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Andrea Schmidt-Rösler *


Inhaltsverzeichnis
Grenzraum und Staatlichkeit. Zur Wahrnehmung des Fürstentums Siebenbürgen in der Frühen Neuzeit

Gliederung: I. Raumund Grenze: Siebenbürgen – Transilvania. Ein Raum und seine Begrifflichkeit im Wandel
I.1 Siebenbürgen – Transilvania. Bemerkungen zur Begriffsgeschichte
I.2 Frühneuzeitliche Kartographie über und aus Siebenbürgen
I.3 Der »Raum Siebenbürgen« in den außenpolitischen Verträgen des Fürstentums
II. Das Fürstentum Siebenbürgen als Grenzraum. Seine Rezeption in deutschsprachigen Flugschriften der Frühen Neuzeit
II.1 Siebenbürgen in zeitgenössischen Druckschriften
II.2 Topoi eines Grenzraumes
Literaturverzeichnis

Anmerkungen
Zitierempfehlung

Text:
Siebenbürgen hat viele Namen: lateinisch Transylvania, rumänisch Transilvania, ungarisch Erdély, deutsch Siebenbürgen oder Transilvanien und türkisch Erdel. Im Südosten Europas gelegen war es stets Grenzraum: zwischen Orient und Okzident, Rom und Konstantinopel, Wien und Istanbul, Ungarn und Rumänien (bzw. den rumänischen Fürstentümern) und nicht zuletzt in unserer Zeit bis 2006 der Europäischen Union.

Während multiethnische, -kulturelle und -konfessionelle Aspekte dieses Grenzraums für die Frühe Neuzeit zeitgenössisch und wissenschaftlich breite Beachtung gefunden haben, steht eine Betrachtung der Staatlichkeit des Fürstentums Siebenbürgen (1526 bzw. 1541 bis 1699) unter dem Gesichtspunkt der zeitgenössischen Raumwahrnehmung aus. Anhand zeitgenössischer Druckschriften, Landkarten und Reisebeschreibungen sowie der Analyse der zahlreichen (Friedens-)Verträge unter dem Gesichtspunkt der Raumkonstruktion[1] soll die Frage nach der Grenz- und Raumwahrnehmung des Fürstentums Siebenbürgen im Geflecht der staatlichen Konstituierung und der Entwicklung des politischen Raums untersucht werden. Dabei werden folgende Bereiche dargestellt:

I. Raum und Grenze: Siebenbürgen – Transilvania. Ein Raum und seine Begrifflichkeit im Wandel.
I.1 Siebenbürgen – Transilvania. Bemerkungen zur Begriffsgeschichte.
I.2 Frühneuzeitliche Kartographie über und aus Siebenbürgen.
I.3 Der Raum »Siebenbürgen« in den außenpolitischen Verträgen des Fürstentums.

II. Das Fürstentum als Grenzraum. Seine Rezeption in deutschsprachigen Druckschriften der Frühen Neuzeit.
II.1 Siebenbürgen in zeitgenössischen Druckschriften.
II.2 Topoi eines Grenzraumes: Siebenbürgen als »Antemurale Christianitatis« und als »Anti-Propugnaculum«

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I. Raumund Grenze: Siebenbürgen – Transilvania. Ein Raum und seine Begrifflichkeit im Wandel

I.1 Siebenbürgen – Transilvania. Bemerkungen zur Begriffsgeschichte

Geographisch betrachtet bildet Siebenbürgen eine beinahe dreieckige Hochebene im Osten des spätmittelalterlichen ungarischen Königreichsreiches. Begrenzt durch die Karpaten im Osten und Süden sowie durch Hügelketten im Norden und Westen bildet es einen relativ geschlossenen geographischen Raum.

In den zeitgenössischen lateinischen Quellen wird für diesen Raum der Begriff »Transilvania« verwendet; er bezeichnete seit dem Mittelalter die Teile Ungarns, die »jenseits des Waldes« lagen (»partes translivanicae Regni Hungariae«) und deren sieben Komitate in einer zur Stephanskrone gehörenden Verwaltungseinheit (»Woywodat«) zusammengefasst waren. Dieses »historische Siebenbürgen« war bis 1526 auf den Raum zwischen den Bergketten der Karpaten begrenzt. Für die Zeit des Fürstentums Siebenbürgen muss territorial jedoch weiter gedacht werden; im Süden erstreckte sich sein Gebiet in das spätere Banat und im Norden in das Gebiet Oberungarns, der heutigen Slowakei.

Nach der Aufteilung der Gebiete der ungarischen Krone 1541 zwischen dem Osmanischen Reich, Habsburg und Siebenbürgen erweiterte letzteres sein Territorium. Zum Fürstentum Siebenbürgen wurden nun auch die östlich der Theis gelegenen Komitate Krassó, Temes, Zaránd, Bihar, Kraszna und Szolnok sowie das nördlich gelegene Maramaros gerechnet. Diese Gebiete werden in den zeitgenössischen Quellen als »Partium«, d.h. Teile Ungarns, die zum Fürstentum Siebenbürgen gehören, bezeichnet. Desweiteren dehnte sich das Fürstentum nach Norden aus und umfasste auch die sieben Komitate Szatmár, Szabolcs, Köszég, Ugocsa, Bereg, Borsod und Zemplén, die nominell ebenfalls weiter zu Ungarn, realiter aber zum Fürstentums Siebenbürgen gehörten.

Ein lineares Grenzverständnis ist für diese Gebiete nicht vorauszusetzen. Da das jünge Fürstentum in permanenter politischer und militärischer Konfrontation mit dem Osmanischen Reich und Habsburg stand und zudem wie ein Puffer zwischen den Konkurrenten Wien und Istanbul lag, änderten sich Grenzen und Grenzverläufe – je nach militärischer und politischer Lage – ständig[2].

Das Begriffspaar Siebenbürgen – Transilvanien wird heute oft parallel gebraucht[3]. Dies war jedoch eine Entwicklung, die erst zu Beginn der Frühen Neuzeit ihren Abschluss fand, zeigen doch zeitgenössische Landkarten ein vielschichtiges Namensbild. Nicolaus Cusanus verzeichnet 1439 ein »Regnum Dominorum Septem Castrum« in der Donauebene. Martin Waldseemüller verortet 1507 »Septemcastra« zwischen den Karpaten und der Donau. Auch die Schedelsche Weltchronik 1493 zeigt »Transilvania« und Siebenbürgen als zwei getrennte Gebiete. »Transilvania« findet sich auch hier im innerkarpatischen Raum, »Septemcastra« südlich der Karpaten[4]. Darüberhinaus gibt es auch Kartenbeispiele, die beide Begriffe für dasselbe Gebiet gebrauchen und es südlich der Karpaten lokalisieren, so etwa Ortelius oder Enea Silvio Piccolomi (Cosmographia).

Festzuhalten ist, dass sich »Transilvania – Siebenbürgen« bis zum Beginn der Frühen Neuzeit nicht unbedingt deckten. Nachgewiesen ist bereits, dass auch in schriftlichen Quellen beide Bezeichnungen nebeneinander und für verschiedene Räume benutzt wurden[5].

Erst im 16. Jahrhundert ist von einer parallelen und gleichbedeutenden Verwendung auszugehen, über die ein allgemeiner Konsens bestand. So trägt eine Karte Sebastian Münsters ausdrücklich den Titel: Die Siebenbürg, so man sunst auch Transsyluaniam nennt (1542).

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I.2 Frühneuzeitliche Kartographie über und aus Siebenbürgen

Einleitend ist zu fragen, ob und inwieweit sich Veränderungen in der Vorstellung von Raum auf Landkarten manifestierten. Als Leitthese mag hier – die nicht nur geographisch gedachte –  Frage dienen (analog dazu, wie Márta Fata es für Ungarn getan hat ): Siebenbürgen? Aber wo liegt es[6]? Welche Wahrnehmung des geohistorischen Raums prägte das Bild von Siebenbürgen in der Frühen Neuzeit?

Ein Blick auf zeitgenössische Landkarten ergibt Aspekte, die zum Verständnis des Raumes beitragen. Es kann hierbei nicht um die mathematische Genauigkeit einer Karte, sondern um ihre auf die Konstruktion des Raumes bezogene Aussage gehen. Analysiert werden hier Karten aus dem 16. und 17. Jahrhundert; dabei liegt das Hauptaugenmerk vor allem auf der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, auf der Zeitspanne also, in der sich die Konstituierung des Fürstentums vollzog[7]. Dies ist zum einen wegen der Umsetzung geographischer Räume in anschauliche Bilder von Interesse. Zum anderen prägten diese Karten das kartographische Bild Siebenbürgens bis ins 18. Jahrhundert, das heißt so lange, bis Habsburg nach dem Frieden von Karlowitz 1699 eine Landesaufnahme durchführte[8].

Als sich im 16. Jahrhundert die geopolitische Lage in Südosteuropa änderte, hatte dies Bedeutung für ganz Europa. Dementsprechend bestand allgemeines Interesse an der Darstellung dieses Raumes[9]. In diesem Zusammenhang wurde Siebenbürgen seit dem 16. Jahrhundert von der zeitgenössischen Kartographie rezipiert. Seine Position als ein »Bollwerk« gegen das Osmanische Reich steigerte offenbar seine Wichtigkeit und sein Ansehen in Europa[10]. Auch in den im 16. Jahrhundert erscheinenden Atlanten ist Siebenbürgen vertreten. So findet es sich bei Sebastian Münster und Heinrich Petri als eigene Karte in den Tabulae modernae (1540). Eine weitere Karte Münsters trägt den Titel Die Siebenbürg, so man sunst auch Transsyluaniam nennt (1542). In seiner Cosmographia universalis (1541) zählt er in einer Beschreibung vom »Regiment und Wesen des Türckischen Reiches« alle »Königreiche so vnder demm Türcken ligen« auf; in seiner Auflistung von Daciam, Serviam und Thraciam (usw.) fehlt Siebenbürgen. Dies zeigt, dass sich Münster und seine Kartographen der Abstufung der Vasallität in Südosteuropa bewusst waren und Siebenbürgen nicht eindeutig der osmanischen Machtsphäre unterordnete.

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1528 gaben die Wiener Kartographen Lazarus[11] und Tanstetter[12] bei Peter Apian (Ingolstadt) eine Karte heraus Chorographia Hungariae. Eine kurtze und wahrhafftige Beschreibung des Ungarlands (Tabula Hungariae), auf der Siebenbürgen noch selbstverständlich als Teil Ungarns erscheint. Abgebildet ist das gesamte Regnum Tripartitum, d.h. das Gebiet der Krone Ungarns mit den Nebenländern Kroatien, Slawonien und Dalmatien. Dass diese Karte politisch motiviert war, zeigt ihr Untertitel: Cum Caesareis Maiestatis gratia… und ihre Veröffentlichungsabsicht »ob reipublice Chriatianae usum«. Damit wird der Zusammenhang und die Stellung der Kartographen deutlich: Nach der Doppelwahl 1526/27 in Siebenbürgen hatte Ferdinand 1527 den siebenbürgischen Prätendenten Johann (János) Szapolyai aus Ungarn vertrieben. Die beiden dem kaiserlichen Hof nahestehenden Herausgeber verbildlichten den Habsburger Anspruch auf Ungarn, Siebenbürgen inbegriffen[13]. In einen ähnlichen Zusammenhang ist Wolfgang Lazius Hungaria Descriptio[14] einzuordnen. Lazius, Hofrat am Hofe des Kaisers, sieht Siebenbürgen ebenfalls als Teil Ungarns und verleiht damit dem Anspruch seines Hofes Legitimität.

Die Basis für die meisten Atlanten, vor allem für Münsters meinungsbildende Karten, war die Landkarte des aus Siebenbürgen stammenden Reformators Johannes Honterus[15], die 1532 in Basel gedruckt wurde und als erste Detailkarte Siebenbürgens gilt[16]. Sie trug den Titel Chorographia Transilvaniae, Sybembürgen und ist ein weiteres Beispiel für die synonyme Verwendung beider Namen. Zehn Jahre später erschien Honterus Dacia-Karte (1542), auf der nicht nur Siebenbürgen, sondern der gesamte Donauraum zu sehen ist. In gleich großen Lettern sind hier die Bezeichnungen »Ungaria«, »Dacia«, »Thracia«, »Macedonia«, in kleineren Typen »Transsylvania«, »Valachia«, »Moldovia«, »Seruia« und »Podolia« eingetragen. »Transylvania« ist – ohne weitere Namenszugabe – im Karpatenbecken lokalisiert.

Interessant ist die Karte von Matthias Zündt[17], die 1567 in Nürnberg mit dem Nova Totius Ungariae Descriptio erschien. Siebenbürgen ist hier farblich deutlich von der »osmanischen« Tiefebene und vom »Habsburger« West- und Oberungarn abgegrenzt. Der Autor betrachtete es offenbar als eigenen Staat und bildet damit die politische Entwicklung seit der Dreiteilung Ungarns 1541 ab. Zündt benennt das Karpatenbecken mit dem Namen »Transylvania Sybenburgen«. »Ungaria« hingegen erscheint als Länderbezeichnung nicht mehr. Diese Karte verbreitete sich über Europa, da sie in den Atlas Speculum Orbis Terrarum, der von Gerard de Jode in Antwerpen herausgegeben wurde, Aufnahme fand.

Ähnlich stellt Johannes Sambucus[18] Siebenbürgen dar. In gleich großen Lettern mit »Poldoliae, Bulgariae« etc. ist es im Karpatenbogen positioniert. Auch Sambucus verwendet den Begriff Ungarn nicht; in der Tiefebene finden sich lediglich geographische Bezeichnungen, während der westliche Teil des Stephansreichs Habsburg zugeordnet ist.

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Spätere Karten bilden die Verselbständigung des Fürstentums ab. So reicht die Hungaria-Karte des Geographen Gerhard Mercator (1512–1595) in seinem Atlas aus dem Jahr 1585 nur bis an die Karpaten und trägt am Rand die Bemerkung »Transylvania pars«. Dies verdeutlicht, dass Siebenbürgen nicht mehr selbstverständlich als Teil der ungarischen Krone gesehen wurde. Einen ähnlichen Befund finden wir in der Karte Map of Hungary (1626) von John Speed (1552–1629), der den Beginn des Karpatenbogens mit »Part of Transilvani« beschreibt. Auch der niederländische Kartograph Johannes Blaeu lässt seine Hungaria Regnum-Karte (1647) am östlichen Rand mit dem Vermerk »Transilvaniae pars« enden.

Der Kupferstecher Jacob van Sandrat (1630–1708) verwendet in seiner Karte Neueste Tafel von Hungarn und dessen incorporierten Königreichen und Provinzien« (1664) die in gleich großen Lettern gesetzten Bezeichnungen »Hungarn«, »Siebeburgen«, »Walachia«. Den Rand der Karte zieren zahlreiche Details aus den Türkenkriegen. Auch findet sich dort eine Liste ungarischer Könige, die – mit Ausnahme »Johannes Zepul 1553« nach 1526 alle dem Haus Habsburg angehören. Auch die Namen der türkischen Sultane sind aufgeführt; Süleiman ist mit dem Zusatz versehen »Den Gott bekehr oder zerstör!«. Seine Karte hat eine didaktische Funktion, die sich in einem gerahmten Textfeld am rechten unteren Rand findet:

»Ungarn, willst du Türkisch werden: / Ungern! doch ich muß ans Joch / Christus wird die Christen retten. / Wann sie würden einig noch. / Ich muß dieses Joch zerbrechen. / Was nun drücket, droht dir / Teutschland soll nur Gott obsiegen / …«.

Die analysierten Beispiele zeigen, dass die zeitgenössischen Kartographen ihre Vorstellung vom Raum Siebenbürgen dem politischen Status anpassten und differenzierte Vorstellungen über Zugehörigkeit und Grenzlage des Fürstentums hatten.

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I.3 Der »Raum Siebenbürgen« in den außenpolitischen Verträgen des Fürstentums

Mit der Konstituierung des Fürstentums 1541 begann eine Phase, in der Siebenbürgen eher als Subjekt denn als Objekt politischer Raumgestaltung in Erscheinung trat. Es etablierte sich schrittweise außenpolitisch und völkerrechtlich[19] und bestand bis zur Neuordnung Südosteuropas nach dem Frieden von Karlowitz 1699 als souveränes, wenn auch dem Osmanischen Reich tributpflichtiges Fürstentum.

Das seit 1541 osmanisch besetzte Mittel- und Zentralungarn mit der früheren ungarischen »Hauptstadt« Buda schob sich wie ein Keil zwischen die Gebiete West- und Oberungarns und Siebenbürgens. Dass Westungarn unter die Herrschaft der Habsburger kam, war nicht nur das Ergebnis (nur zum Teil umgesetzter) früherer Erbverträge, sondern natürlich auch Folge der geographischen Nähe. Für Siebenbürgen bedeutete der »osmanische Korridor« eine geographische Abgrenzung zum Habsburger Herrschaftsgebiet und zugleich einen gewissen Schutz vor den von der politisch-geographischen Entwicklung erschwerten Habsburger Ansprüchen.

Nachdem der kinderlose ungarischen König Ludwig (Lájos) in der Schlacht von Mohács ums Leben kam, war der ungarische Thron vakant. Die ungarischen Stände wählten den aus Siebenbürgen stammenden Magnaten Johann (János) Szapolyai auf dem Landtag von Stuhlweissenburg zum König. Kaiser Ferdinand I., der Schwager Ludwigs, hingegen berief sich auf die Erbverträge von 1491 und 1507 und ließ sich ebenfalls zum König wählen. Dieser Doppelwahl folgte ein Krieg um die Stephanskrone und um den ungarischen Königstitel, verbunden mit dem Anspruch auf die Herrschaft über Siebenbürgen. Siebenbürgen als Raumbezeichnung taucht in dieser frühen Phase in völkerrechtlichen Verträgen noch nicht auf, denn die konkurrierenden Parteien sahen es noch als integralen Bestandteil der Stephanskrone. So führen Ferdinand I. und Johann Szapolyai (beispielsweise im Waffenstillstand vom 26. März 1527) Titel, die den Anspruch auf die Herrschaft in ganz Ungarn ausdrücken und sich lediglich in ihrer Legitimationsableitung unterschieden: »[…] Ferdinandum Dei gratiae Ungariae […] regem« und »Joannem coronatum regem Hungariae«[20].

Um seine Ansprüche durchsetzen zu können, paktierte Szapolyai gerade in dieser Anfangsphase der Staatlichkeit immer wieder mit dem Osmanischen Reich und unterwarf sich 1528 der Tributpflicht[21]. Theoretisch galt dies für alle ehemals ungarischen Gebiete, ab 1541 wurde es de facto jedoch nur noch auf Siebenbürgen und die dazugehörenden ungarischen Komitate bezogen[22]. Die erste namentliche Erwähnung »Transilvaniens« in einem völkerrechtlichen Vertrag findet sich in einem Waffenstillstand des Jahres 1531, als sich der Unterhändler Szapolyais Hieronymus a Lasko als »… waywoda Transsilvanus« bezeichnete[23]. Gleichzeitig erhöhte Szapolyai in einer einseitigen Erklärung seine Legitimation, indem er den Titel »Joannis dei gratiae Hungariae […] regem« führte.

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Bis 1538 vollzog sich ein Wandel im Verständnis Siebenbürgens. Im Friedensvertrag von Großwardein (24. Februar 1538)[24] wurde Szapolyai als souveräner Fürst anerkannt und seine Herrschaft über Siebenbürgen sowie den momentanen Besitz bestätigt (»Transylvania … sub dicione postestateque nostra permanente«). Den Königstitel »Nos Iannes dei gratia rex Hungariae« durfte Szapolyai nur auf Lebzeiten führen, und nach dem Tod des Fürsten sollte Siebenbürgen unter Habsburger Herrschaft gestellt werden. Der Vertrag enthielt Regelungen für in Oberungarn gelegene Städte sowie für das Gebiet Maramaros (Maramures), die der historisch-administrativen Entwicklung gemäß nicht als Teil Siebenbürgens verstanden wurden. Auch sie wurden Szapolyai auf Lebzeiten zugestanden, das heißt zwar als persönlicher Besitz übergeben, nicht aber dem Fürstentum (erb-)rechtlich eingegliedert.

Als Szapolyai 1540 starb, wurde entgegen der vertraglichen Abmachungen sein Sohn Johann Sigismund zum ungarischen König (»Rex electus Hungariae«) gewählt. Dies hatte die Fortsetzung des Krieges gegen die Habsburger zur Folge, der letztlich die Einmischung des Osmanischen Reichs provozierte und zur türkischen Besetzung der ungarischen Tiefebene 1541 führte. Vor diesem Hintergrund begann 1541 die Entwicklung der Eigenstaatlichkeit Siebenbürgens, die – wie auch für alle anderen frühneuzeitlichen Staaten – von ausgeprägter Bellizität begleitet wurde. 1541 wurden im Vertrag von Gyalu erstmals »Hungaria et Transsyilvania« nebeneinander gestellt und damit der politischen Entwicklung Rechnung getragen. Nicht zum »historischen Siebenbürgen« gehörende Gebiete (vor allem in Oberungarn und jenseits der Theiss) wurden als »partes […] eidem adnexarum« bezeichnet[25].

Nach weiteren kriegerischen Auseinandersetzungen zeichnete sich 1565 die Klärung der Titelfrage ab. Johann II. Sigismund Szapolyai verzichtete im Vertrag von Szatmar auf den Titel des »Rex electus« und begnügte sich mit der Bezeichnung »Joannis Sigismundi, ducis Transsylvaniae«[26]. Da beide Seiten von einer Ratifikation absahen, wurde die Frage des Titels und des Territoriums endgültig erst am 26. August 1570 im Vertrag von Speyer geklärt[27]. Die gewählten Herrscher von Siebenbürgen trugen den Titel »Princeps Transylvaniae ac partium regni Hungariae« und gaben den Anspruch auf »electus Rex« auf. Siebenbürgen und die Partes wurden weiter als »membrum« der ungarischen Krone gesehen, Siebenbürgen jedoch Souveränität zugestanden. Aus dem territorialen Bestand Ungarns blieben die Komitate Bihar, Kraszna, Szolnok und Marmaros unter siebenbürgischer Herrschaft; die Partes-Komitate Bereg, Ugocsa, Szablocs und Szatmar hingegen fielen an das Habsburger-Ungarn.

1594 nutzte das Fürstentum Siebenbürgen den »langen Türkenkrieg«, um sich der Suzeränität des Osmanischen Reiches zu entziehen und stattdessen ein Bündnis mit Wien einzugehen. Im Vertrag von Prag (28. Januar 1595)[28] wurde der »Ill.mum Transylvaniae principem d.num Sigismundum Bathori« als souveräner Fürst über Siebenbürgen und die »partes adnexae« anerkannt. Er leistete einen Treueeid, der jedoch keine Vasallität begründete (Art. 3). Das Territorium Siebenbürgens und die Partes verblieben auf Lebzeiten bei Sigismund.

Dieser Anerkennung und Festschreibung der Souveränität folgten jedoch erneute Wirren[29], die am 23. Juni 1606 im Wiener Frieden beigelegt wurden[30]. 1605 hatten die ungarischen Stände Stephan (István) Bocskai zum »Fürsten« gewählt und damit den Wunsch ausgedrückt, Ungarn und Siebenbürgen unter nicht-Habsburger Herrschaft zu vereinigen[31]. Ob dies Ausdruck realistischer politischer Einschätzung war und letztlich überhaupt im Interesse Bocskais lag, ist fraglich. Das Osmanische Reich begrüßte vor dem Hintergrund seiner Auseinandersetzung mit dem Kaiser die Wahl Bocskais und das Ausscheren Siebenbürgens aus dem Krieg. Bocskai verstand seine Doppelwahl zum Fürsten von Siebenbürgen und König von Ungarn wohl eher deklaratorisch, denn er machte in den Verhandlungen mit Habsburg zu keinem Zeitpunkt Ansprüche auf ganz Ungarn geltend. Sein eigentliches Ziel war eine Vergrößerung des Fürstentums Siebenbürgen. Oberungarn mit der zentral gelegenen und wirtschaftlich bedeutenden Stadt Kaschau sollte dem siebenbürgischen Machtbereich eingegliedert werden. Statt der bisher üblichen Übergabe oberungarischer Komitate und der Partes auf Lebenszeit wollte Bocskai das ungarische Königserbrecht ablösen und diese Gebiete ohne Beschränkungen dem Fürstentum zuschlagen. Der Wiener Frieden bestätigte territorial und hinsichtlich der Titelfrage jedoch lediglich den Status quo ante. Die Selbständigkeit Siebenbürgens wurde erneut anerkannt, ohne die partielle Zugehörigkeit zur ungarischen Krone aufzugeben[32].

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Bocskais Nachfolger Gabriel (Gábor) Báthory und Gabriel (Gábor) Bethlen setzten die territorialen Arrondierungsversuche fort. Dennoch bestätigte 1613 der Friede von Preßburg den Status Siebenbürgens in der alten Form: »D.nus Gabriel Bathory maneat princeps Transylvaniae et partium regni Hungariae«[33].

Vor allem Gabriel Bethlen gelang es, seine außenpolitische Stellung auszubauen, da sowohl das Osmanischen Reich als auch Habsburg temporäre Schwächen zeigten[34]. Die Versuche, die sieben oberungarischen Komitate definitiv in das Fürstentum einzuverleiben, scheiterten jedoch wiederholt, so in den Friedensverträgen von Nikolsburg[35], Wien[36] und Pressburg[37]. In Nikolsburg musste Bethlen den Verzicht auf den Titel eines erwählten Königs erneut hinnehmen; die offizielle Bezeichnung blieb weiter »Transylvaniae princeps, partium regni Hungariae dominus«[38].

1619 und 1633 wurden Versuche unternommen, Grenzen Siebenbürgens zu definieren, in dem man die Zugehörigkeit von Grenzorten vertraglich festlegte und so erstmals Ansätze einer linearen Grenzausformung verschriftlichte[39].

Ein letzter Beleg dafür, dass im 17. Jahrhundert eine klare Vorstellung davon existierte, was zu Siebenbürgen gehörte, findet sich im Hallerschen Diplom (28. Juni 1686). Der Kaiser und der siebenbürgische Fürst Michael I. Apafi vereinbarten den gemeinsamen Kampf gegen das Osmanische Reich. Apafi wurde ausdrücklich als Fürst anerkannt und seine Rechte bekräftigt[40]. Gebiete, die im laufenden Krieg erobert wurden und die »nachweislich« zu Siebenbürgen gehörten (»ad Transylvanos spectare«; Art. 2) sollten an das Fürstentum fallen. In Artikel 5 ist ausdrücklich die Rede von »confiniis Transylvaniae«, die offensichtlich jedoch keiner weiteren Definition bedurften.

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Territorial schien der »Raum Siebenbürgen« ab 1541 klar abgegrenzt[41]. Das ehemalige ungarische Wojwodat entwickelte sich zu einem souveränen Fürstentum. In diesem Prozess wurden die »natürlichen Grenzen« politisch definiert. Gebiete, die über diese historisch-administrativen Trennlinien hinausgingen, standen zwar zeitweise unter der Herrschaft der Fürsten von Siebenbürgen, waren jedoch stets als territoriale Besonderheit gekennzeichnet. In der Herrschaftstitulatur wurden sie eigens als »adnexae« aufgeführt. Ihre Sonderstellung wurde dadurch ausgedrückt, dass sie im Vertragstext dem Fürsten auf Lebzeiten zugesprochen wurden.

Kleinräumige offene Grenzfragen gab es in Oberungarn. Hier kollidierten (wie erwähnt) die Ansprüche der siebenbürgischen Fürsten mit den als ungarischen Königen firmierenden Habsburgern. Durch die mehrfachen Übergaben und Rücknahmen der »Partes« und oberungarischer Komitate entstand keine lineare Grenzlinie. Vielmehr deckten sich Jurisdiktionen und Herrschaftsrechte auf der obersten, aber auch auf unteren Ebenen nicht mit den vertraglich definierten Grenzen[42].

Die Lage an den Schnittstellen zum Osmanischen Reich war komplexer. Feste Grenzen gab es hier nicht zu verhandeln, da die Grenzen nach Südosten nicht linear-statisch waren, sondern stets Festung für Festung mit wechselnden Erfolgen umkämpft waren. Ganz besonders in diesem Bereich ist von einem Grenzbegriff auszugehen, der »nicht auf die Bedeutung einer militärisch-politisch gesicherten Linie konzentriert war, sondern der vielmehr auf einen Raum sowohl diesseits wie jenseits der Scheide-Linie verwies«[43].

Eine staatliche Verdichtung, wie sie seit Beginn der Frühen Neuzeit der Entstehung staatlicher Grenzen vorausging, fand hier nicht statt.

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II. Das Fürstentum Siebenbürgen als Grenzraum. Seine Rezeption in deutschsprachigen Flugschriften der Frühen Neuzeit

Einem erweiterten Raumkonzept folgend[44] soll Siebenbürgen auch als analytische Kategorie betrachtet werden; das Wissen über den Raum soll nicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse reduziert werden. Damit rückt der Raum als Produkt der Wahrnehmung der Akteure und Rezipienten in den Vordergrund. Zu stellen ist die Frage nach dem Wissen und den Kenntnissen der Zeitgenossen über den Grenzraum Siebenbürgen und seiner Staatlichkeit und die Frage nach ihren Vorstellungen über diesen Raum an der Peripherie der »christlichen Welt«[45]. Die Analyse von Druckschriften aus dem 16 . und 17. Jahrhundert kann eine Antwort geben auf die zeitgenössische Verortung Siebenbürgens im »Geschichtsraum Europa«.

Damals wie heute stellte sich die Frage nach einer Zugehörigkeit zu Europa versus »Europäischer Türkei« nicht; stehen doch für Siebenbürgen alle Strukturelemente, die gemeinhin als Kriterium angelegt werden, zur Verfügung. Seit dem Mittelalter hatte das Königreich Ungarn an allen wesentlichen Kultur- und Kommunikationsprozessen partizipiert. Zu nennen sind Gotik, Renaissance oder Reformation, aber auch Prozesse, die schon früher eingeleitet worden waren und in der Frühen Neuzeit fortwirkten, so die abendländisch-christliche Ausrichtung, die Verwendung des Lateinischen in Recht und Verwaltung, das Stände- und Städtewesen oder die Rechtskodifikation. Dennoch war man sich sowohl in Siebenbürgen selbst als auch in Europa der Randlage und der Funktion als Grenzraum durchaus bewusst.

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II.1 Siebenbürgen in zeitgenössischen Druckschriften

Legt man die im VD 16 und VD 17 erfassten Druckschriften zugrunde, ergibt sich schon allein numerisch ein interessanter Aspekt[46]. VD 16 listet unter dem Stichwort »Siebenbürgen« 50 Titel, VD 17 hingegen 527 auf [47]. Selbst wenn man die allgemeine Steigerung der Druckproduktion im 17. Jahrhundert in Rechnung stellt, fällt dennoch eine offenbar enorme Steigerung des Interesses an Siebenbürgen auf. Dies ist vor allem auf die politische Rolle des Fürstentums zurückzuführen, die es ab 1595 in Europa zu spielen begann. Die Flugschriften entstanden vor allem in den protestantisch geprägten süddeutschen Druckzentren, besonders in Augsburg und Nürnberg. Auch in den allgemeinen »Zeitungen« dieser Zeit, allen voran dem Theatrum Europaeum oder Relationis Historicae Semestralis Vernalis Continuatio spielt Siebenbürgen eine Rolle. Drei Gründe, die zeitlich mit einem Anstieg der Drucke über das Gebiet korrelieren, lassen sich für das gesteigerte Interesse an Siebenbürgen ausmachen. Nach dem Zerfall des ungarischen Staates geriet Siebenbürgen in das Konfliktfeld zwischen dem Osmanischen Reich und Europa. Sein Paktieren mit der einen oder anderen Seite weckte in Europa Interesse. Zudem nahm man Siebenbürgen als protestantische Macht vor allem während des Dreißigjährigen Krieges als potentiellen Bündnispartner und Gegenspieler Wiens wahr[48].

Die Drucke des frühen 16. Jahrhunderts sehen Siebenbürgen als Teil Ungarns. So zum Beispiel schildert Nikolaus Oláh in seiner 1536 erschienenen Landesbeschreibung Hungaria Siebenbürgen als administrative Untereinheit Ungarns[49].

Frühe Druckschriften (gesehen meist im Rahmen Ungarns) stellen die – auch in den Augen der Zeitgenossen einschneidende Niederlage des ungarischen Heeres bei Mohács 1526 dar. König Ludwig, der in der Schlacht umkam, erfuhr eine Stilisierung zum positiven Helden. Auch in den deutschsprachigen Druckschriften wurde der in Ungarn bis heute fortwirkende »Mythos Mohács« bereits zeitgenössisch begründet[50]. Als Beispiele sind zu nennen: »Zwey schöne newe Lieder: Von dem König Ludwig aus Hungern und der Königin / Auch wie der Türck die Stadt Wien belagert hat« oder » Zwey schöne Lieder / eyn Geystlichs und ein Weltlichs / von der Königin von Hungern / Frawen Maria und jrem Gemahel König Ludwig«[51].

Vier newe klägliche Lieder eines unbekannten Verfassers stimmen in die Klage über den Tod des ungarischen Königs ein. Alle preisen seine ritterlichen Tugenden und werben um Mitgefühl und Unterstützung für das von den türkischen Feinden bedrohte Land.

Diese Druckschriften schufen in Westeuropa den »fiktionalen Typ des ungarischen Kämpfers«[52]. Eine weitere Flugschrift, die in vielen Exemplaren weite Verbreitung fand, war Nikolaus Jurischitz, Dess Türcken erschreckliche belegerung / der Stadt und Schloß Gunß.[53], die den Kampf gegen das osmanische Heer beschreibt. Mit nur 100 Mann habe Jurischitz[54] nicht nur die Festung Güns (Köszég) verteidigt, sondern auch in Verhandlungen mit dem militärischen Vertreter Süleimans des Prächtigen (hier bezeichnet als »König von Cathey«) erreicht, dass die Festung verschont wurde und das Heer des Sultans seinen Zug gen Wien einstellte. Ein weiteres Beispiel ist die Beschreibung der Heldentaten des Miklós Zrínyi (1566), die zum »europäischen Bestseller«[55] wurde. Der kroatische Ban und kaiserliche Feldherr Miklós Zrínyi (1508–1566) hatte 1566 die ungarische Grenzburg Szigetvár gegen das übermächtige osmanische Heer verteidigt. Als er mit seinen verbliebenen Soldaten aus der zerstörten Burg ausbrach, wurde er gefangen genommen und enthauptet.

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Die meisten Flugschriften des 16. Jahrhunderts hatten ein konkretes historisches Ereignis zum Anlass. 1541, das Jahr der Teilung des ungarischen Königreichs, markierte einen neuen Aufschwung der Druckproduktion. Ab jetzt beschäftigt man sich dezidiert mit Siebenbürgen, dem neuen Staat an der Südostgrenze des christlichen Abendlandes.

Eines der frühesten Beispiele, das Siebenbürgen getrennt von Ungarn betrachtet, ist Veit Marchthalers Ungarische Sachen (1588)[56]. Marchthaler (1565–1641), aus Ulm stammend, verwendet in seiner Darstellung der ungarischen Geschichte für das 16. Jahrhundert die Begriffe Ungarn und Siebenbürgen nebeneinander, so z.B. in der Überschrift des 1. Teils »... von der Ungarn und Sybenbirgen Sytten« (S. 1). Einen eigenen Abschnitt (S. 117–131) widmet er allein Siebenbürgen. Die Kapitelüberschriften »Vom Land Sybenbirgen« (S. 117), »Von der Hoffhaltung des Landes Sybenbirgen« (S. 126) und »Von der Sybenbirgen Confoederation mit den Tirgen unnd dero Tribut« (S. 129) zeigt, dass Siebenbürgen als Staat (wenn auch dem Osmanischen Reich unterstellt) wahrgenommen wurde.

Einen weiteren Anstoß für die Beschäftigung mit Siebenbürgen löste der »Lange Türkenkrieg« (1595–1606) aus. In diesem zähen Konflikt zwischen Habsburg und dem Osmanischen Reich spielte das Fürstentum eine nicht unwichtige Rolle. 1595 schlossen Siebenbürgen und Kaiser Rudolf II. in Prag ein Bündnis, das zum gemeinsamen Kampf gegen die Türken verpflichtete und durch das sich der Fürst mit seinem Gebiet der Habsburger Hoheit unterstellte.

Samuel Dilbaum lobte bereits 1596 in einer Flugschrift[57] den politischen Wandel in Siebenbürgen. Das Fürstentum sieht der schwäbische Publizist als politisches Gebilde und druckt folgerichtig das seit 1593 gültige Wappen des »Princeps Transilvaniae« ab. Er bezieht sich auf eine

»Mappam darinnen […] den Situm und gelegenheit / nnit allein deß Hungerlands / sondern auch deß Sibenbürgischen Fürstenthums / der Moldaw und Walachey […] länder ordentlich beschrieben«.

In seiner Darstellung geht Dilbaum davon aus, dass Siebenbürgen als Staat verfasst ist, der »etliche Jar hero / dem Türckischen Kayser Tributar gewesen«, sich nun aber »dem Feind den Paß durch sein Land [Herv.d.Verf.] / abgeschlagen […] und sich mit aller Macht dem Türcken widersetzen wölle.«

Die Verhandlungen mit dem Kaiser über ein Bündnis 1595 schildert Dilbaum detailiert. Er erwähnt, der Kaiser und der siebenbürgische Gesandte István Bocskai hätte Gastgeschenke getauscht und suggeriert damit eine staatliche Gleichrangigkeit. Siebenbürgen übergab dem Kaiser »etliche schöne Pferd«, worauf der Kaiser »silbern und verguldten Trinck und anderen Geschirren in 6000 Thaler werth« übergeben habe[58]. In Dilbaums Wiedergabe der Verhandlungen finden sich Begriffe wie »Landschafft Siebenbürgen«, Fürstentum, Principatus oder Reich. Dilbaum notiert das siebenbürgische Drängen auf einen Titel positiv und betont besonders, dass Siebenbürgen in der christlichen Koalition bleibe, auch wenn der Sultan angeboten habe, »dass er ihne zu Hungarischem Könige machen wölle«.

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Eine Weiterentwicklung der Raumverortung Siebenbürgens läßt sich in Johann Adam Lonicerus, Historia chronologica Pannoniae, nachvollziehen[59]. Seine Darstellung wurde 1596 in Frankfurt aus dem Französischen ins Deutsche übersetzt; das Motiv dafür passt in den Zusammenhang der in Westeuropa gesehenen »Türkengefahr«: Der Herausgeber erwähnt die Notwendigkeit einer Übersetzung, damit

»dem Teutschen Mann durch den Druck mitgetheilt würde / auff daß diese wunderbarlichen sachen unnd Geschichten / auch die erschröckliche Urtheil Gottes uber die Ubertretter seiner Gebotter / menniglich bekandt wurden / und jedermann an statt eines Spiegels wären / sich vor solche Stück zu hüte«.

Abgesehen von diesem Vorwort zur deutschen Ausgabe handelt es sich um eine wohlinformierte, fundierte Informationsquelle zu politischen und militärischen Detailfragen. Politische Tendenzen pro-Habsburg oder gegen das Osmanische Reich sind kaum zu erkennen. In Lonicerius Beschreibung Ungarns firmiert Siebenbürgen bis ins 14. Jahrhundert als Komitat, danach steht an seiner Spitze der »Waywoda«: »[…] die Landschafft hat vorhin keine Könige gehabt / bis dann nach Johans König Ludwigs von Hungern todt«. Auch nach 1526 vermeidet Lonicerius die Verwendung des Begriffs »Fürstentum«; erst ab 1595 mit der Koalition mit den christlichen Mächten gibt Lonicerius den Herrschern von Siebenbürgen den Titel »Fürstliche Durchlaucht«.

Den Wandel in der Raumwahrnehmung bringt am deutlichsten Martin Fumée (geb. 1540) auf den Punkt[60]:

»Transilvania oder Siebenbürgen ist eine Landtschafft des Königreichs Hungarn gewesen / und ein theil desselbigen / allenthalben mit grossen Bergen umgeben / also dass es scheinet ein Statt zu sein. […] stösset gegen Mitternacht an Polen […] Gegen Nidergang hat sie Ungarn / endet gegen die Walachen.«

In einer erstaunlich dichten chronologischen Darstellung schildert Fumée die Entwicklung in Ungarn und Siebenbürgen 1596. Noch deutlicher wird Georg von Reichersdorff in seiner Beschreibung[61]. Er spricht wiederholt vom »Königreich Siebenbürgen«, als dessen Hauptstadt er »Cibinum« (Hermannstadt) benennt[62].

 79

Eine eher negative Einschätzung erfährt Siebenbürgen nach dem Frieden von Zsitva-Torok 1606. Die Politik der Fürsten Bocskai und Bethlen sowie die Aufstände unter Rákoczi und Thököly zeigen in den Augen der aus dem deutschen Reich stammenden Beobachter und Publizisten Tendenzen einer Ausgrenzung des Fürstentums aus der »westlichen Welt«[63].

Einen erneuten Anreiz für die Siebenbürgen-Publizistik bot vor allem die große Auseinandersetzung des Kaisers mit dem Osmanischen Reich (1683–1699), die 1699 mit dem Frieden von Karlowitz endete. Dies wurde allgemein als Befreiung Siebenbürgens[64] und als »Wiedervereinigung« mit der Krone Ungarns unter Habsburger Herrschaft[65] gesehen.

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II.2 Topoi eines Grenzraumes
Siebenbürgen als »Antemurale Christianitatis«

In Europa, besonders auf dem Boden des Deutschen Reich hatte seit dem Mittelalter ein negatives Bild von Ungarn vorgeherrscht. Dies fußte vor allem auf der Stilisierung der Schlacht auf dem Lechfeld, insbesondere deren Schilderung durch Regino von Prüm.

Ein Paradigmenwechsel vollzog sich erst mit der aufkommenden »Türkengefahr«. Die vorher berüchtigte Kriegstüchtigkeit wurde nun zur Tugend umgewertet. Der Topos der »Antemurale Christianitatis« wurde nicht nur im Eigenbewusstsein ein wichtiges Attribut, das das Fürstentum Siebenbürgen aus zeitgenössischer Sicht kennzeichnete[66]. Als eindrucksvolles Beispiel sei abermals zitiert aus Samuel Dilbaums Bericht und kurtze Erzehlung des Heroischen Gemüts, auch herrlicher Thaten, welche H. Sigismund Bator, Fürst in Siebenbürgen […] wider den Türken mannlich bewiesen (Augsburg 1596). Dilbaum beschreibt den Kampf gegen den Erzfeind, preist die »siebenbürgische Dapfferkeit« und endet mit Erwähnung einer päpstlichen Belobigung: »Was der Fürst in Sibenbürgen für ein dapfferer Held, ab dem sich nit allein die Christen, sondern auch die Feind verwundern.« Eine Mission zum Papst wird gelobt, der den siebenbürgischen Gesandten mit dem Ritterschlag ehrte und zur Hochzeit der österreichischen Erzherzogin Maria Christina mit dem siebenbürgischen Fürsten 1595 einen päpstlichen Nuntius schickte. Belege für diese Sicht Siebenbürgens finden sich in zahlreichen Flugblättern und -schriften. Oft stehen einzelne Ereignisse des »langen Türkenkrieges« im Mittelpunkt[67].

Die »Erlösung« sehen die Druckschriften im Jahr 1699 mit dem Frieden von Karlowitz, wie exemplarisch ein Titel mit Bezug zu Siebenbürgen ausdrückt: Fried – bestrahltes Ungarn und Freud-jauchtzendes Fürstentum Siebenbürgen / Welches / Bey Glücklich – erfolgtem Christlich  – und Türckischen Friedens-Schluß / Anno 1699. Aus dem Joch Barbarischer Dienstbarkeit erlediget / und als ein von dem Königreich Ungarn abgerissenes Kleinod / Durch beygefügte Friedens-Puncta / Wieder dem Kaiserlichen Diadem einverleibet worden, das 1699 in Halle gedruckt wurde.

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Siebenbürgen als »Anti-Propugnaculum«

Andererseits stabilisierte sich kein durchgehend positives Bild von Siebenbürgen. Der Grund war vor allem die Frontstellung gegen Habsburg, also gegen den Kaiser. Diese äußerte sich in Rivalitäten um die ungarische Krone und die Herrschaft in Siebenbürgen, militärischen Auseinandersetzungen und Aufständen und prägte von 1526 bis 1699 das Verhältnis.

So zeichnet der bereits oben zitierte Johann Adam Lonicerius in der zu Frankfurt 1596 erschienenen Historia chronologica Pannoniae ein negatives Bild der siebenbürgischen Sonderentwicklung. Er kritisiert die Hinwendung Johann Szpolyais zum Osmanischen Reich 1526 und gibt diesem sogar die Schuld an der Teilung Ungarns:

»Anno 1529 ist der Türckische Keyser Soyman durch heimliche hülff und anregen deß Wawodae in Ungarn gefallen, hat die Stadt Ofen erobert […] Der Jannes Wawod in Sibenbürg so die Türcken Erdelban nennen zog mit grossen Geschenken dem Solyman entgegen küsset ihm die Hönd unnd ward von ihm zum König in Ungarn bestettiget.«

Dem Johann Szapolyai verweigert er den Fürstentitel und nennt ihn überwiegend »Wajwod«: »[…] hat der Johan Sigismund Waywoda in Sibenbürgen ein unglückhaffter Underthan und Lehenmann Soylmanis«.

Gerade für Siebenbürgen ist nicht von einer absoluten Frontstellung gegen »den Türken« auszugehen. Notwendigerweise kam es zu Formen des kulturellen und wirtschaftlichen Transfers. Hier finden sich zeitgenössische Belege für das Spannungsfeld zwischen »Türkenfurcht« und praktischen Arrangements im gesellschaftlichen und politischen Bereich. Sie stammen vor allem aus der Adelsschicht und vom siebenbürgischen Fürstenhofe, wo man türkische Sitten adaptierte. Dazu gehörten der äußere Habitus und die Gestaltung des Umfeldes, zum Beispiel mit türkischen Teppichen. Auch für wirtschaftliche Verflechtungen lassen sich zeitgenössische Belege finden. So berichtet beispielsweise der Reisende Conrad Jacobs Hiltebrandts (1656–1658), dass es in Siebenbürgen »vile Türckisch Wahren zu kauffen« gibt. Bei ihm finden sich auch Beschreibungen weiterer osmanischer Einflüsse, so von Elementen der Tracht ungarischer Magnaten, die »Schuhe nach Türkenart« und einen »Mentke« (Überwurf) übernommen hatten. Sogar im Verhalten will Hildebrandts Adaptionen feststellen, in dem er beschreibt, dass man in Siebenbürgen mit den Fronbauern »grausam und auf türckisch« umgehe. Auch Georg von Reichersdorff weist auf den Handel mit »türckischen Waaren«[68] hin.

In den Augen der Zeitgenossen lag Siebenbürgen an der Grenze der vertrauten Welt. Je nach Grundeinstellung des Autors wurde es als bekannt mit vertrauten Merkmalen dargestellt, und trug dann meist positive Züge. Mitunter wurde es als fremd gesehen und negativ geschildert. Seine Stellung als dem Osmanischen Reich tributpflichtiges Fürstentum spiegelte sich in zeitgenössischen Dokumenten wieder und findet auch in den meisten Reiseberichten Erwähnung[69]. Ein »mentales Abdriften«, wie es Parvev für Teile des Balkans gesehen hat[70], diagnostizierte der zeitgenössische Betrachter ebenso wenig wie eine dezidierte Vorstellung kultureller Fremdheit.

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Flugschriften und -blätter wurden an dieser Stelle nicht verzeichnet. Sie finden sich mit vollen bibliographischen Angaben in den Anmerkungen.

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ANMERKUNGEN

[*] Andrea Schmidt-Rösler, Dr., Institut für Europäische Geschichte, Mainz.

[1] Dies hat Axel Gotthard, In der Ferne 2007 allgemein für die Frühe Neuzeit angeregt.

[2] Sugar, History 1990, S. 121–122; Berindei, Problème transylvain 1990, S. 505.

[3] Grundlegend zur Geschichte der Bezeichnung »Siebenbürgen«: Nägler, Der Name Siebenbürgen 1969; Gündisch, Der Name »Siebenbürgen« 1941. Nicht unerwähnt darf der Bezug zur Siedlungsgeschichte der Siebenbürger Sachsen bleiben, sowie der (wahrscheinliche) Bezug auf deren sieben Stühle.

[4] Weitere Beispiele listet Nägler, Der Name Siebenbürgen 1969, auf.

[5] Ein Erklärungsversuch leitet Septem Castra von römischen Heereslagern ab; von der Donau brachten Siedler den Namen in den innerkarpatischen Raum und übersetzten ihn ins Deutsche. Er wurde zunächst nur für die drei südlichen sächsischen Stühle um Hermannstadt gebraucht. Über seine Bezeichnung des äußersten Südens wuchs er jedoch rasch hinaus. Vgl. Nägler, Der Name Siebenbürgen 1969.

[6] Fata, Ungarn in der deutschen Historiographie 2004, S. 16.

[7] Die überwiegende Anzahl der Original-Karten bewahrt u.a. die Bayerische Staatsbibliothek München auf. Reprints der hier erwähnten Karten bei: Nemes, Cartographia 1972. Nachdrucke finden sich auch in: Nordenskiöld, Facsimile-Atlas 1973. Meschendörfer/Mittelstrass, Siebenbürgen 1996, haben für die Karten Lazarus, Honterus und Lazius eine detailreiche Studie vorgelegt.

[8] Vgl. dazu den Tagungsbericht Beschreiben und Vermessen. Raumwissen in der östlichen Habsburgermonarchie im 18. und 19. Jahrhundert des Instituts für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde, Tübingen 29.–31.10.2009, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2904&count=15&recno=13&sort=datum&order=down&geschichte=162 (eingesehen am 04.01.2010).

[9] Geier, Südosteuropa-Wahrnehmungen 2006, S. 30.

[10] Um 1500 erschienen ca. 20 Einzelkarten von Ungarn, auf denen Siebenbürgen verzeichnet war.

[11] Lazarus Secretarius stammte wohl aus Ungarn und war Schüler Tanstetters in Wien. Vgl. ausführlich: Stegena, Lazarus Secretarius 1982.

[12] Georg Tanstetter (1482–1535), Mathematiker und Astronom, Leibarzt Kaiser Maximilians.

[13] Die Tanstetter-Karte enthält weitere politische Botschaften: Es finden sich mehrere Illustrationen, die im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit dem Osmanischen Reich stehen. So weht auf der Festung Belgrads die Fahne mit dem Halbmond (1521). Ein Schlachtenbild erinnert an Mohács 1526 und an den Tod des ungarischen Königs. Am rechten unteren Rand der Karte zieht ein Segelschiff gen Osten – ein Aufruf zum Kreuzzug gegen das Osmanische Reich.

[14] Lazius (1514–1565), lebte als Medizinprofessor in Wien. Seine Karte erschien erstmals 1556 und erneut 1570 in Ortelius, Theatrum Orbis Terrarum. Vgl. Oberhummer, Wolfgang Lazius Karten 1906.

[15] Johannes Honterus (1498 in Kronstadt–1549), Humanist und Reformator der in Siebenbürgen lebenden Deutschen.

[16] Sie stellt die deutschen Siedlungen in den Vordergrund und legte damit die Grundlage für eine verzerrte Wahrnehmung des Bildes von Siebenbürgen. In der siebenbürgisch-sächsischen Historiographie trägt sie deswegen auch den Namen Sachsenlandkarte; vgl. Engelmann, Honter als Geograph 1982.

[17] Zündt (1498–1572), war Kupferstecher und Kartograph in Nürnberg. Aus seiner Werkstatt stammen v.a. kleinformatige Karten, die wie Flugblätter verbreitet wurden.

[18] Der Humanist Sambucus, ung. János Zsámboky (1531–1584), wirkte als Geschichtsschreiber am Kaiserhof in Wien.

[19] Ausführlich dazu beispielsweise: Volkmer, Fürstentum Siebenbürgen 2002. Umfangreiche Zusammenstellung aller Staatsverträge bei Gooss, Staatsverträge Siebenbürgen 1911 sowie zahlreiche Originalurkunden in der Datenbank Europäische Friedensverträge der Vormoderne – online des Instituts für Europäische Geschichte, Mainz (http://www.ieg-friedensvertraege.de).

[20] Gooss, Staatsverträge Siebenbürgen 1911, S. 2.

[21] Zu diesem Aspekt besonders die ältere Darstellung Müller, Türkenherrschaft 1923 sowie Panaite, Pace 1998.

[22] Volkmer, Fürstentum Siebenbürgen 2002, S. 43–44.

[23] Gooss, Staatsverträge Siebenbürgen 1911, S. 12, 19.

[24] Friedensvertrag von Großwardein 1538 II 24, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.12.2009).

[25] Gooss, Staatsverträge Siebenbürgen 1911, S. 97 (29.12.1541).

[26] Waffenstillstand und Präliminarfrieden von Szatmár 1565 III 13, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.12.2009) sowie Gooss, Staatsverträge Siebenbürgen 1911, S. 179.

[27] Friedensvertrag von Speyer 1570 VIII 26, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.12.2009). Genau genommen befand sich Siebenbürgen nun in einem Zustand der doppelten Suzeränität, vom Osmanischen Reich einerseits und von Habsburg andererseits.

[28] Offensiv- und Defensivbündnis von Prag 1595 I 28, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.12.2009).

[29] Zu nennen sind hier die mehrfachen Abdankungen Sigismunds, Gebiets- und Herrschaftsüberschreibungen an Habsburg, die kurzzeitige Vereinigung mit der Moldau und der Walachei unter Mihai Viteazul und die »Schreckensherrschaft« des Habsburger Generals Basta sowie die Aufstände Bocskais.

[30] Text des Präliminarfriedens 1606 II 9 und des Friedens von Wien 1606 VI 23, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.12.2009). Allgemein dazu: Barta/Jatzlauk/Papp, Einigkeit 2007.

[31] Barta/Jatzlauk/Papp, Einigkeit 2007, S. 65–67.

[32] Ebd, S. 196.

[33] Gooss, Staatsverträge Siebenbürgen 1911, S. 419.

[34] Vgl. dazu Schmidt-Rösler, Princeps Transilvaniae 2006.

[35] Friedensvertrag von Nikolsburg 1621 XII 31, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.12.2009).

[36] Zweiter Frieden von Wien 1624 V 8, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.12.2009).

[37] Friedensvertrag von Preßburg 1626 XII 20, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.12.2009).

[38] Im Friedensvertrag von Kaschau (3. April 1631) Georg I Rákóczy den Titel erweitern: »Dei gratia princeps Transylvaniae, partium regni Hungariae d.nus«, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.12.2009).

[39] Übereinkommen von Nagykároly 1619 III 26, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de und Verträge von Eperjes 1633, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.12.2009).

[40] »Transylvaniae et partibus Hungariae Tranylvaniae annexis intra veros suoas terminos d.nus princeps et status eo [...] dito« (Art.3), in: Gooss, Staatsverträge Siebenbürgen 1911, S. 873.

[41] Vgl. dazu die Diskussion über verschiedene Grenzbegriffe bei Medick, Grenzziehungen 1995, und Marschal, Grenzen 1996.

[42] Dies zu untersuchen bleibt ein Desiderat; vgl. die Studie von Peter Sahlins, The making of France and Spain in the Pyrenees, Berklely 1991.

[43] Medick, Grenzziehungen 1995, S. 216.

[44] Theoretische Unterlegung: Faber/Naumann, Literatur der Grenzen 1995; Gotthard, Raum und Identität 2000; Medick, Grenzziehungen 1995; Osterhammel, Kulturelle Grenzen 1995; Ders., Wiederkehr des Raums 1998; Parvev, Land in Sicht 2008; Schlögel, Kartenlesen 2003; Schmale/Stauber, Menschen und Grenzen 1998; Schwerhoff, Die große Welt im kleinen Raum 2005; Weigl, Topographical turn 2002.

[45] Als Quellenbasis dienen die in VD 16 und VD 17 erfassten Drucke sowie zeitgenössische Reiseberichte. Ihr Kreis bleibt hier auf den deutschsprachigen Raum beschränkt. Dies hat im Rahmen einer knapp angelegten Studie natürlich forschungspraktische Gründe. Es stützt sich aber auch auf die Beobachtung, dass besonders mit dem deutschsprachigen Raum enge Beziehungen bestanden. Ab dem 16. Jahrhundert kamen protestantische Studenten aus Ungarn und Siebenbürgen an deutsche Universitäten, v.a. Heidelberg, Halle und Wittenberg. Ein kultureller Austausch entstand. Ein weiterer Grund für das große Interesse war sicher auch die bekannte deutschsprachige Bevölkerung Siebenbürgens. Vgl. Kühlmann/Schindling, Deutschland und Ungarn 2004, bes. S. 27–53 und 115–135.

[46] Verzeichnis der im deutschen Sprachbereich erschienenen Drucke des 16. Jahrhunderts (VD 16): http://www.vd16.de sowie Verzeichnis der im deutschen Sprachraum erschienenen Drucke des 17. Jahrhunderts (VD17): http://www.vd17.de.

[47] Verglichen mit der Gesamtmenge an Druckschriften bleibt Ungarn bzw. Siebenbürgen in Europa dennoch marginal; vgl. Bálogh, Querverbindungen 2004.

[48] Vgl. Schmidt-Rösler, Princeps Translyvaniae 2006.

[49] Miklós Oláh stammte aus Hermannstadt und war Erzbischof von Gran; vgl. Hadrovics, Hungaria 1983.

[50] Vgl. Kühlmann/Schindling, Deutschland und Ungarn 2004, S. 98–99.

[51] Die Ausgaben befinden sich in der Staatsbibliothek München.

[52] Bálogh, Querverbindungen 2004, S. 123. Zur Entstehung und Prägung des Bildes vom Osmanischen Reich in Europa vgl. u.a. Kammel, Gefährliche Heiden und gezähmte Exoten 2001, S. 503–525.

[53] VD 16 Nr. 4431–4459.

[54] Jurischitz, Niklas J. (Jurischitsch), Freiherr zu Güns, (ca. 1490– ?), stand militärisch und diplomatisch in Diensten Ferdinands I. von Österreich. Im August 1532 verteidigte er die Festung Güns/Köszég gegen das Osmanische Reich und konnte dadurch den Vormarsch des Heeres gegen Wien verhindern. Kaiser Karl V. ernannte ihn zum Freiherrn; vgl. AdB 14 (1881), S. 743f.

[55] Bálogh, Querverbindungen 2004, S. 123.

[56] Dazu allg. Németh, Reisebeschreibung 2004.

[57] VD 16 D 1718: Samuel Dilbaum, Bericht und kurtze Erzehlung des Heroischen Gemüts, auch herrlicher Thaten, welche H. Sigismund Bator, Fürst in Siebenbürgen […] wider den Türken mannlich bewiesen. Augsburg 1596. Samuel Dilbaum (1530–1618), war Protestant und hatte in Wittenberg studiert. Er war in Augsburg publizistisch tätig und gab – neben zahlreichen Flugblättern und -schriften – u.a. die Rohrschacher Monatsschrift heraus.

[58] Eine ähnliche Schilderung mit leicht abweichender Konnotation findet sich auch bei Iacob Frey: Continuatio: Ungerischer vnd Siebenb[ue]rgischer Kriegsh[ae]ndel Außf[ue]hrliche Beschreibung / Was sich von dem Herbst deß vergangen 96. Jahrs / biß auff den Früling dieses lauffenden 97. Jahrs / zwischen dem Erbfeindt dem T[ue]rcken / vnnd den Christen / so wol in ober als vnder Vngarn / Siebenb[ue]rgen / Wallachey / verloffen vnd begeben, auß vielen glaubw[ue]rdigen schrifften / zusamen getragen / Durch IACOBVM FREY der Historien vnd Wahrheit Liebhabern, Frankfurt a.M. 1597: »Den 17. Februarii ist der Fürst auß Sibenbürgen […] mit 40 Kutschen / darob in 140 Personen / und also viel stattlicher als vor einem Jar bey Key. May. ankommen und herrlich einbegleittet worden / derselben Tractation unnd verrichten wurde dieser zeit noch gar still und in geheim gehalten: allem gienge der gemeine Ruff / daß sie Sie ansehnliche Fürschlag und gute vetröstung grosser verrichtung theten / … Gedachter Fürst inn Sibenbürgen hat den 22. Februarii der Key. May. etliche wolgerüste Türckische und andere Pferd / sampt andern mer Türckischen unnd Tartarischen Sachen underthenigst praesentiren unnd verehren lassen.«, S. 39 und 63 (VD 16 F 2688).

[59] VD16 L 2457; Lonicerius, auch: Johann Adam Teucer, Teucriusc, Teucrides Annaeus, (*1557; † oder verschollen 1599), Humanist, Schriftsteller.

[60] VD 16 F 3373: Fumée, Historia von der Empörung, so sich im Königreich Ungarn auch in Siebenbürgen, Moldaw, in der Bergische Walachey und andern örthern zugetragen haben, Cölln 1596.

[61] Verwendet wurde die deutsche Übersetzung des lateinischen Originaltitels: Transsylvaniae, ac Moldaviae aliquarum vicinarum regionum succinta descripti Georgii a Reichersdorff, Coloniae Agrippinae 1595. Reichersdorff stand in Diensten Kaiser Ferdinand I. und war u.a. als Gesandter am Hof der Moldau (Petru Rareş) tätig. Bereits 1550 hatte er mit Chorographia Transylvaniae, quae Dacia olim appellata eine historische Darstellung der antiken Landschaft verfasst.

[62] Reichersdorff, Beschreibung 1828, S. 23, 26–27.

[63] So etwa: Deß Türckischen Kaysers Hülff Dem Fürsten inn Siebenbürgen / Bethlehem Gabor / nunmehr erwöhlten König in Ungarn / und desselben Ständen / auch den Confoederirten Landen versprochen, Preßburg 1621.

[64] So zum Beispiel im Vorfeld des Friedens: Flämitzer, Johann Nicolaus (1687–1690) Sieben-Bürgens Oesterreicherischer Messias / Oder: Das durch den Glorwürdigsten Oesterreicherischen Leopoldum / Aus dem Rachen der Barbarischen Dienstbarkeit erlöste Fürstenthum Siebenbürgen / Das ist: Gründliche Demonstration, mit was unwiedertreiblichem Recht / die Röm. Kayserl. Majest. das herrliche Fürstenthum Siebenbürgen / als ein avulsum von dem Königreich Ungarn / wiederum aus der schnöden Dienstbarkeit des Ottomannischen Barbars gerissen / und dem Königreich Ungarn einverleibet haben: Alles aus wol solidirten fundamentis, des Rechts aller Völckerschafften / [...] abgefasset, Nürnberg 1689.

[65] Als Beipiel deutlich in: Krekwitz, Totius Principatus Transylvaniae Accurata Descriptio. Das ist: Ausführliche Beschreibung des gantzen Fürstenthumbs Siebenbürgen / : Seinen Ursprung / Aufnahm und Wachsthumb / Abtheilung / Flüsse [...] und Kriegs-Handlungen biß auf diese Zeit betreffend, Nürnberg 1688. Siebenbürgen wird dargestellt als Teil Ungarns, das »bey langen Jahren hero dem Türckischen Tyrannen und Bluthund Tribut- und Zinsbar gewesen / da es doch vor uralten Zeiten zu der Kron Hungarn gehöret«.

[66] Eine parallele Konstruktion für Ungarn beschreibt: Mihály, Türkenkrieg 2004.

[67] Zeitung ausz Ungaern und Siebebuergen / was sich in kurtzer verlauffener zeit begeben unnd zugetragen hat / mit allerley sachen biß auff den 21. Julii 1595. Und von der erhaltenen victorij wider den Grausamen Erbfeindt den Tuercken / wie der Siebenbierger mit huelff deß Walachiches Füersten etliche tausendt Mann erleget / unnd etliche Staett abgenommen. Köln 1595. Oder: Zwo warhafftige newe Zeittung […]. Wie durch Gottes H[ue]lff / der grosse F[ue]rst auß Siebenb[ue]rgen ein gewaltige Schlacht mit den T[ue]rcken gethan Geschehen diß 96.Jahr. | Jm thon wie man die tagweis singt, Wien 1596; Zwo Warhafftige Zeitung / Die Erst / wie die Fürsten in Sibenbürgen dem Tyrannnischen Bluthund / widerum einen Abbruch gethan / vnd in die dreissig Tausent T[ue]rcken erschlagen Geschehen den xxvj. tag May /  diß 1595. Jars. Die Ander Geschicht / Wie die T[ue]rcken mit den Gefangenen Christen handlen / die selbigen auff dem Marcke Feyl bieten, Regensburg 1595 [Hervorheb.d.d.Verf.].

[68] Reichersdorff, Beschreibung von Siebenbürgen 1828, S. 29 und 31.

[69] Vgl. die Zusammenstellung rumänischer Provenienz Holban, Călători străine 1969–1971. Diese Quellengattung ist für das Fürstentum Siebenbürgen nur am Rande relevant. Die Reiserouten der Diplomaten nach Konstantinopel führten über Wien und Belgrad und berührten Siebenbürgen nicht.

[70] Parvev, Land in Sicht 2008.



ZITIEREMPFEHLUNG

Andrea Schmidt-Rösler, Grenzraum und Staatlichkeit. Zur Wahrnehmung des Fürstentums Siebenbürgen in der Frühen Neuzeit , in: Martin Peters (Hg.), Grenzen des Friedens. Europäische Friedensräume und -orte der Vormoderne, Mainz 2010-07-15 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Beiheft online 4), Abschnitt 67–83.
URL: <http://www.ieg-mainz.de/vieg-online-beihefte/04-2010.html>.
URN: <urn:nbn:de:0159-2008061836>.

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