiktion des Palatins weiter bestehen) an. Das zweite Patent richtete sich an die Stände. Obwohl sein Inhalt unbekannt ist, ist wohl davon auszugehen, dass es keine Zugeständnisse enthielt.[57] Für Bethlen war dieses Angebot inakzeptabel.

Am 19. April erklärte der Kaiser die Verhandlungen für beendet. Am 22. April verließen die kaiserlichen Delegierten Hainburg.

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Da der im Januar geschlossene Waffenstillstand nur auf das Gebiet um den Verhandlungsort beschränkt gewesen war, gingen im übrigen königlichen Ungarn die militärischen Auseinandersetzungen zwischen dem siebenbürgischen Fürsten und Habsburg weiter. 1621 unternahm Bethlen einige Vorstöße nach Mähren, die jedoch keinen dauerhaften Erfolg brachten. Ab Mitte Februar 1621 drangen kaiserliche Truppen nach Ungarn vor und eroberten am 6. Mai Preßburg. Im August 1621 hingegen belagerte Bethlen wieder die oberungarische Hauptstadt, ohne diese einnehmen zu können. Im königlichen Ungarn machte sich Kriegsmüdigkeit breit, die sich in zunehmender Opposition gegen Bethlen äußerte. Prominentestes Beispiel ist – der übrigens katholische – Palatin Sigismund Forgách, der in Hainburg für Bethlen die Unterhandlungen geführt hatte und nun auf die Seite des Kaisers wechselte. Eine militärische Niederzwingung Habsburgs war für Bethlen nicht realistisch, zumal erneut seine Bemühungen um außenpolitische Unterstützung scheiterten. Ein Ausgleich mit dem Kaiser war für Bethlen ein »Gebot der politischen Raison«.[58] Verhandlungen noch zu einer Zeit der militärischen Stärke anzubieten, war eine taktisch geschickte Entscheidung Bethlens. Anfang September traf ein Gesandter Bethlens am Wiener Hof ein, um die siebenbürgische Bereitschaft zu Wiederaufnahme der Verhandlungen mitzuteilen. Am 23. September ernannte der Kaiser eine Verhandlungsdelegation[59] und legte seine Prämissen in der Instruktion für die Gesandten fest. Bethlen mußte dem Königstitel entsagen, die Verbündeten Bethlens waren aus den Verhandlungen auszuschließen, die Gefangenen freizulassen und deutsche Truppen in den Grenzfestungen zuzulassen. Bethlen stellte seine Delegation unter die Führung von Imre Thurzó. Am 11. Oktober 1621 traten die Unterhändler in Nikolsburg zu einer ersten Sitzung zusammen.

Am 12. Oktober stellten die beiden Delegationen ihre Konzepte vor. Thurzó verlangte für Bethlen den Besitz des königlichen Ungarn und bot dafür ein Treueversprechen an. Die kaiserliche Delegation stellte den Verzicht auf den Königstitel und auf die ungarischen Gebiete zur Bedingung und drohte bereits am ersten Tag mit einem Verhandlungsabbruch. Thurzó reiste zur Rücksprache zu Bethlen und überbrachte am 18. Oktober die siebenbürgische Antwort. Der Fürst erklärte sich nun zum Verzicht auf Titel und Krone bereit, wenn er dafür erhebliche territoriale Entschädigungen (Oppeln, Ratibor [einschließlich Sitz und Stimme im Reichstag], Munkács, Ecsed, Szatmár und die Komitate, die im Waffenstillstand zu Preßburg unter seiner Verwaltung gelassen worden waren) und einen jährlichen Beitrag von 100.000 Gulden für die Instandsetzung der Grenzfestungen erhalten würde. Des weiteren bestand er auf einer Aufwertung seiner Wappens und auf dem Titel Sacri Romani imperii nec non Hungariae Transylvaniaeque princeps, dux Oppoliae et Ratiboriae comes Siculorum. Dadurch wäre mit dem Titel eines ungarischen Fürsten ein Paralleltitel zum ungarischen König entstanden. Das ausführliche kaiserliche Gegenkonzept stammt vom 26. Oktober 1621. Es setzte erneut den Verzicht auf den Königstitel (einschließlich der Übergabe der Stephanskrone), die Annullierung aller Bündnisse und eine Räumung des kaiserlich–königlichen Gebietes als condition sine qua non. Dazu kamen noch Forderungen wie die Absehung von Kooperationen mit den ungarischen Ständen, der Verzicht auf Feindseligkeiten gegen Habsburg, die Übergabe der Grenzfestungen an den Kaiser, der Verzicht auf die Einkünfte aus dem königlichen Fiskus sowie die Restituierung aller nach September 1619 in den Partes und in Ungarn eingezogenen Gütern (mit Sonderregelungen zum Besitz des inzwischen verstorbenen Hommonay). Der weitere Verhandlungsverlauf war von einem stückweisen Nachgeben beider Parteien bestimmt, stets begleitet von der Drohung, die Gespräche zu beenden.

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Bethlen zeigte sich bereits Anfang Dezember zum Verzicht auf den Königstitel und die Krone bereit, wollte jedoch mit dem Titel Serenissimus Romani Imperii Hungariaeque Princeps weiterhin einen gewissen Anspruch auf Ungarn demonstrieren. Territoriale Zugeständnisse kamen ebenfalls im Dezember 1621. Bethlen reduzierte seine Fordrungen von ursprünglich elf auf sieben Komitate. Allerdings bedingte sich Bethlen wirtschaftliche Vorteile (Erwerb von Kupfer und Silber aus den oberungarischen Bergwerken zum Fiskalpreis, zollfreie Einfuhr von Waffen aus Oberungarn nach Siebenbürgen, unbehinderte Rekrutierung von Handwerkern) aus. Nicht gewillt war Bethlen, seine außenpolitischen Verträge offiziell preiszugeben. Territoriale Fragen waren auch für die kaiserliche Delegation eine problemlose Verhandlungsmasse, sofern in den Abtretungsgebieten der Gebrauch der katholischen Religion garantiert und die Jurisdiktion des Palatins erhalten blieb. Zur Absicherung verlangte man von den siebenbürgischen Ständen eine Verzichtserklärung für die Zeit nach dem Tod Bethlens. Den von Siebenbürgen vorgeschlagenen Titel wollte man jedoch nicht akzeptieren. Zudem sollte eine Unrechtserklärung an den Verzicht Bethlens auf den ungarischen Königstitel gekoppelt werden. Die Zahlung eines Grenzbeitrags hingegen wurde hingenommen (5. Dezember 1621). Den ungarischen Ständen ging es vor allem darum, ihre Rechte zu wahren. So forderten sie eine Bestätigung des Wiener Friedens (1606), die Freiheit der Religion und die Rückgabe protestantischer Kirchen, den Ausschluß der Jesuiten aus dem königlichen Ungarn, die Einhaltung der 1618 gegebenen Wahlversprechen und vor allem eine Generalamnestie für die Zeit nach März 1619.

Am 6. Dezember 1621 debattierten die Delegierten den am 28. November von Bethlen ausgestellten Urkundenentwurf. Der darin gebrauchte Titel Rex Hungariae wurde zurückgewiesen. Anschließend wurden die Punkte festgehalten, über die keine Einigung erzielt werden konnte. Es waren dies die Forderung Bethlens, in den abgetretenen Komitaten die Verwaltungs– und Gerichtshoheit auszuüben und seine Weigerung, bereits vergebene Güter zu restituieren ebenso wie seinen Rückzug aus dem königlichen Ungarn an einen bestimmten Termin zu binden. Zudem forderte er Tokaj, Szatmár und Ecsed als erblichen Besitz. Der Kaiser hingegen zeigte kein Entgegenkommen in der Titelfrage, bestand weiterhin auf einer Erklärung zur Unrechtmäßigkeit des Königtums Bethlens und wollte vor allem eine Separierung der Stände von Siebenbürgen. Auch wirtschaftliche Privilegien sollte Bethlen nicht erhalten. Den Ständen kam der Kaiser mit der Bestätigung der geforderten Verträge entgegen. Eine Generalamnestie sollte jedoch an einen Treueeid gebunden werden.[60]

Vom 18. bis 24. Dezember 1621 fanden die Abschlußberatungen über die noch strittigen Fragen statt. Zunächst wurde ein Waffenstillstand für die Dauer der Verhandlungen ausgefertigt.[61] Bethlen konnte seinen Anspruch auf Abaujvár mit der Stadt Kaschau durchsetzen. Zugeständnisse erhielt er auch in wirtschaftlichen Fragen. Bethlen zeigte dafür Entgegenkommen in der seit 1618 besonders umstrittenen Frage seiner außenpolitischen Bündnisse: er wollte die Vertragsurkunden mit Böhmen und den protestantischen Ständen dem Kaiser aushändigen. Der formale Aufbau des Vertrages sollte in Einleitungs– und Abschlußformel dem Wiener Frieden von 1606 nachempfunden werden. Am 29. Dezember fand eine letzte Beratung statt. Bethlens Verhandlungsführer Kassai legte nochmals die strittigen Forderungen Bethlens vor, wohl als »Ultimatum«[62] zu verstehen. Einige Fragen konnten erledigt werden. Auf den Titel Princeps Hungariae wollte Bethlen jedoch nicht verzichten, er erklärte sich nun allerdings bereit, nur die Rechtstitel daraus zu ziehen, die der Kaiser im Friedensvertrag darlegte.

Die Titelfrage war für die kaiserlichen Gesandten der Grund, am 30. Dezember mit einem Abbruch der Verhandlungen und einer Wiederaufnahme der Feindseligkeiten zu drohen. In dieser Beratung wurden alle Fragen geklärt, die Titelfrage jedoch ausgeklammert. Am 31. Dezember erklärte sich Bethlen dazu bereit, auf den Titel des Princeps Hungariae zu verzichten. Er sollte dafür 100.000 Gulden für einen Rückkauf der Tokayschen Güter erhalten. Am gleichen Tag wurde auch ein Ausgleich zwischen dem Kaiser und den Ständen erzielt. Am 31. Dezember teilten die Delegationen dem Kaiser bzw. Bethlen den Abschluß des Friedens mit. Erst am 3. Januar 1622 traf Esterházy mit der letzten Entscheidung des Kaisers aus Wien ein. Bis 4. Januar wurde der Vertragstext formuliert und am 4. Januar 1622 der endgültige Text paraphrasiert. Als Vertragsdatum gilt jedoch der 31. Dezember 1621.[63]

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Bethlen verzichtete auf den Königstitel nebst Herrschaftsanspruch und auf die Krone, die er innerhalb einer gewissen Frist zurückgegeben sollte.[64] Binnen 14 Tage restituiert Bethlen mit Hilfe einer Kommission alle im Laufe des Krieges eroberte Gebiete (einschließlich der darin befindlichen Waffen) und ihre Fiskaleinkünfte. Alle Beamten entband er ihres Eides. Die konfiszierten geistlichen und weltlichen Güter wurden restituiert (mit Ausnahme derer, die schon neu vergeben worden waren. Über sie sollte der nächste Landtag beraten). Alle Nobilitationen behielten ihre Gültigkeit. Die Hinterlassenschaft Georg Hommonays ging an seine Witwe. Der siebenbürgische Fürst verzichtete auf weitere und künftige Feindseligkeiten gegen Habsburg. Bethlen erhielt für diese Zugeständnisse Oppeln und Ratibor[65] als erblichen Besitz nebst dem damit verbundenen Titel eines Reichsfürsten (jedoch ohne Sitz und Stimme im Reichstag; der religiöse status quo blieb erhalten. Sieben oberungarische Komitate (Szatmár, Szabolcs, Ugocsa, Bereg, Zemplin, Borsod, Abaujvár mit Kaschau) wurden Bethlen auf Lebzeiten mit allen Rechten und Einkünften zugesprochen. Sie unterstanden jedoch weiter der ungarischen Krone und der Jurisdiktion des Palatins, entsandten Delegierte zum ungarischen Reichstag, waren heerespflichtig gegenüber dem ungarischen König in einem eventuellen Krieg gegen die Pforte und behielten alle religiöse Freiheiten. Geistliche Güter durften nur durch Ferdinand II. vergeben werden. Für den Erhalt der Grenzfestungen in diesen Komitaten zahlte der Kaiser jährlich 50.000 Gulden. Nach dem Tod Bethlens sollten die Komitate wieder an Ungarn fallen. Zudem erhielt Bethlen mit Munkács[66], Ecsed und Tokay weitere Besitzungen in Ungarn. Im Falle eine Angriffs des Osmanischen Reichs aufgrund dieses Friedensschlusses sicherte der Kaiser Siebenbürgen die Unterstützung Wiens, des Reichs und Spaniens zu.

Am 7. Januar 1622 sicherte der Kaiser dem siebenbürgischen Bethlen Fürsten Güter in Böhmen zu, falls er von der Pforte aus Siebenbürgen verjagt werden sollte.

Nach der Ratifikation fand am 10. Januar 1622 in Nikolsburg der Austausch der Urkunden statt. Das Kaiserliche Diplom vom 7. Januar[67] an die ungarischen Stände erfüllte die Forderungen der Stände. Es garantierte weiterhin alle Freiheiten, Privilegien und Immunitäten. Die Bestimmungen des Wiener Friedens 1606 und die Wahlkapitulationen Matthias (1608) und Ferdinands II. (1618) wurden bestätigt. Eine Generalamnestie für die Zeit nach März 1619 wurde erlassen. Die Stände verpflichteten sich dafür zur Treue gegenüber Ferdinand II. Ein Landtag sollte weitere offene Punkte klären. Am 12. Januar erließ der Kaiser ein Amnestiepatent.[68] Am gleichen Tag legten Bethlen und die ungarischen Stände in Tyrnau eine Protestationsurkunde betreffend religiöse Angelegenheiten, in dem die konfessionelle Freiheit und die 1606 verbrieften Rechte dargestellt wurden.[69]

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Im Nikolsburger Frieden hatte keine Partei ihre Interessen ungeschmälert durchsetzen können. Aufgrund der beidseitigen Erschöpfung nach den seit 1619 währenden Kämpfen ist der Vertrag als »Kompromißfrieden«[70] einzustufen. Ferdinand II. konnte zwar seinen Besitzstand in Ungarn wahren, mußte jedoch den Ständen ihre Rechte verbriefen. Damit bestanden keine Möglichkeiten, Ungarn in das zunehmend zentralistisch–absolutistische Habsburger Staatswesen einzugliedern. Das dem Kaiser abgerungene Zugeständnis einer allgemeinen Amnestie brachte zudem einen Autoritätsverlust des Kaisers. Das Hauptziel, Bethlen zu einem Verzicht auf den Königstitel zu zwingen, wurde ebenso realisiert, wie Annullierung des Bündnisses zwischen Siebenbürgen, Bethlen und seinen protestantischen Partnern. Bethlen wurde mit territorialen Gewinnen für die Aufgabe seines Anspruchs auf das königliche Ungarn und einer Vereinigung des kaiserlichen Landesteils mit dem Fürstentum Siebenbürgen entschädigt. Das Nachgeben des siebenbürgischen Fürsten in dieser zentralen Frage war ein Tribut an die militärische Pattsituation und an das Erstarken Habsburgs nach dem Sieg am Weißen Berg. Über Oppeln und Ratibor und über das komplexe Verwaltungskonstrukt in den Komitaten war Bethlen nun streng genommen dem Kaiser unterstellt.

Das Verhältnis zwischen Ungarn und Siebenbürgen wurde in dem Vertrag nicht erwähnt. Beide Vertragspartner traten dem Grundsatz der Gleichheit entsprechend auf, was wohl als eine Lösung Siebenbürgens aus der – zumindest theoretisch – bestehenden Oberhoheit Ungarns zu sehen ist.[71]

 

DER WEG ZUM FRIEDEN VON WIEN – DER ZWEITE KRIEG GEGEN HABSBURG  

Der Friede von Nikolsburg hatte Bethlen nicht zufriedengestellt. 1623 begann er, durch diplomatische Aktionen ein weiteres militärisches Vorgehen gegen Habsburg zu sondieren. Vom Osmanischen Reich erreichte er im August 1623 immerhin die vage Zusage einer Duldung eigenständiger Aktionen.[72] Gesandtschaften in die Niederlande[73] (sowie zum dorthin exilierten Friedrich von der Pfalz), nach Frankreich und Venedig brachten keine Unterstützung. Der Kontakt zum englischen Gesandten Thomas Roë war ohnehin chronisch schlecht und brachte zeitweise sogar eine Verschlechterung der Beziehungen zur Pforte mit sich.[74] Christian von Braunschweig hingegen wollte über Schlesien nach Böhmen ziehen und sich dort mit den Truppen Bethlens vereinigen.

Bethlen nahm verschiedene Verstöße gegen das Nikolsburger Abkommen als Kriegsgrund. Zum einen war der Kaiser seine jährlichen Zahlungen für die Grenzfestungen schuldig geblieben. Zudem hatte er mit Stansilaus Thurzó einen erklärten Gegner Bethlens zum Palatin von Ungarn ernannt, ein Akt den Bethlen durchaus richtig als feindselig auffaßte. Auch die Restituierungspraxis im königlichen Ungarn empfand Bethlen als Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen. Trotz der laufenden Kriegsvorbereitung und der ersten Angriffe fand am 28. August 1623 eine Zusammenkunft siebenbürgischer und kaiserlicher Kommissäre statt. Den kaiserlichen Vertretern präsentierte Bethlen eine Reihe unannehmbarer Forderungen (darunter die Todesstrafe für Thurzó), so dass die Gespräche zwangsläufig scheiterten.

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Mitte August 1623 marschierte Bethlen in Oberungarn ein. Als Kriegsgrund hatte er Ferdinand II. die Verletzung des Nikolsburger Abkommens, namentlich die ausgebliebene Zahlung für die Grenzfestungen sowie die Restituierungspraxis im königlichen Ungarn, vorgeworfen. Auch ohne die Unterstützung der Truppen Christians von Braunschweig (er hatte am 6. August bei Stadtlohn gegen Tilly eine Niederlage erlitten) besetzte Bethlen den größten Teil des königlichen Ungarn[75] und schloß ein kaiserliches Heer in Mähren ein. In falscher Einschätzung der militärischen Lage (das kaiserliche Heer stand aus Versorgungsgründen kurz vor der Kapitulation) ging Bethlen am 18. November 1623 auf ein kaiserliches Verhandlungsangebot ein. Der siebenbürgische Fürst führte die Verhandlungen überwiegend persönlich mit Stanislaus Thurzó. Am 20. November 1623 wurde ein Waffenstillstand für die Dauer bis 29. September 1624 unterzeichnet.[76] Bethlen wurden die Gebiete zugesprochen, die er seit dem Nikolsburger Frieden im Besitz hatte; dazu kamen bis zu einem Friedenschluß die Gebiete diesseits der Donau (jedoch ohne die Stadt Preßburg). Der Kaiser behielt die Landesteile jenseits der Donau und erhielt die von Bethlen besetzten Gebiete Mährens zurück. Die osmanischen Hilfstruppen sollten unter Beachtung strenger Disziplin den Kriegsschauplatz verlassen. Fremde Truppen durfte der Kaiser nicht ins Land lassen. Oppeln und Ratibor verblieben beim Fürsten. Ein künftiger Frieden zwischen dem Osmanischen Reich und Habsburg sollte nur noch mit Beteiligung Bethlens geschlossen werden. In Wien regte sich nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandes Kritik an der Verhandlungsführung Thurzós, der sich in den Gesprächen nicht an die Vorgaben des Kaisers gehalten habe. Am 18. November verweigerte der Kaiser die Ratifikation und stellte einen Gegenentwurf auf. Die Kritik entzündete sich vor allem an der zu langen Laufzeit, die in den Augen Wiens Bethlen die Möglichkeit gegeben hätte, sich zu reorganisieren, aber auch an dem Passus, der fremde Truppen ausschloß. Auch Oppeln und Ratibor stand in den Augen des Kaisers nicht als Verhandlungsmasse zur Verfügung, da Ferdinand sie nach Ausbruch der Feindseligkeiten eingezogen hatte. Zudem schien die Übergabe des Komitats Sohl für Wien unannehmbar.

Der siebenbürgische Fürst antwortete am 8. Dezember mit einem Gegenentwurf, in dem er auf Oppeln und Ratibor zu verzichten bereit war, in der Frage des Sohler Komitats nicht nachgab. Bethlen schlug eine Laufzeit bis 1. Mai 1624 vor und verwies bei der Frage der Truppenstationierung auf die in Ungarn geltenden Landesgesetze. Am 16. Januar legte der Kaiser einen neuen Waffenstillstandstext vor, den Bethlen am 20. Januar 1624 in einer Urkunde annahm. Das Abkommen lief am 1. März aus.[77]. Der Kaiser erhielt die Komitate Preßburg, Neutra, Trentschin, Bars, Turócz und das umstrittene Neusohl. Er konnte auch ohne Vermittlung Bethlens Frieden mit dem Osmanischen Reich schließen und fremde Truppen in seinem Teil Ungarns stationieren. Bethlen verpflichtete sich zur sofortigen Entlassung der osmanischen Hilfstruppen. Damit hatte sich in der modifizierten Urkunde der Kaiser in allen Punkten durchgesetzt.

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Im Januar 1624 begannen in Wien die Unterhandlungen für einen Friedensschluß. Zu Beginn forderte Bethlen (12. Januar 1624) nicht nur die Garantie des Nikolsburger Friedens, sondern auch eine Erweiterung seines Besitzes um vier weitere Komitate (plus Ecsed) de jure perpetuo sowie eine Stärkung seiner Rechte in den Komitaten, darunter die Verleihung der obersten Gerichtsbarkeit.[78] Bei Aufnahme der offiziellen Verhandlungen am 19. Februar 1624 in Wien zeigten sich große Unterschiede. Die siebenbürgischen Vertreter erklärten den Nikolsburger Frieden zur ausschließlichen Verhandlungsgrundlage. Ferdinand II. Ausgangsposition war nun jedoch stärker als in den Nikolsburger Verhandlungen. Zudem agitierte am kaiserlichen Hof eine ungarische katholische Partei um Miklós Esterházy[79] und Peter Pázmány[80] gegen den siebenbürgischen Fürsten, die eine Abrechnung mit Bethlen forderte, um die Gefahr künftiger Ruhestörungen zu minimieren. Auf einen harten Kurs konnte und wollte sich Ferdinand II. militärisch jedoch nicht einlassen. Als Protest gegen den Kompromißkurs der »deutschen« Partei am Hofe verweigerten Esterházy und Pázmány die Mitarbeit in den Verhandlungen.[81] Die Gegensätze waren jedoch so gravierend, dass die Verhandlungen stockten. Am 12. März 1624 traf eine osmanische Gesandtschaft beim Kaiser ein, die anbot, der Pascha von Buda solle einen Frieden vermitteln und gleichzeitig bedeutete, die Pforte würde in diesem Konflikt Bethlen nicht weiter unterstützten. So bestärkt, teilte Ferdinand II. am 15. März der siebenbürgischen Delegation mit, eine Verhandlung auf Basis des Nikolsburger Vertrags stünde nicht zur Disposition. Vielmehr sei dieser Vertrag aufgrund des Verhaltens Bethlens als null und nichtig anzusehen und die Rückkehr zum Besitzstand von 1619 anzustreben. Im Laufe der wohl zähen Verhandlungen zeigte die siebenbürgische Delegation Nachgiebigkeit in der Frage der kompletten Bestätigung Nikolsburgs und bot vor allem den Verzicht auf Oppeln und Ratibor an. Am 26. März legten die kaiserlichen Bevollmächtigten den Entwurf des Kaisers vor. Siebenbürgen wollte den Verzicht auf Ecsed, Felsobánya und Nagybánya nicht akzeptieren. Am 6. April reiste die siebenbürgische Delegation mit dem Vertragsentwurf nach Kaschau, um das Urteil Bethlens und des Landtags einzuholen. Bethlen verweigerte die Annahme, die Stände drängten jedoch auf die Beendigung des Krieges. Eine Delegation, darunter auch als ein Vertreter der Stände Andreas Keczer, reiste nach Wien. Das Ergebnis der Verhandlungen war am 22. April ein von Bethlen in Kaschau ausgefertigter Ratifikationsentwurf, der in einigen Punkten vom kaiserlichen Projekt abwich. So sollte der siebenbürgische Fürst berechtigt sein, den Titels des Herzogs von Oppeln und Ratibor weiterzuführen, die kaiserlichen Zahlungen in der Höhe von 30.000 Gulden sollten fließen und Ecsed, Felsobánya und Nagybánya als erblicher Besitz übernommen werden. Am 5. Mai erreichte die siebenbürgische Delegation einen Überraschungserfolg. Die Friedensbedingungen wurden im Sinne Bethlens revidiert und am 8. Mai 1624 in Wien ein endgültiges Dokument unterfertigt.[82] Es bestätigte die Bestimmungen des Nikolsburger Friedens. Bethlen verzichtete auf Oppeln und Ratibor, war jedoch berechtigt, den Titel weiterzuführen. Die kaiserlichen Geldleistungen für die Grenzfestungen wurden von 50.000 auf 30.000 Gulden gesenkt. Einen entscheidenden Vorteil konnte keine Partei erzielen, so dass der Wiener Vertrag als »Kompromißfrieden«[83] zu werten ist. Über die Stimmung nach dem Vertragsschluß berichtet Khevenhüller: »Nach Schließung dieser Friedens–Tractation ist denen Bethlemischen Gesandten am Kays. Hofe ein stattliches Panquet gehalten, dem Cantzler Comoti ein vergoldetes Hand–Becken und Gieß–Kanne, nebst Bechern, und denen Gesandten iedem zwey kunstreiche Pocale verehret worden.«[84]

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DER WEG ZUM FRIEDEN VON PREßBURG – DER DRITTE KRIEG GEGEN HABSBURG   

Beide Seiten schienen sich des erreichten Friedenszustandes nicht sicher. Vor allem Kaiser Ferdinand beobachtete mit Argwohn, dass Bethlen seine rüstungs– und bündnispolitischen Bestrebungen nicht ruhen ließ. Im September 1625 sprach eine Delegation Bethlens in Wien vor und versuchte die Rückübertragung Oppelns und Ratibors an Bethlen zu erreichen, nachdem Erzherzog Carl verstorben war. Der Kaiser, der – wie Khevenhüller betont – den katholischen Delegationsleiter in seiner Kapelle empfing, teilte jedoch mit, dass die beiden Herzogtümer bereits vergeben seien. Allerdings billigte er das Ansinnen, den Titel Serenissimus zu führen.[85] Trotz des gescheiterten Eheprojekts ging man friedlich auseinander: »Die Gesandten« wurden »mit kostbaren Praesenten abgefertiget; und dann sie sich gar friedlich erzeigt, und von ihrem Herrn der Kayserin 100 schöne ungarische Kühe, 40 Kalben und 30 Stiere mitgebracht und verehret.«[86] Der Kaiser sicherte der Delegation Bethlens sogar Geleit für die Brautwerbung nach Brandenburg zu.[87]

1625 nahm Bethlen ein Heiratsprojekt wieder auf, das er erstmals 1623 ins Gespräch gebracht und nach dem Abschluß des Wiener Friedens weiter verfolgt hatte. Mehrmals im Laufe des Jahres 1625 suchten siebenbürgische Gesandte, so auch in der eben erwähnten Gesandtschaft vom September 1625, Ferdinand II. zu einer Hochzeit zwischen Bethlen und einer Erzherzogin zu bewegen. Bethlen stellte einen Freundschaftsvertrag, einen Treueeid und sogar den Bruch mit der Pforte in Aussicht. Jedoch forderte er eine Anerkennung zum »Gubernator« von Ungarn und die Anerkennung seiner Herrschaft in Siebenbürgen. Nach anfänglichem Zögern signalisierte Kaiser Ferdinand II. zwar seine Bereitschaft, auf die von Bethlen gestellten Forderungen einzugehen.[88] Das Eheprojekt wurde jedoch abgelehnt, und der Wiener Hof schlug statt dessen eine Heirat mit der Herzogin von Mantua vor. Für Bethlen kam dies einer Behandlung zweiter Klasse gleich. Im März 1626 heiratete er Katharina von Brandenburg. Durch diese Heirat fügte sich Bethlen in das sich reorganisierende Bündnis der protestantischen Mächte ein. Seine Verwandtschaft zu Brandenburg, Schweden und Dänemark bedeutete für ihn zudem einen Prestigegewinn. Am 30. November 1626 trat er im Vertrag zu Westminster der am 9. Dezember 1625 zwischen Großbritannien, Dänemark und den Niederlanden geschlossenen Haager Konvention bei.[89] Bethlen sollte nicht nur monatlich 40.000 Taler Subsidien erhalten, sondern auch 12.000 Mann Hilfstruppen, mit denen er sich in Schlesien vereinigen sollte. Zur Absicherung war Bethlen wiederum an der Haltung des Osmanischen Reichs interessiert. Dieses jedoch wollte, nachdem es im Mai 1625 in Frieden von Zsitvatorok den Frieden mit dem Kaiser verlängert hatte, keine Waffenhilfe leisten. Ein Wechsel an der Spitze des Paschaliks Buda brachte jedoch Unruhe, da der neue Pascha eigenmächtig Raubzüge in das Gebiet des königlichen Ungarn unternahm.

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Dies war für Bethlen der Auslöser, Anfang August mit dem Angriff auf das königliche Oberungarn zu beginnen. Das zugesicherte (dänische) Hilfsheer der protestantischen Mächte unter General Graf Ernst von Mansfeld und Johann Ernst von Sachsen–Weimar machte sich auf den Weg durch Schlesien. Wallenstein hielt dieses jedoch auf und verhinderte eine Vereinigung der protestantischen Truppen. Am 30. September vereinbarte man eine nächtliche Waffenruhe auf Betreiben Bethlens, der die Nacht zum Rückzug ausnutzte. Auch Wallenstein zog sich zurück, ohne den Truppen Bethlens oder Mansfelds nachzusetzen. Erstmals war Bethlen militärisch deutlich unterlegen. Zudem hatte Dänemark eine völlige Niederlage erlebt (27. August 1626, Schlacht bei Lutter), und der Pascha von Budapest mußte auf Druck Konstantinopels seine militärischen Aktion einstellen. Bethlen befand sich auch politisch in der Defensive, nachdem der ungarische Reichstag zu Ödenburg (Sopron) am 26. November 1625 Ferdinand III. zum ungarischen König gewählt hatte. Habsburgs Position in Ungarn hatte sich dadurch gefestigt; in Siebenbürgen selbst herrschte Kriegsmüdigkeit.

Am 11. November 1626 gab Wallenstein, am 12. November Bethlen den Befehl zur Einhaltung einer Waffenruhe.[90] Gleichzeitig begannen in Preßburg die Verhandlungen für einen Friedensschluß. Am 20. Dezember schlossen Ferdinand II. und Bethlen den Preßburger Frieden.[91] Bethlen erklärte sich bereit, die meisten Forderungen des Kaisers anzuerkennen, umstritten war lediglich die Restitution von Gütern und die Zahlung von jährlich 30.000 Gulden durch den Kaiser zum Erhalt der Grenzfestungen. Bethlen mußte im Vertrag allen möglichen Feindseligkeiten gegen das Haus Habsburg abschwören (Art. 1) und eine weitere Unterstützung der Truppen Mansfelds unterlassen (Art. 3), den Rückzug nach Siebenbürgen unter Restituierung aller Güter und des Kriegsmaterials antreten (Art. 2). Die sieben Komitate und die Haiducken wurden ebenfalls auf den Vertrag verpflichtet und der siebenbürgische Landtag sollte in einem Assekurationspatent zustimmen (Art. 4). Der geleistete Eid der kaiserlichen Untertanen sollte aufgehoben werden (Art. 8). Die Verträge von Nikolsburg und Wien wurden bestätigt (Art. 11) und Bethlen in seinem dort festgelegten Besitzstand auf Lebzeiten anerkannt (Art. 9). Allerdings entfiel von nun an die Verpflichtung des Kaisers, jährlich 30.000 Gulden an Bethlen zu zahlen (Art. 9, 11).

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Einen Vorteil hatte Bethlen aus dieser militärischen Auseinandersetzung nicht ziehen können. Vielmehr empfand er den Preßburgen Frieden als Schmach.[92] Möglicherweise liegt darin der Grund, dass Bethlen die Umsetzung des Vertrages verzögerte, ja sogar in Einzelfällen hinterging.[93] Ab 25. März 1627[94] tagte in Tokay eine bilaterale Kommission, die die offenen Streitfragen und Fragen der Umsetzung des Preßburger Friedens an 19. Mai 1627 in einem Übereinkommen regelte.[95] Bethlen verzichtete darin auf die bis 1626 fällige, jedoch noch immer ausstehende Zahlung des Kaisers für die Grenzfestungen. Zudem mußte er abermals versprechen, die Grenzgebiete nicht zu destabilisieren und die bisher erfolgten kaiserlichen Gütervergaben in Szendro und Borsod anzuerkennen. Die freie Ausübung der katholischen Religion in Kaschau wurde garantiert.

In Wien blieb trotz des militärischen und diplomatischen Zurückweichens die Angst vor einer Reorganisation Bethlens. Dafür fehlte diesem jedoch der diplomatische Rückhalt (und auch die gesundheitliche Kraft). Sein Bemühen, zusammen mit Schweden und unter Einbeziehung Rußlands und der Kosaken, Polen in die Zange zu nehmen und sich die polnische Krone zu sichern, war Utopie. Ein zweiter Plan war eine Konföderation mit den rumänischen Fürstentümern Moldau und Walachei, der indirekt ebenfalls gegen Polen gerichtet war. Beide diplomatischen Ansätze kamen über Sondierungen nicht mehr hinaus. Am 15. November 1629 starb Bethlen.

Ein Blick auf die Entwicklung der Titulatur Bethlens spiegelt politisches Kalkül und symbolhafte Bedeutung wieder. Bei seiner Wahl 1613 führte Bethlen in der Tradition des Fürstentums Siebenbürgen seit 1541 den Titel Princeps Transylvaniae et partium regni Hungariae dominus et Siculorum comes. Nach den militärischen Erfolgen 1618 und 1619 verwendete Bethlen – gestützt auf die vom ungarischen Reichstag erteilten Vollmachten – den Titel Gabriel Dei Gratia Regnorum Hungariae et Transsilvaniae Princeps, erstmals im Waffenstillstand zu Preßburg (16. Januar 1620). In der Assekurationsurkunde vom 23. Januar 1620 gebrauchte Kaiser Ferdinand die Titulatur Ill. principem Gabrielem, Hungariae et Transilvainae principem ac Siculorum comitem. Nach seiner Wahl zum ungarischen König führte Bethlen in einigen Dokumenten den Titel des ungarischen Königs. So nannte er sich zum Bespiel Ende August 1620 im Friedensvertrag mit dem Osmanischen Reich Rege Serenissimo Gabriele Bethlen[96] oder 1621 in einem Schreiben an die Siebenbürger Sachsen Gabriel Dei Gratia Electus Hungariae Rex, Transsylvaniae Princeps[97]. Im Waffenstillstand zu Wien 12. Januar 1621 führte Bethlen ebenfalls den Titel des ungarischen Königs, wohingegen das Instrument Ferdinands ihn lediglich mit dem Titel des Princeps benennt.[98]

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In der Phase der intensivsten Auseinandersetzung verweigert Ferdinand seinem Gegner eine Anrede mit auch nur irgendeinem Titel, so in dem oben erwähnten Edikt vom 10. Dezember 1620.[99] Für den Kaiser war die conditio sine qua non der Verzicht auf den Königstitel, daran drohten die Hainburger Verhandlungen anfänglich zu scheitern. In den Gesprächen im Vorfeld des Nikolsburger Friedens schlug Bethlen als Kompromißformel den Titel Sacri Romani Imperii nec non Hungariae Transylvaniaeque princeps, dux Oppoliae et Ratiboriae comesque Siculorum vor. Dies zeigt, dass es Bethlen in erster Linie darauf ankam, Ungarn und Siebenbürgen in seiner Titulatur zusammen zu fassen; der Königstitel konnte diesem wohl geopfert werden. Dennoch war Wien zu einem derartig weitgehenden Zugeständnis nicht bereit. Für Kaiser Ferdinand war der Titel Princeps maximal im Zusammenhang mit den Partes als Princeps aliquarum partium Hungariae zu führen. Bei der Auswechslung von Urkunden und Schriftstücken legten die kaiserlichen Kommissäre mehrmals Protest gegen die von Bethlen verwendete Titulatur des Princeps Hungariae oder Rex electus Hungariae ein. Im Verlauf der Nikolsburger Verhandlungen stellte Bethlen zunehmend territoriale Gewinne und Garantien alter Rechte über die Titelfrage und erklärte sich bereit, freiwillig auf den Titel des erwählten Königs zu verzichten. Habsburg bestand nun darauf, dass der Verzicht eine Aussage über die unrechtmäßige Aneignung des Königstitels beinhalten müsse. Die Titulatur war bis zum Schluß die am heftigsten umstrittene Frage der Verhandlungen, in der sich beide Seiten kompromißlos gegenüberstanden. Als man sich am 28. Dezember 1621 über den Vertragstext bereits einig war, zögerte die Bethlen zustehende Titulatur den Abschluß hinaus.[100] Am 29. Dezember beharrte Bethlen erneut auf dem Titel Princeps Hungariae.[101] Am 30. Dezember bot der Kaiser dem Fürsten von Siebenbürgen für den Verzicht auf diese Anrede eine Entschädigung von 100.000 Gulden an, die zum Rückkauf der Güter von Tokay verwendet werden konnten.[102] Kurz darauf gab Bethlen im Friedensdokument von Nikolsburg den Königstitel auf und verwendete von da an Dei Gratia S[acri] R[omani] Imperii et Transsilvaniae Princeps, Partium Regni Hungariae Dominus, Siculorum Comes ac Opoliae et Ratiboriae Dux zu; das königliche Ungarn wird in der Titulatur des siebenbürgischen Fürsten nicht mehr erwähnt. In Auseinandersetzungen zwischen dem siebenbürgischen Fürsten und Habsburg nach dem Nikolsburger Frieden wurde dieser Titel nicht mehr in Frage gestellt.

Die Politik Gabriel Bethlens erfährt in der Historiographie der drei involvierten Länder eine höchst unterschiedliche Beurteilung. Die ungarische Historiographie neigt bis heute dazu, das Fürstentum Siebenbürgen generell als »ungarisches Piemont« zu sehen. Bethlen und die Aufstände des 17. Jahrhunderts gegen Habsburg gelten als Vorkämpfer für die 1541 verlorene Einheit Ungarns.[103] Szakály vertritt für die jüngere ungarische Historiographie die These, dass die Aufstände des ungarischen Adels – etwa in der Zeit Bethlens – nicht auf die Sprengung des Systems, sondern auf die Wiederherstellung eines erschütterten Gleichgewichts gerichtet waren. Er attestiert dem königlichen Ungarn und Siebenbürgen sogar ein mehr oder weniger feindschaftliches Verhältnis. Umstritten ist vor allem in der älteren, unter Wiener Einfluß stehenden ungarischen Historiographie die Bewertung Bethlens in seiner Beziehung zum Osmanischen Reich.

Die ältere siebenbürgische Historiographie stellt den Einigungswillen Bethlens in den Vordergrund, so z.B. Lászlo Makkai und z.T. auch Lukinich. Bethlen wird als Vorkämpfer und Verteidiger des Ungarntums gegen Habsburg gesehen. Hingewiesen wird auch hier auf den Zwiespalt Bethlens, der als »Vertragsbrecher« die ungarischen Interessen zugunsten seiner Machtpolitik, die die Unterordnung unter die Oberhoheit des Osmanische Reichs implizierte, verriet. Eher negativ ist auch die Einschätzung der älteren österreichischen Historiographie.[104]

Die rumänische Historiographie betont bei der Darstellung der Politik und Person Bethlens stark den Aspekt der Eigenständigkeit Siebenbürgens als selbständiges, von Ungarn gelöstes Fürstentum, ja subsumiert es sogar unter den Begriff der drei »rumänischen Fürstentümer«.[105]

Realiter war der Anschluß Ungarns an Siebenbürgen wohl nicht das primäre Ziel Bethlens, da zum einen dafür die Kräfte nicht reichten, zum anderen die Pforte eine derartige Machterweiterung des siebenbürgischen Fürsten nicht gebilligt hätte. »So waren diese Unternehmungen eher zwischenstaatliche Aktionen, die auf die Erzwingung von Territorien oder anderen Zugeständnissen abzielten.«[106] In diesem Zusammenhang betont besonders Evans den konfessionellen Aspekt der Auseinandersetzung, möglicherweise aber auch zu stark: »They clearly offered an alternative set of values. They meant the survival, not only of protestantism, but of confessional pluralism.«[107]

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ANMERKUNGEN

[1] Preßburg, ung. Pozsony, heute slov. Bratislava. Kaschau, ung. Kásso, heute ukr. Košice.

[2] Dt. auch Weißenburg, ung. Gyulafehérvár, heute rum. Alba Iulia.

[3] Vgl. die Charakteristik des Fürstentums Siebenbürgen in: Robert John Weston EVANS, The making of the Habsburg Monarchy 1550–1700. Oxford 1979, S. 266–272.

[4] Ung. Kolozsvár, heute rum. Cluj.

[5] Am 27. Oktober wurde Báthory von Haiducken ermordert.

[6] Der von Bethlen vorangetriebene staatliche Ausbau Siebenbürgens (Stärkung der Macht des Fürsten, Erhalt der seit 1556 verbürgten Religionsfreiheit, Rechtskodifizierung, merkantilistische Wirtschaftspolitik, Neuordnung der Heeresverfassung, kulturelle Förderung) in der ungarischen Historiographie auch als Beginn des »Goldenen Zeitalters« bezeichnet, tritt in Forschung und Literatur hinter der Außenpolitik zurück. Vgl. dazu: Péter KATALIN, Die Blütezeit des Fürstentums. in: Bela KÖPECZI (Hg.), Kurze Geschichte Siebenbürgens. Budapest 1990, S. 302–327, 705–707.

[7] Heute slov. Mikulov.

[8] Grundlegend für diese Darstellung: Monumenta Hungariae historica (Magyar történelmi emlékek). Serie III B: Monumenta comitialia regni Transylvaniae. VI–VIII. Budapest 1875–1898 sowie Roderich GOOSS, Österreichische Staatsverträge. Fürstentum Siebenbürgen. Wien 1911. Hier finden sich nicht nur die wichtigsten Verträge, sondern auch die Eckpunkte der Verhandlungen.

[9] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 422.E

[10] Seit 1541 Bezeichnung für die nördlichen Theiß–Komitate (Abaúj, Zemplén, Borsod, Bereg, Szabolcs, Szatmár, Ugocsa), die ursprünglich nicht zu Siebenbürgen gehört hatten.

[11] Vgl. Eine »Generalinstruktion« des Kaisers [Frühjahr 1614] in: Mon. comit. regni Trans. VI, Törvények és Okiratok, X a–b.

[12] Waffenstillstand zwischen Kaiser Matthias und Gabriel Bethlen, 15. Mai 1614. Revers Bethlens Klausenburg 15. Mai 1614: HHStA Wien AUR 1614 V 15. Revers der siebenbürgischen Stände: ebd., Versicherungsinstrument der kaiserlichen Kommissäre: ebd.. GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 424–427; Mon. comit. regni Trans. VI, Törvények és Okiratok, S. 493–496.

[13] 14. Juli 1614, in: Mon. comit. regni Trans. VII, Törvények és Okiratok, I a, S. 123–124 (ung.).

[14] Mon. comi. regni Trans. VII, Törvények és Okiratok, S. 130–139.

[15] Dekret des Kaisers, Linz 23. August 1614, zeitgleiche Abschrift in: HHStA Wien. GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 430–436. Mon. comit. regni Trans. VII, Törvények és Okiratok, S. 153–154. Beitritt Bethlens und der siebenbürgischen Stände, Lippa 1. November 1614 (Angabe nach GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 430).

[16] Mon. comit. regni Trans. VII, Törvények és Okiratok, S. 157.

[17] Rum. Lipova; Ieneu.

[18] Mit Kardinal Sigmund/Zsigmond Forgách und Andreas/András Daróczy waren zwei namhafte Gegner Bethlens federführend bei den Verhandlungen.

[19] Ung. Nagyszombat, heute slov. Trnava.

[20] Vertragsurkunde in: MolBudapest E 149 Fasz no.1 – 6.V.1615 und E 143 Fasz. 1 no. 44/45 – 18.V.1615 und HHStA Wien AUR 1615 V 18. Ratifikation Bethlens, Karlsburg 18. Mai 1615. Ratifikation Kaiser Matthias Wien, 15. Mai 1615. Versicherungsinstrument der siebenbürgischen Stände, Karlsburg, 18. Mai 1615. Versicherungsinstrument Bethlens zum Geheimvertrag, Karlsburg, 18. Mai 1615 V 18. Amnestiepatent Bethlens Klausenburg, 16. Juni 1615. Der Austausch der Urkunden erfolgte Ende Juni 1615 in Klausenburg. Der ungarische Reichstag bestätigte den Vertrag nicht. GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 436–460. Beschreibung in: Franz Christoph KHEVENHÜLLER, Annalium Ferdinandorum. IX. Leipzig 1724, Sp. 1670–1680. Franz Christoph Khevenhüller, Geheimer Rat und Oberhofmeister, war bis 1630 Botschafter in Madrid.

[21] Mit dem Frieden von Wien vom 23. Juni 1606 endete der Aufstand Bocskays gegen die Habsburger Herrschaft, in dessen Verlauf sich Siebenbürgen vom ungarischen Reichsverband gelöst hatte. Der Kaiser erkannte die Existenz des Fürstentums im Wiener Frieden de facto an. Zur Auseinandersetzung um die Souveränität Siebenbürgens: Meinolf ARENS, Habsburg und Siebenbürgen 1600–1605. Gewaltsame Eingliederungsversuche eines ostmitteleuropäischen Fürstentums in einen frühabsolutistischen Reichsverband. Köln 2001.

[22] Diese Gebiete wurden im Juli 1615 restituiert.

[23] Maja DEPNER, Das Fürstentum Siebenbürgen im Kampf gegen Habsburg. Untersuchungen über die Politik Siebenbürgens während des Dreißigjährigen Krieges. Stuttgart 1938, S. 35 und Gerald VOLKMER, Das Fürstentum Siebenbürgen 1541–1691. Kronstadt 2002, S. 136.

[24] Ung. Nagyvárad; heute rum. Oradea Mare.

[25] Die kaiserlichen Friedenspropositiones sind auf den 31. Dezember 1616 datiert. Der Text des Waffenstillstandes ist bisher nicht überliefert.

[26] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 463.

[27] Text in: GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 464–466 und Mon. comit. regni Trans. VII, Törvények és Okiratok, S. 428–429 und S. 436–437.

[28] Mon. comit. regni Trans. VII, Törvények és Okiratok, S. 444–469: Bericht der kaiserlichen Gesandten Johannes von Molart und Ladislaus Pethe über den Verlauf der Verhandlungen, Tyrnau, 2. August 1617.

[29] MolBuda Fasz. 43 no. 15 – 2–IX–1617; GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 468–474; Georg PRAY, Gabrielis Bethlenii Principatus Transilvaniye coaevis documentis illustratus. Bd. I. Pest 1816, S. 31–40; Mon. comit. regni Trans. VII, Törvények és Okiratok, S. 472–473. Ratifikation des Kaisers: Wien, 2. September 1617, Ratifikation Bethlens: 8. November 1617. Dieser Vergleich wurde vom ungarischen Reichstag nicht ratifziert.

[30] Bethlens Kräfte waren zeitgleich durch einen Feldzug gegen die Moldau gebunden.

[31] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 477–484 und Mon. comit. regni Trans. VII, Törvények és Okiratok, S. 501–507.

[32] Er wurde nach dem Tod Matthias (20. März 1619) am 26. August 1619 zum Kaiser gewählt. Bereits am 26. Mai 1618 hatten ihn die ungarischen Stände zum König von Ungarn gewählt.

[33] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 477; vgl. auch Mon. comit. regni Trans. VII, Törvények és Okiratok, S. 101.

[34] DEPNER, Untersuchungen, S. 38.

[35] PRAY druckt in Bd. I. mehrere Schreiben Bethlens an die Pforte sowie Berichte siebenbürgischer und kaiserlicher Gesandter in Konstantinopel ab, die das diplomatische Gerangel um das Wohlwollen des Osmanischen Reichs und die jeweiligen Diskreditierungsversuche beider Parteien widerspiegeln.

[36] Schreiben Bethlens an die böhmischen und mährischen Stände, Alba Iulia 18. August 1619; PRAY, Gabrielis Bethlenii Principatus, I, S. 50–54.

[37] DEPNER, Untersuchungen, S. 40.

[38] PRAY, Gabrielis Bethlenii Principatus, I, S. 90–107.

[39] Text in: István Katona, Histotica critica Hungariae, IV/XXX, Possonii et Cassoviae 1781, S. 268.

[40] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 487.

[41] Übersetzung aus DEPNER, Untersuchungen, S. 50. Depner gibt darüberhinaus in einer nicht zu verifizierenden und nicht belegten Angabe an, dass die ungarischen Stände am 25. August 1620 Bethlen zum König («Gabriel Dei gratia electus Hungariae, Dalmatiae, Croatiae, Sclavoniae ... Lodomeriae Cumaniae Bulgariae rex«) wählten.

[42] Vertragsurkunde in: MolBudapest E 142 Fasz. 13 No. 14 – 16–I.1620 sowie HHStAWien AUR 1620 I 16 (Ratifikation Bethlens 16. Januar 1620); GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 489–492; DUMONT, Jean (Hg.), Corps universel diplomatique du droit des gens, contenant un Recueil des Traitez d’Alliance, de Paix, de trève, de neutralité, de commerce, etc., qui ont été faits en Europe, depuis le règne de l'empereur Charlemagne jusques à présent, 8 Bände. Amsterdam 1726–1731, V/2, S. 359 (frz.); Mon. Hung. Hist. Dipl. IV, S. 195–199. Ratifikation durch Bethlen: Preßburg, 16. Januar 1620; Ratifikation durch den Kaiser: Wien, 16. Januar 1620. Der kaiserliche Waffenstillstand enthielt eine Sonderklausel das Verhältnis des Kaisers zu den aufständischen Böhmen betreffend, modifizierte Ratifikation: Wien, 4. Februar 1620. GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 484–493; PRAY, Gabrielis Bethlenii Principatus, I, S. 120.

[43] Ung. Besztercebánya, heute slov. Banská Bistrica.

[44] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 495–501, PRAY, Gabrielis Bethlenii Principatus, I, S. 115 (datiert auf 16.1.). Assekurationsurkunde Ferdinands: Wien, 23. Januar 1620; Gegenversicherung Bethlens: Preßburg im Januar (genaueres Datum nicht bekannt).

[45] Heute ukrain. Munkacevo.

[46] DEPNER, Untersuchungen, S. 52.

[47] Eine Einstufung als »Vorfrieden«, DEPNER, Untersuchungen, S. 51, greift dennoch zu weit.

[48] Der siebenbürgische Landtag trat dem Abkommen am 28. August 1620 bei. Originaltext des Vertrages unbekannt.

[49] DEPNER, Untersuchungen, S. 59.

[50] Katona (4), XI/30, S. 376 ff.

[51] Raimblad von Collalto (1571–1630), Hofkriegsratspräsident (1624–1630), Gegner Bethlens; er hatte 1620 gegen die Wahl Bethlens am Landtag zu Neusohl Protest eingelegt.

[52] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 503–504.

[53] PRAY, Gabrielis Bethlenii Principatus, I, S. 212–231.

[54] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 513–515. Gegeninstrument Bethlens: Tyrnau 13. Januar 1621. Der Waffenstillstand wurde wiederholt für den Verlauf der Verhandlungen verlängert, so am 24. Januar, sowie am 3. Februar und März bis zum 14. und 28. März und bis zum 5. und 15. April 1620.

[55] Die ungarisch–siebenbürgische Seite wurde vertreten u.a. von Palatin Forgách, Pál Apponyi, Johan Sándor, Pál Jakusith und Kanzler Simon Péchy; die kaiserlichen Kommissäre waren Graf Leonhard von Meggau, Seifried Breuner, Philip Solms, Nikolaus Dallos und Nikolaus Esterházy. Ausführliche Darstellung des Verhandlungsverlaufs in: GOOSS, Österreichische Staatsverträge und GINDELY, Geschichte des Dreißigjährigen Krieges IV, S. 215–245. Protokolle und Korrespondenz in: MolBudapest Tract.publ. Fasc.2, B 9: Acta tractatus Nikolspurgi in Moraviae instituti anno 1621.

[56] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 511.

[57] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 515.

[58] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 517.

[59] Peter Pázmány, Franz von Dietrichstein (1570–1636; Kardinal und Geheimer Rat), Seifried Breuner, Graf Raimbald Collalto, Graf Nikolaus Esterházy.

[60] Details bei GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 532–534.

[61] Bethlen war im Laufe der Verhandlungen bis Szakolcza (Skalitzim, Skalica) vorgedrungen. Originaltext des Vertrages unbekannt.

[62] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 538.

[63] Vertragsurkunden in: MolBudapest E 142 Fasz.42 No.11–14 – I.1622; Lad C No.20 – 6.I.1620 [Ratifikation] und HHStAWien AUR 1622 I 6 (Ratifikation Bethlens, 6. Januar 1622); GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 545–562; DUMONT, Corps, V/2, S. 407; PRAY, Gabrielis Bethlenii Principatus, I, S. 241–256. Ratifikation des Kaisers: Wien, 7. Januar 1622. Assekurationsdiplom des Kaisers für Bethlen: Wien, 7. Januar 1622; Assekuration des Kaisers für die ungarischen Stände: Wien, 12. Januar 1622.

[64] Die Krone sollte zunächst in Trenschin (ung. Trencsen, slov. Trencin) aufbewahrt und zum nächsten Reichstag nach Preßburg überführt werden.

[65] Sie waren bereits einmal unter Sigismund Báthory im Besitz des siebenbürgischen Fürsten gewesen.

[66] Die oberungarische Stadt war im Besitz der Familie Esterházy; sie wurden mit Eisenstadt und Forchtenstein entschädigt.

[67] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 555–558.

[68] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 559.

[69] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 560–562.

[70] DEPNER, Untersuchungen, S. 89.

[71] VOLKMER, Das Fürstentum Siebenbürgen, S. 141. DEPNER, Untersuchungen, S. 94, sieht – wohl etwas zu weit gehend – darin die erstmalige Anerkennung Siebenbürgens als souveräner Staat.

[72] Im Oktober 1623 stellte das Osmanische Reich jedoch mit 20.000–30.000 Mann ein erhebliches Hilfskontingent. Ob dies eine eigenmächtige Aktion Ibrahim Paschas war, oder von Konstantinopel angeordnet worden war, läßt sich nicht sagen.

[73] KHEVENHÜLLER, Annalium Ferdinandorum, X, Sp. 596–604, erwähnt eine Gesandtschaft nach Haag, die folgende Bedingungen Bethlens überbrachte: Die Niederlande sollten keinen Frieden mit Spanien schließen, das Heer Tillys von Böhmen und Ungarn fernhalten und so das Vordringen Bethlens nach Böhmen ermöglichen.

[74] Vgl. Thomas ROE/Samuel RICHARDSON: The Negociations of Sir Thomas Roe in his Embassy to the Ottoman Porte 1621–1628. London 1740.

[75] 13. September 1623 Eroberung Kaschaus. Vgl. Mon. com. regni Trans. VIII, S. 165–166.

[76] Urkunde Bethlens: Göding, 20. November 1623, Gegeninstrument Thurzós: Göding, 20. November 1623; GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 569–574; Mon. comit. regni Trans. VII, S. 204–209. Dem Waffenstillstand wurden folgende Dokumente beigestellt: 1. Erklärung über Punkt 4 des Vertrages. 2. Assekurationsinstrument Thurzós 3. Zusicherung Bethlens für den freien Abzug der kaiserlichen Truppen.

[77] Druck: Archiv für K. Österreichische Geschichtsquellen VIII, S. 37–39; GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 579–582. Der Waffenstillstand wurde am 27. Februar 1624 bis zum 25. März 1624 verlängert: Urkunde der siebenbürgischen Bevollmächtigten: Wien, 27. Februar 1624; Gegeninstrument der kaiserlichen Kommissäre: Wien 27. Februar 1624; Ratifikation Bethlens: Kaschau 14. März. S. GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 585–591; Mon.comit. regni Trans. VIII, S. 226–229. Am 25. März verlängerte Bethlen in Wien den Waffenstillstand in einer einseitigen Erklärung bis 1. Mai 1624; Mon. comit. regni Trans., VIII, S. 229–230.

[78] Gleichzeitig regte Bethlen in einer geheimen Instruktion an seine Gesandten am 12. Januar 1624 ein Heiratsprojekt an. Für die Ehe mit einer Erzherzogin bot Bethlen dem Kaiser ein Offensivbündnis gegen das Osmanische Reich an. Dies wurde jedoch zurückgewiesen. Vgl. u.

[79] Zu seiner Politik: István HILLER, Palatin Nikolaus Esterházy: Die ungarische Rolle in der Habsburgerdiplomatie 1625–1645. Wien 1992. Bei HILLER folgende Charakteristik: Esterházy (1582–1648; er war 1625 bis 1645 Palatin von Ungarn) stand für eine »neuartige Zusammenarbeit mit Wien und eine loyale, sowohl die Interessen des Königl. Ungarn wie auch des Kaisers gleichermaßen vertretende Politik«.

[80] Peter Pázmány (gest.1637), Erzbischof von Gran.

[81] KHEVENHÜLLER, Annalium Ferdinandorum, X, Sp. 599–604, erwähnt, dass die ungarischen Stände gegen die Aufstellung eines Heeres durch Ferdinand in Ungarn protestierten und für einen Frieden mit Bethlen eintraten.

[82] HHStA Wien Aur. 1624 IV 22: Revers des siebenbürgischen Fürsten, die Vertragspunkte des Wiener Friedens enthaltend. GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 596–609; DUMONT, Corps, V/2, S. 444–445; KHEVENHÜLLER, Annalium Ferdinandorum, X, S. 599–604 (dt.). Assekurationsinstrument der siebenbürgischen Stände: Karlsburg, 7. Juli 1624. Mon. com. regni Trans. VIII, S. 239–241. Zu verweisen ist hier auf die unklare rechtliche Lage. Die Ratifikationsausfertigung Bethlens ist 16 Tage vor dem eigentlichen Vertrag datiert. Auch von Seiten des Kaisers ist keine ausdrückliche Ratifikation bekannt. Vgl. VOLKMER, Das Fürstentum Siebenbürgen, S. 143.

[83] Anton CZETTLER, Die Außenpolitik der siebenbürgischen Fürsten im 16.und 17. Jahrhundert. In: Ungarn-Jahrbuch 11 (1980/81), S. 91–122,  S. 111.

[84] KHEVENHÜLLER, Annalium Ferdinandorum, X, Sp. 604.

[85] KHEVENHÜLLER, Annalium Ferdinandorum, X, Sp. 605.

[86] KHEVENHÜLLER, Annalium Ferdinandorum, X, Sp. 695.

[87] KHEVENHÜLLER, Annalium Ferdinandorum, X, Sp. 695.

[88] KHEVENHÜLLER, Annalium Ferdinandorum, Sp. 167–171, erwähnt dieses Projekt bereits für das Jahr 1623. Bethlen bot dem Kaiser seine Unterstellung, den Schutz und die Wahrung der katholischen Religion, den Beistand gegen alle Feinde (auch gegen das Osmanische Reich) sowie eine Friedensvermittlung mit der Pforte an mit dem Ziel der »individuellen Anerkennung der Bethlems Person«. Im Oktober forderte der Kaiser Bethlen auf, zunächst den Schutz der katholischen Kirche in Siebenbürgen sicherzustellen. Zudem machte er eine Erbregelung, durch die der Besitz Bethlens bei seinem Tod an die Erzherzogin fallen würde, zur Vorbedingung. Eine Titelverleihung erwähnte der Kaiser nicht.

[89] Originaltext des Vertrages unbekannt. Die Ratifikation durch die Niederlande erfolgte zu Haag am 9. Februar 1627, diejenige Dänemarks zu Stade am 28. Februar 1627.

[90] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 617–618; Textauszüge BERNARD, Receuil des Traités de paix, III, S. 252 (frz.), er gibt irrtümlich eine Dauer von 10 Monaten an. Es war jedoch kein Ablaufdatum genannt. Der Waffenstillstand sollte wohl für die Dauer der Friedensverhandlungen gelten.

[91] Ung. Pozsony; heute slov. Bratislava. MoldBudapest E 142 Fasz. 35 no.11 – 28.XII.1626; GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 623–626 (630); BERNARD, Receuil, III, S. 252 (frz.), Katona XII/31, S. 176–285 u.a. Ratifikation und Assekurationsinstrument Bethlens: Leutschau, 28. Dezember 1626, vgl. Mon. com. regni Trans. VIII, S. 359–360. Assekurationsinstrument der siebenbürgischen Stände: Karlsburg, 22. April 1627, vgl. Mon. com. regni Trans. VIII, S. 377–378. Amnestiepatent des Kaisers: Wien, 28. Dezember 1626, vgl. Mon. com. regni Trans. VIII, S. 360–362. Austausch der Urkunden am 11. Januar 1627 in Preßburg. Erneut ist hier auf eine juristische Unstimmigkeit hinzuweisen: Die Stände forderten in ihrem Assekurationsinstrument eine generelle statt einer partiellen Amnestie. Die kaiserliche Urkunde wurde abgeändert und ging am 13. Januar 1627 in modifizierter Form an die siebenbürgischen Stände. Vgl. VOLKMER, Das Fürstentum Siebenbürgen, S. 145.

[92] PRAY, Gabrielis Bethlenii Principatus, II, S. 94.

[93] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 631. So verlangte er z.B. entgegen den Vertragsbestimmungen für die Freilassung zweier Offiziere Lösegeld und stellte zudem den Truppen Mansfelds ein ungarisches Kontingent beim Rückzug bei.

[94] Mon. com. regni Trans. VIII, S. 362–363.

[95] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 633–637; Mon. comit. regni Trans. VIII, S. 418–422.

[96] PRAY, Gabrielis Bethlenii Principatus, I, S. 188–201, Art. 2.

[97] PRAY, Gabrielis Bethlenii Principatus, I, S. 231–235, Schreiben Bethlens vom 5. April 1621.

[98] Vgl. GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 513–515.

[99] PRAY, Gabrielis Bethlenii Principatus, I, S. 212–231.

[100] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 535.

[101] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 539.

[102] GOOSS, Österreichische Staatsverträge, S. 540.

[103] Vgl. dazu: Ferenc SZAKÁLY, Der Wandel Ungarns in der Türkenzeit, in: TIETZE, Andreas (Hg.), Habsburgisch–osmanisch Beziehungen. Wien 1985, S. 35–55.

[104] Als Beispiel Clemens BRANDIS (Die Habsburger und die Stephanskrone. Zürich 1937), der ein ausschließlich negatives Bild zeichnet.

[105] Vgl. Petru BUNTU, Gabriel Bethlen (1613–1629). Bucuresti 1981 und z.T. FENESAN, Istoria Transilvaniei. Bucuresti 1960, S.140–143 sehen Bethlen in der Kontinuität der Politik Mihai Viteazuls. Bethlen wird in dessen Nachfolge als Vorkämpfer für ein »dakisches Königreich« (Moldau, Walachei, Siebenbürgen) dargestellt. So auch in der neueren Veröffentlichung: Costin SCOPAN, Istoria României. Bucuresti 1997, S. 254.

[106] Ferenc SZAKÁLY, Der Wandel Ungarns in der Türkenzeit, S. 45.

[107] EVANS, The Making of the Habsburg Monarchy, S. 267.



ZITIEREMPFEHLUNG

Andrea Schmidt–Rösler, Princeps Transilvaniae – Rex Hungariae? Gabriel Bethlens Außenpolitik zwischen Krieg und Frieden, in: Heinz Duchhardt / Martin Peters (Hg.), Kalkül – Transfer – Symbol. Europäische Friedensverträge der Vormoderne, Mainz 2006-11-02 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Beiheft online 1), Abschnitt 80–98.
URL: <http://www.ieg-mainz.de/vieg-online-beihefte/01-2006.html>.
URN: <urn:nbn:de:0159-2008031300>.

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