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Beihefte online

Martin Peters *


Inhaltsverzeichnis
Friedensorte in Europa – Überlegungen zu einer Topographie vormoderner Friedensschlüsse

Gliederung: 1. Einleitung
2. Der Ort als Namensgeber des Friedens
3. Die vielen Orte des Friedens
3.1 Europäische Kongressorte
3.2 Residenzstädte
3.3 Grenzorte
3.4 »Kleine« und »Nicht-Orte«
4. Orts- und Raumbildung als Instrument der Friedensstiftung
5. Fazit
Quellen- und Literaturverzeichnis

Anmerkungen
Zitierempfehlung

Text:
1. Einleitung

Wo wurde Frieden in der Frühen Neuzeit hergestellt? Lassen sich Orte, in denen Frieden verhandelt und beschlossen wurde, nach bestimmten raumbezogenen Kategorien systematisieren und beschreiben? Gab es Orte, in denen Frieden besonders häufig verhandelt wurde, und gab es bestimmte Regionen, in denen diese Friedensorte lagen, so dass sogar eine Topographie der vormodernen Friedensverträge skizziert werden könnte?

In der Geschichtswissenschaft wurden bislang Friedensorte und -regionen nicht systematisch untersucht. Zwar werden in Karten, in denen historische Strukturen visualisiert werden, auch diejenigen Plätze markiert, in denen es zu militärischen Auseinandersetzungen kam, aber ein historischer »Friedensatlas«, in dem speziell befriedete Orte und Räume präsentiert werden, liegt bisher nicht vor[1]. Auch existiert ein Repertorium der Diplomaten[2], aber keines der Friedensorte. Auf die historische Friedensforschung haben dezidiert raumbezogene Perspektiven und Forschungsinteressen bislang keinen erkennbaren Einfluss ausgeübt. Dieser Befund ist deshalb erstaunlich, weil Carl Schmitt mit seinem Werk Der Nomos der Erde den zumindest völkerrechtlichen Diskurs schon 1950 eröffnete[3]. Orte und Räume werden nicht nur in den Medien – Zeitungen, Zeitschriften, Fernsehen – sprachlich konstruiert, sondern auch in Zeugnissen der Diplomatie und Wissenschaft. Kürzlich hat Antje Schlottmann aufgezeigt, dass über die Kategorie der »RaumSprache« der Zusammenhang von Raum, Sprache und gesellschaftlicher – und damit auch historischer – Wirklichkeit nachvollzogen werden kann[4].

Der Fokus von Schlottmann liegt auf aktuellen politischen Ereignissen – nämlich der deutschen Wiedervereinigung – und das von ihr entwickelte Analyseinstrument kann auch für die Frühe Neuzeit fruchtbar gemacht werden. Friedensverträge, Verhandlungsprotokolle, Diplomatentagebücher sind Quellen, die zur Analyse raumbezogener Metaphern gut geeignet sind, zumal hierzu bereits begriffsgeschichtliche Studien vorliegen[5].

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Hinsichtlich einer Topographie von Friedensorten könnte die »Geographische Konfliktforschung« wichtige Beiträge leisten, die jedoch nicht die räumliche Friedenswahrung und -stiftung, sondern gerade die räumliche Auseinandersetzung, etwa um Grenzen, im Blick hat. Auch zur »Friedensgeographie«, die gerade im Aufbau befindlich ist, mit ihrem dezidiert ethischen Bezug könnten Schnittstellen entwickelt werden, zumal sie auch den natur- und sozialräumlichen Aspekt der Friedensforschung aufgreifen will[6]. Doch weder die »Geographische Konfliktforschung« noch die »Friedensgeographie« arbeiten bislang historisch.

Was könnte raumbezogene historische Friedensforschung bedeuten? An dieser Stelle kann zwar nicht annähernd ein ausgereiftes Programm für eine auf die Frühe Neuzeit fokussierte raumbezogene Friedensforschung entwickelt werden, doch sollen einige Aspekte und Fragestellungen für einen konzeptionellen Rahmen ausgeführt werden.

Raumbezogene Maßnahmen frühneuzeitlicher Friedenspolitik waren Landerwerb, Ländertausch, Landkompensationen und Arrondierung. Informationen über befriedete Räume, Orte und Grenzen sowie über deren Aufbau, Ausbau oder auch Abbau lassen sich in Friedensverträgen und diplomatischen Unterlagen herausschälen. Zu untersuchen wäre die Frage, was diese Grenzziehungen und -verschiebungen im Friedensprozess der Frühen Neuzeit bewirkten und, damit in Zusammenhang, inwieweit sich daraus friedenswahrende Motive herausfiltern lassen. Die Genese und Konstituierung »friedlicher« – privilegierter – Räume in Krisenregionen, in denen Identität aufgebaut und politische Stabilität erreicht wurde, wäre dabei eine zentrale Frage raumbezogener Friedensforschung.

Darüber hinaus ginge es um die Frage, welche Kenntnisse von Räumen und Orten die am Friedensprozess beteiligten Akteure besaßen und woher sie ihr Wissen und Un-Wissen bezogen. Anders gefragt: Welche Selbsteinschätzungen, Profilierungen und welche Fremdwahrnehmungen bestanden am »Verhandlungstisch«? Welche Regionen und Orte waren warum interessant? Inwieweit wurden Kenntnisse über Räume während des Friedensprozesses vermittelt, bewusst abgelehnt oder in Abrede gestellt? Deckten sich die Raumvorstellungen der Vertragspartner oder gab es Missverständnisse? Wenn ja, wie wurden diese Kommunikationsblockaden gelöst?

Es geht hierbei also um die Frage, wie einzelne Orte, Regionen, Länder und Staaten in Europa in der vormodernen Diplomatie und »Wissenschaft« bewertet, qualifiziert und konstruiert wurden, ferner um die Fremd- und Selbstbeschreibung dieser Orte und Räume im Friedensprozess sowie um die Untersuchung von Effekten raumkonstitutiver Metaphern auf die Gestaltung und Strukturierung von Wirklichkeit im vormodernen Friedensprozess.

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Als Ausgangspunkt für die systematische Erforschung von Friedensräumen und -orten wären Raumbilder und raumbezogene Metaphern zu untersuchen. Als fruchtbar für die Analyse vormoderner Friedensverträge und -verhandlungen könnte sich z.B. die »Nachbarschaft« erweisen, die nicht nur eine räumliche Qualität, nämlich die geographische Position, sondern auch eine spezifische zwischenstaatliche Beziehung beschreibt[7]. Gerade eine friedenshistorische Analyse europäischer Bündnisse kann ohne den sprachlich, symbolisch konstruierten Raumbezug nicht auskommen[8].

Der Grund dafür, dass in der Forschung die frühneuzeitlichen Friedensorte nur wenig beachtet wurden, könnte darin zu finden sein, dass erst seit Bestehen der Mainzer online-Datenbank »Europäische Friedensverträge der Vormoderne«, die zwischen 2005 und 2010 aufgebaut wurde, eine empirische Basis für eine solche Analyse vorliegt[9]. Denn im Rahmen dieses Projektes wurden erstmals die europäischen Friedensorte der Frühen Neuzeit identifiziert. Zwar sind noch nicht alle europäischen Friedensverträge erschlossen – die rumänische Überlieferung fehlt beispielsweise noch – doch für die hier zu erörternde Themenstellung – wo wurde Frieden in der Zeit zwischen 1450 und 1789 geschlossen? – liegt nun ein repräsentatives Arsenal von 500 europäischen Friedensorten vor.

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2. Der Ort als Namensgeber des Friedens

Internationale sowie europäische Verträge wurden und werden noch – zuletzt der in Lissabon am 13.12.2007 geschlossene – durch das Datum der Unterschriften und den Ort identifiziert, an dem der Vertrag unterzeichnet wurde. Der Ort des Friedens ist im Friedensvertrag expressis verbis erfasst und gibt dem Frieden seinen Namen. In der Präambel des Friedensvertrags von Utrecht zwischen Frankreich und den Generalstaaten heisst es beispielsweise – und diese Formulierung ist durchaus üblich gewesen –, dass die Vertragspartner »ont consenti que la ville d’Utrecht fut choisie pour y traiter de paix, […]«[10]. Im Friedensvertrag von Nijmegen wird die in der Friedensstadt vollzogene völkerrechtliche Handlung – gegenseitiger Austausch der Vollmachten und deren Inserierung in den Vertragstext – näher beschrieben. Dort heißt es:

»Lesquels Ambassadeurs Extraordinaires et plenipotentiaires deüement instruits des bonnes intentions de leurs Maistres se seroient rendus en ladite Ville de Nimegue. Ou apres une reciproque Communication des pleins pouvoirs dont à la fin de cet traitté Les copies sont inseréés de mot a mot, seroient convenus des Conditions de Paix et d’amitié en la teneur qui ensuit«[11].

Während die Stadt Lissabon im Jahre 2007 in ihrer Funktion als Hauptstadt des die Ratspräsidentschaft der EU ausübenden Staates Portugal festgelegt war, handelte es sich in der Vormoderne hingegen nicht selten um einen komplexen Entscheidungsprozess der Vertragspartner.

Um die frühneuzeitlichen Friedensorte identifizieren zu können, muss geklärt sein, welche Urkunden als Friedensverträge bezeichnet werden. Dabei lässt sich durchaus über die Definition von vormodernen Friedensverträgen streiten. Können Friedensverträge und europäische zudem überhaupt sinnvoll erfasst werden? Konsens kann erzielt werden bei Friedenskongressen wie dem Westfälischen Frieden von 1648, der den 30jährigen Krieg in weiten Teilen beendete. Wie aber sieht es mit den vielen Verträgen, Allianzen und Bündnissen aus, die gegen eine bestimmte Dynastie und ein bestimmtes Gemeinwesen gerichtet waren? Kann auch der Polnischen Teilung von 1772 das »Label« Europäische Friedensverträge der Vormoderne zugewiesen werden.

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Die Frage, inwieweit Verträge, Allianzen und Bündnisse stets Frieden beförderten oder – was sehr häufig der Fall war – als Bestandteile von Machtinteressen gedeutet werden müssen, gehört in den Bereich der Auswertung, nicht der Erschließung der frühneuzeitlichen Friedensverträge. Als Friedensverträge werden daher alle Verträge zwischen zwei verschiedenen Dynastien und Gemeinwesen bezeichnet, die expressis verbis – zumeist in der Präambel – das Ziel benennen, Frieden befördern oder Kriege beenden zu wollen.

Das Beispiel der Polnischen Teilung stellt, wie auch der sogenannte Erste Rheinbund von 1658, aus einem anderen Grund eine Ausnahme dar. Denn in beiden Fällen wird der Vertrag nicht über den Ort identifiziert. Nach dem völkerrechtlich anerkannten Schema, dass Datum und Ort den Friedensvertrag benennen, wäre der Erste Rheinbund von 1658, der in Frankfurt/Main signiert wurde, als Allianzvertrag von Frankfurt/Main vom 14.8.1658 und die Erste Polnische Teilung von 1772 als Teilungsvertrag von St. Petersburg vom 25.7. (5.8.) 1772 zu bezeichnen.

Die Stadt wird mit dem Friedensvertrag und dessen Bestimmungen identifiziert. Wo dies nicht der Fall ist, treten die Städte in den Hintergrund. Ein weiteres – gut bekanntes – Beispiel dafür sind die Friedensverträge von Osnabrück und Münster vom 24.10.1648, die auch als Westfälischer Frieden in die Geschichte eingingen. Namensgebend waren hier nicht etwa die Akteure – denn an dem Kongress nahmen nahezu alle europäischen Dynastien und Gemeinwesen direkt oder indirekt teil – sowie auch nicht die beiden Friedensorte, sondern die Territorien, in denen die beiden Friedensorte lagen und die dem Westfälischen Reichskreis angehörten. Die eigentlichen Friedensorte traten damit in den Hintergrund.

Einige Städte werden so sehr mit den dort vereinbarten Friedensverträgen identifiziert, dass sie mit dem Etikett »Friedensstadt« versehen werden, z.B. die Städte Osnabrück und Münster. Auch Augsburg, Aachen und Genf sind Städte, die sich als »Friedensstädte« bezeichnen, weil hier Friedensverträge in der Frühen Neuzeit abgeschlossen wurden. Es gibt noch weitere europäische Friedensstädte, nämlich Tübingen, Linz und Reims, die aus ganz unterschiedlichen Motiven und historischen Kontexten als Friedensstädte ausgewiesen werden. Darüber hinaus wurden auch Orte gegründet, die man, um ihnen symbolische Bedeutung beizumessen, Friedensstadt taufte, etwa Jerusalem (Salem = Schalom), Bagdad (genannt die Friedensstadt), der Herrnhuter Missionsort Langundoutenünk (= Friedensstadt, USA), viele amerikanische Ortschaften namens Salem oder auch der Ort Friedensstadt/Ortsteil Glau in Brandenburg.

Durch die Festlegung eines Ortes als Verhandlungsort veränderte sich dieser, häufig schon, bevor die Friedensverhandlungen einsetzten – für Osnabrück z.B. ist dies sehr gut erforscht[12] –: rechtlich z.B., indem er als eine Neutralitätszone deklariert wurde[13], durch die Einrichtung temporärer »Bannmeilen«, sowie auch ökonomisch und architektonisch.

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Friedensorte – vor allem europäische Kongressorte – symbolisieren und benennen historische Sachverhalte, etwa eine spezifische Situation. »In den Grenzen des Friedens von« beispielsweise ist ein Topos, der eine Momentaufnahme in der Geschichte eines Staates beschreibt, und über dessen territorialen Umfang seine Identität. »Frankreich in den Grenzen des Friedens von Lunéville«[14] (1801 II 9) dahinter verbirgt sich z.B. die Inklusion aller linksrheinischen (bis dahin auch reichsständischen) Gebiete in den französischen Herrschaftsbereich. Die Städte spiegeln gleichsam als Erinnerungsorte mitunter den Friedensvertrag und seine Folgen wider und besitzen einen Bezug zum Inhalt und historischen Kontext des Vertrages.

Der Friedensvertrag von Nimwegen (1679 II 05) zwischen Frankreich, dem Kaiser und dem Deutschen Reich z.B. wurde damals von deutschen Zeitgenossen – spöttisch – umbenannt in den »Frieden von Nimmweg«, weil deutsche Orte (z.B. Kehl) der französischen Krone zugesprochen wurden. Wie sehr Weltanschauungen und politische Handlungsdirektiven aus Friedensverträgen gerechtfertigt wurden, zeigt – über die Frühe Neuzeit hinaus – besonders der Friedensvertrag von Versailles (1919), der zu einem Medienereignis und zu einer parteipolitischen Parole umgeformt wurde[15]. Für eine gewisse Zeit war der Friedensort »Versailles« ein propagandistisches Schlagwort.

Dass der Abschluss eines Friedensvertrages in einer Stadt oder Gemeinde auch heute noch von besonderer Bedeutung für ihre Geschichte und ihr Selbstverständnis ist, zeigen zwei Initiativen. Seit 2007 besteht eine in Evora Monte (Portugal) gegründete Initiative »Places of Peace«, an der auch der Freundeskreis Schloss Hubertusburg teilnimmt und dem Ziel verpflichtet ist, diejenige Orte ins Bewusstsein zu rücken, an denen Friedensverträge abgeschlossen wurden[16]. Ebenso verbindet ein anderes europäisches Vorhaben namens »La Strada Lubecca–Roma: un percorso storico verso la Pace« ausgewählte Friedensorte miteinander. Die Organisatoren versprechen sich von diesem Vorhaben, das auf historischen Routen und Pilgerstraßen gegründet ist, die verstärkte Ausbildung einer europäischen Identität[17].

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3. Die vielen Orte des Friedens

Eine einzige Stadt, in der eine Dynastie grundsätzlich Friedensverhandlungen durchführte, geschweige denn eine Stadt, auf die sich mehrere europäische Dynastien generell für die Austragung von Friedensverhandlungen einigten, gab es in der Frühen Neuzeit nicht. Vielmehr läßt sich eine Vielzahl von Friedensorten identifizieren.

In der Zeit zwischen 1450 und 1789 wurden über 2.000 zwischenstaatliche Friedensverträge an über 500 Friedensorten abgeschlossen. Grundlage dieser Quantifizierung ist die Mainzer Datenbank, in die alle zwischenstaatlichen Verträge mit dem erklärten Ziel der Friedenswahrung aufgenommen wurden, also auch Bündnisse, Allianzen, Grenz-, Heirats-, Handelsverträge, Familienpakte, Waffenstillstände, Präliminarverträge, Erbfolgeregelungen und viele mehr. Nicht aufgenommen werden konnten hingegen – aus Ressourcegründen – Religionsfrieden und diejenigen Friedensverträge, die nur zwischen deutschen Reichsständen geschlossenen wurden, sowie Kolonialverträge.

Es gab wohl kaum ein Jahr, in dem nicht irgendwo in Europa über Frieden verhandelt wurde. Viele Friedensorte wurden nur einmal ausgewählt. Der westlichste europäische Friedensort dieses Zeitraums ist Lissabon (Portugal), der östlichste Waluiki (Russland), der nördlichste Wyborg (Russland) und der südlichste Nizza di Sicilia (Italien).

Auf dem Tableau frühneuzeitlicher Friedensorte finden sich Residenzstädte, Bischofssitze, Burgen, Verwaltungs- und Handelsstädte sowie Festungen, Adelssitze und Abteien. Nicht nur die Städte wurden als Friedensorte in den Friedensverträgen erwähnt, sondern auch die Räumlichkeiten, vor allem Schlösser, wie Laxenburg, Hubertusburg, Rosendale, Stegeborg, Jægersborg und viele andere. Im Friedensvertrag von Rijswijk wird in der Präambel dezidiert ausgeführt, dass die Verhandlungen im Schloss von Rijswijk stattfanden[18]. Der Vertrag von Paris 1783 zwischen Großbritannien und Nordamerika wurde im Pariser Hotel d’York unterzeichnet.

Darüber hinaus wurden in den Friedensverträgen auch entlegene Orte wie Inseln, man denke an die Fasaneninsel, dem Friedensort des Pyrenäenfriedens von 1659, oder auch Berge aufgeführt, wie der Berg Suchet in der Schweiz[19]. Auch der Grosse St. Bernhard[20] mit seinem Hospiz und der Turm Montilis-le-Tours[21] waren Orte, in denen Friedensverträge unterzeichnet wurden.

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Weder die Größe eines Ortes noch das Alter oder die Tradition der Stadt korrespondierten mit der Bedeutung des Friedensvertrages. Stattdessen bestimmten politische, verkehrstechnische, konfessionelle, militärstrategische, repräsentative und symbolische oder auch pragmatische Motive die Wahl des Platzes, an dem ein Friedensvertrag abgeschlossen werden sollte.

Heinz Duchhardt hat erstmals Kategorien für die Auswahl europäischer Kongressorte der Frühen Neuzeit formuliert und einen Katalog von »essentials« zusammengestellt, die die Wahl eines Kongressortes bestimmten: a) es musste die Möglichkeit gegeben werden, seinen Gottesdienst auszuüben, ausgeschlossen waren Städte mit hohem symbolischen Gehalt; b) es musste eine Anbindung an bestehende Verkehrswege und Kommunikationseinrichtungen vorhanden sein; c) die äußere und innere Sicherheit sowie Immunität der Diplomaten musste garantiert werden können; d) die Möglichkeit, sich von Publikum und Medien zurückzuziehen, musste geschaffen werden können; e) Städte mit besonders viel optischen Reizen und Unterhaltungswert galten als ungeeignet[22]. Rom, dem Zentrum des (katholischen) Christentums, London, wo eine neue anglikanische Kirche gegründet wurde, sowie auch Madrid und Wien, die damaligen Schaltzentralen der deutschen Kaiser aus dem Haus Habsburg, waren für die Durchführung europäischer Friedenskongresse nicht konsensfähig. Freilich wurden in diesen Residenzstädten dennoch Friedensverträge ausgehandelt, wie noch gezeigt werden soll.

Während Duchhardt bewusst nur die dreizehn europäischen Kongressorte im Blick hat, sollen im Folgenden darüber hinaus sämtliche in der Mainzer Datenbank erfassten europäischen Friedensorte berücksichtigt werden, wo bi- und multilaterale Friedensverträge abgeschlossen wurden. Dabei lassen sich folgende Kategorien unterscheiden: Europäische Kongressorte, Residenzstädte, Grenzorte und schließlich »kleine« und »Nicht-Orte«.

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3.1 Europäische Kongressorte

Zu den Friedensorten, an denen in dieser Zeit Konferenzen mit europäischer Wirkmächtigkeit stattfanden, gehörten Cateau-Cambrésis (1559)[23], Vervins (1598)[24], Osnabrück/Münster (1648)[25], Nimwegen (1678), Rijswijk (1697)[26], Utrecht (1713)[27], Nystad (1721)[28], Soissons (1728–1731)[29], Aachen (1748)[30] und Hubertusburg (1763). Auch die Friedensverträge von Paris/Versailles (1783) gehören in diese Kategorie. Das Friedensortpaar Paris/Versailles bildet jedoch eine Ausnahme. Zwar waren die europäischen Mächte Großbritannien, Frankreich, Spanien und die Niederlande sowie als Vermittler Habsburg und Russland daran beteiligt. Es ging jedoch um außereuropäische Inhalte, nämlich die Beendigung des Nordamerikanischen Unabhängigkeitskrieges.

Fünf Friedensorte waren französisch (Cateau-Cambrésis, Vervins und Soissons, Paris/Versailles), vier deutsch (Osnabrück, Münster, Aachen, Hubertusburg), drei niederländisch (Nimwegen, Rijswijk, Utrecht) sowie ein Ort schwedisch (Nystad; heute finnisch). Damit konzentrierte sich damals die Auswahl der europäischen Kongressorte auf einige wenige Regionen. Großbritannien, Dänemark, Spanien, Italien, Russland und das Osmanische Reich beherbergten keinen Kongress europäischen Ausmaßes. Ganz offenbar entschied man sich damals für Friedensorte auf dem kontinentalen Festland im »Zentrum« Europas.

Von diesen dreizehn Friedensstädten finden sich fünf ehemalige Kaiser-, Königs- und Bischofssitze: Paris, Soisson, Aachen, Münster, Osnabrück und Utrecht. Auch Nimwegen, eine Hansestadt und Handelsmetropole, war einst eine Pfalz, allerdings schon in ottonischer Zeit. Rijswijk, Hubertusburg und Vervins wiesen keine besondere historische Tradition auf. Rijswijk war ein Ausflugsort in der Nähe Den Haags und beheimatete den oranischen Palast »Haus ter Nieuwburg«. Hubertusburg war der Name eines Schlosses, eines sächsischen Jagdschlosses, das erst 40 Jahre vor dem Friedensvertragsabschluss erbaut worden war. Für Cateau-Cambrésis, ferner für Vervins, eine verkehrsgünstig gelegene Kleinstadt, die im Laufe der Zeit sowohl von Engländern als auch von Franzosen und Spanien beansprucht wurde, und für Nystad, einer damals noch jungen, erst 1617 gegründeten Hafenstadt, sprach die geographische Lage. Vervins z.B. wurde erst durch den Friedensvertrag von 1598 bekannt. In einer französischen Enzyklopädie heißt es über Vervins:

»[…] petite ville de France, dans la haute-Picardie […] sur une hauteur au bord de la Serre, à 42 li. de Paris. Elle a le titre de châtelenie & de marquisat, & elle est fameuse par le traité de paix qui s’y conclut en 1598, entre Henri IV, roi de France, & Philipps II, roi d’Espagne. Ses marches de bled sont assez concidérables«[31].

Dass der Vertrag nicht immer dort signiert wurde, wo er verhandelt wurde, zeigt das Beispiel des Friedensvertrages von Cateau-Cambrésis. Denn zunächst trafen sich die Bevollmächtigten im Kloster Cercamp in Frévent am Ufer des Flusses Canche im Norden Frankreichs (Nord-Pas-de-Calais), gut 100km westlich vom späteren Friedens- und Vertragsort. Aus verschiedenen Gründen – der Tod Marie Tudors, die unterschiedlichen Positionen zur Restitution Calais’ – wurden die Verhandlungen unterbrochen und nach der Inthronisation Königin Elisabeths in Cateau-Cambrésis fortgeführt. Alphonse De Ruble beschreibt die Wahl des neuen Friedensortes. Seiner Darstellung zufolge besaßen beide Friedensorte keineswegs komfortable, repräsentative Ausstattungen:

»Dès les premiers jours de janvier [1559], les ambassadeurs cherchèrent un lieu de rendez-vous. On ne povait songer à Cercamp, abbaye délabrée, inhabitable pendant l’ hiver, ni à Cambrai, ville pleine de gens de guerre. La duchesse douairière de Lorraine proposa Cateau-Cambrésis. L’évêque de Cambrai y possédait un château démeublé et sans fenêtre. On y pourvut «en faisant faire, à grande diligence, fenestres de papier en chassis de latteaulx». Ces reparations furent menées avec negligence et parcimonie. Les ambassadeurs arrivèrent à Cateau-Cambrésis dès les premiers jours de février; ils s’y trouvèrent plus mal qu’à Cercamp«[32].

Der Vorstellung von einer idealen europäischen Friedensstadt entsprach im frühen 18. Jahrhundert Utrecht, das jedenfalls war die Ansicht des Abbé de St. Pierre im Jahre 1713. Er war davon überzeugt, dass der geeignete zentrale Friedensort – ihm ging es dabei um die Etablierung einer europäischen Versammlung – in den Niederlanden zu liegen habe. Er begründet dies mit dem Handelsgeschick der Holländer sowie mit der Unabhängigkeit der Generalstaaten von monarchischen Einflüssen sowie ihrer religiösen Toleranz. Zugleich hat er das Wohlbefinden der Diplomaten und Bevollmächtigten im Auge. Er schreibt:

»Entre toutes les Villes de Hollande, Utrecht semble préférable aux autres. Elle est une de celles où les eaux sont les meilleires, & où l'air est le plus sain […] Utrecht peut être commodément fortifié; on peut même aisémemt y faire une nouvelle enceinte, où séront les Palais des Sénateurs, les Magazins & les Citadelles«[33].

Einige der genannten europäischen Kongressorte symbolisieren einen spezifischen Zustand des frühneuzeitlichen Staatensystems und sie stellen Epochengrenzen der Geschichte Europas dar. Damit sind sie ein wichtiger Baustein für die Profilbildung Europas. Heinz Schilling gliedert das frühneuzeitliche Mächteeuropa in vier Zeiträume, deren Zeitgrenzen er durch Friedensverträge veranschaulicht. Der Friede von Cateau-Cambrésis (1559) stellt bei ihm den Endpunkt der Zeit des habsburgischen Universalismus dar. Der Westfälische und Pyrenäenfrieden (1648/59) markieren den Endpunkt der spanischen Hegemonie. Der Friede von Nystad (1721) beschließt nach Schilling das sogenannte Westfälische Friedenssystem. Der Hubertusburger Friede (1763) schließlich bezeichne seiner Ansicht nach den Zenit des Balance-of-Power-Systems[34].

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Auch in der Geschichte und Statistik des 18. und frühen 19. Jahrhunderts wurde die europäische Geschichte nach den Kategorien Hegemonie und Gleichgewicht sortiert. Dabei wurden Staaten als Absteiger – z.B. Spanien und das Osmanische Reich – oder auch Aufsteiger – beispielsweise Preußen – beschrieben. Um die Einteilung der europäischen Geschichte nach Friedensverträgen, nach Hegemonie und Gleichgewicht, bemühte sich um 1800 der Göttinger Historiker Johann Gottfried Eichhorn[35]. Eichhorn sah das Gleichgewichtsprinzip als wirksames Instrument an, den Frieden in Europa zu erreichen.

In diesen Zusammenhang der hierarchischen Strukturierung Europas und Charakterisierung einzelner Gemeinwesen gehört auch die Unterscheidung von Alt- und Neu-Europa, raumzeitliche Begriffe, die eine eigene Geschichte besitzen. Während Heinz Schilling Alt-Europa mit dem Wiener Kongress beendet sieht, wurde in der kulturhistorisch akzentuierten Historie des 18. Jahrhunderts die Phase zwischen Mittelalter und Neuzeit als Epochenschwelle begriffen. Dabei wurde stets einzelnen Staaten und Gemeinwesen eine besondere herausragende und stabilisierende Funktion im Friedens- und Modernisierungsprozess zugesprochen.

August Ludwig Schlözer (1735–1789) zum Beispiel entwickelte schon 1787 das Programm eines Alt- und Neu-Europas. Er setzte den Epochenwechsel vom alten zum neuen Europa ins 15./16. Jahrhundert. Reformation, Aufklärung, Erfindungen und Entdeckungen dieser Zeit waren für ihn die Grundsäulen für das neue Europa. Die einzelnen Phasen werden bei ihm von – wechselnden – Dynastien, Staaten oder Gemeinwesen geprägt, denen er damit eine leitende Rolle zuweist. Neu-Europa war bei ihm geprägt durch Nachhaltigkeit und Stabilität. Diese neue friedliche Ordnung wurde seiner Ansicht nach durch das auf Friedensabkommen beruhende System des Gleichgewichts erreicht[36].

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3.2 Residenzstädte

Häufiger Austragungsort von Friedensverhandlungen waren fürstliche und republikanische Residenzstädte, die Schaltzentralen der damaligen Dynastien und Gemeinwesen.

Die meisten Friedensschlüsse in der Frühen Neuzeit – jedenfalls seit dem frühen 17. Jahrhundert – wurden nicht in dem von St. Pierre favorisierten Utrecht, sondern in Den Haag ('s-Gravenhage) geschlossen. Im Folgenden soll auf der Grundlage der Mainzer Friedensvertragsdatenbank ein ungefährer Eindruck darüber vermittelt werden, wie häufig Herrschaftszentren als Orte des Friedens ausgewählt wurden. Die angegeben Zahlen können zum jetzigen Zeitpunkt der Recherchen freilich nur eine Tendenz anzeigen. Seit 1648 fungierte Den Haag als Residenzstadt der Statthalter der Republik. 147 Verträge wurden hier in der Zeit zwischen 1618 und 1781 signiert. 20 Friedensverträge davon kamen vor dem Westfälischen Frieden zwischen 1621 und 1647 zustande. In Den Haag trafen sich in diesem Zeitraum fast alle größeren und kleineren europäischen Mächte zu bi- und/oder multilateralen Verhandlungen mit den Generalstaaten: der Kaiser, Österreich, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Schweden, Dänemark, Portugal, Brandenburg-Preußen, Hannover, Braunschweig-Lüneburg, Köln, Pfalz, Pfalz-Neuburg, Münster, Osnabrück, Paderborn, Lübeck, Schleswig-Holstein-Gottorf, Hessen-Kassel, Sachsen-Gotha, Sachsen-Weimar, Bern, Graubünden, Lothringen, Savoyen-Piemont, Venedig, Sardinien-Piemont und Neapel-Sizilien. Auch nicht-staatliche Akteure wie die Reichskreise, Ostfriesland und die Hanse reisten nach Den Haag zu Friedensverhandlungen. Nicht in Den Haag hingegen verhandelten in diesem Zeitraum die europäischen Mächte Russland, Polen, Siebenbürgen und das Osmanische Reich.

Während in Rijswijk, Utrecht und Nimwegen europäische Friedenskonferenzen durchgeführt wurden, an denen auch die Generalstaaten teilhatten, und hier weder vorher noch nachher weitere Friedensverhandlungen abgehalten wurden, bildete Den Haag insofern eine Ausnahme, dass hier Vertragsabschlüsse zustande kamen, an denen die Generalstaaten selbst nicht beteiligt waren: am Bündnis zwischen Preußen und Schweden vom 19/29. VII 1703, am Waffenstillstand zur See zwischen Frankreich, Großbritannien und Spanien vom 29. II. 1720, am Waffenstillstand zur See zwischen Frankreich, Großbritannien, Sardinien-Piemont und Spanien vom 2. IV. 1720, an der Konvention zur Erbfolge in Jülich und Berg zwischen Frankreich und Preußen vom 5. IV. 1739 sowie am Geheimen Freundschafts- und Handelsvertrag zwischen Dänemark und Spanien vom 22. IX. 1757.

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Gemessen an der Anzahl der Vertragsschlüsse sticht – Den Haag ausgenommen – die Residenz der französischen Könige in Versailles mit 98 Verträgen heraus, die im Zeitraum zwischen 1674 und 1787 signiert wurden. In Paris wurden zum Vergleich 80 Verträge zwischen 1559 und 1786 signiert. Paris blieb damit neben Versailles wichtigster Friedensort. Auch in der schwedischen Residenzstadt Stockholm wurden schon im 16. Jahrhundert Friedensverträge abgeschlossen und zwar zwischen 1534 und 1766 55 Verträge. Ebenfalls 55 Friedensverträge wurden in der kaiserlichen Residenzstadt Wien und zwar zwischen 1515 und 1770 abgeschlossen. Hier erschienen im Laufe der Zeit die Abgesandten einer Reihe europäischer Herrscher, Republiken und Stadtstaaten, wie Frankreich, Russland, Polen, Schweden, Generalstaaten, Venedig, Hannover, Sachsen-Polen, Bayern, Köln, Lothringen, Ungarn, Siebenbürgen, Böhmen, Graubünden, Sardinien-Piemont und dem Deutschen Reich sowie auch dem Osmanischen Reich. Im dänischen Kopenhagen wurden zwischen 1532 und 1769 ebenfalls 55 Verträge signiert. In der Residenzstadt der Fürsten von Savoyen, Turin, wurden zwischen 1574 und 1773 gut 45 Friedensverträge vereinbart. In Rom wurden zwischen 1455 und 1754 47 Friedensverträge signiert.

In London wurden zwischen 1510 und 1763 29 Friedensverträge abgeschlossen, dazu wurden weitere 22 in Westminster, acht in Whitehall sowie vereinzelt Verträge auch in Windsor, Kensington, Hampton Court und St. James abgeschlossen. In Mailand, Bischofssitz und Residenzstadt der Sforza, wurden zwischen 1454 und 1785 32, in Luzern, dem Vorort der katholischen Kantone der Eidgenossenschaft und Residenz des päpstlichen Nuntius, zwischen 1467 und 1705 28 internationale Verträge zur Friedenswahrung abgeschlossen.

In Berlin wurden zwischen 1682 und 1779 24 und in Cölln an der Spree zwischen 1529 und 1709 20 Verträge ausgehandelt. Potsdam erscheint als Friedensort in dieser Zeit nicht. Auch in Frankfurt/Main wurden zwischen 1489 und 1748 und ebenso in Madrid und El Pardo wurden zwischen 1526 und 1786 jeweils ca. 20 Verträge abgeschlossen. Für Warschau konnten zwischen 1585 und 1786 16 und für Lissabon zwischen 1522 und 1766 13 Verträge identifiziert werden. Hannover mit dem Schloss Herrenhausen liegt mit 17 Verträgen zwischen 1672 und 1750 sogar noch vor der polnischen und portugiesischen Residenzstadt. Allerdings erscheint Hannover recht spät und nur für kurze Zeit auf der internationalen Bühne. In München wurden zwischen 1670 und 1762 15 Verträge abgeschlossen, in Venedig zwischen 1451 und 1769 17 und in Genua, dem Regierungssitz der Dogen, zwischen 1450 und 1789 11 Verträge.

Auch das Osmanische Reich war ein Faktor im europäischen Staatensystem. Zwischen 1498 und 1784 sind knapp 50 Friedensverträge mit christlichen Mächten überliefert und zwar mit Frankreich, dem Kaiser, Polen, Russland, Schweden, Dänemark, Venedig, Genua und Spanien. Abgeschlossen wurden die Verträge vor allem auf dem Gebiet der heutigen Türkei, des heutigen Serbiens und Ungarns. Es handelt sich um Konstantinopel bzw. Istanbul (Osmanisches Reich, heute Türkei), wo allein 21 Verträge vereinbart wurden, auch der Palast Aynalikavak erscheint in einem Friedensvertrag.

Nicht selten installierte ein Königshaus oder Reichsstand eine neue zweite Friedensstadt, man denke etwa an Paris und Versailles. Am Beispiel von Moskau und St. Petersburg lässt sich zeigen, dass Orte regelrecht von anderen Orten als Friedensstädte abgelöst wurden. In Moskau, wo schon 1522 ein europäischer Friedensvertrag unterzeichnet wurde, wurde nach 1703 kein Friedensvertrag mehr vereinbart, während hingegen St. Petersburg, das 1703 gegründet wurde, dann spätestens seit 1710 mit dem Heiratsvertrag zwischen Livland und Russland als Friedensstadt in Erscheinung trat[37].

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3.3 Grenzorte

Werden die bislang identifizierten gut 500 europäischen Friedensstädte und -orte der Zeit zwischen 1450 und 1789 auf einer Karte markiert, so lassen sich deutlich besondere Regionen spezifizieren, in denen Frieden gehäuft geschlossen wurde. Neben den republikanischen und fürstlichen Residenzstädten waren es vor allem Grenzorte, in denen Friedensverhandlungen durchgeführt wurden. Grenzen wurden bei der Entscheidung für einen Friedensort offenbar favorisiert. Es war eine ehrwürdige mittelalterliche, ja schon in die Antike zurückreichende Tradition, Friedensverhandlungen auf Inseln von Grenzflüssen abzuhalten, weil mit diesem Ort die Gleichrangigkeit der Vertragspartner besonders anschaulich symbolisiert werden konnte.

Darüber hinaus kann festgestellt werden, dass gerade in den umstrittenen und militärisch umkämpften Gebieten zumeist auch Frieden geschlossen wurde.

Es handelt sich bei diesen in Grenzregionen verorteten »Ballungszentren«, erstens, um die Niederlande, zweitens um die Dänisch-Schwedische Grenz- und Küstenregion, drittens, die heutige Französisch-Schweizerische Grenze um den Genfer See und nördlich davon, viertens, die Schwedisch-Russische Grenzregion, und, fünftens, das Piemont im Nordwesten Italiens. Schließlich befinden sich auch auf dem Balkan, in der heutigen Ukraine, in Serbien und Ungarn, durch die damals die Habsburgisch-Osmanische Grenze verlief, gehäuft Friedensorte.

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Grenzregion Niederlande

Die niederländische Grenze war für französisch-spanische Friedensabkommen ein bevorzugter Friedensort. Zwischen 1577 und 1789 waren die Generalstaaten, einschließlich der Westindischen Kompagnie, an 252 Friedensverträgen beteiligt. Die niederländischen (spanische und österreichische Niederlande) Friedensorte waren Amsterdam, Den Haag, Rijswijk, Nimwegen, Utrecht, Breda, Venlo, Gorkum (Gorinchem), Heejswijk, Antwerpen, Mecheln, Gent, Brüssel, Groenendaal, Maastricht, Namur, Lüttich, Mons und Lennik. Die Orte liegen entlang der französisch-niederländischen Grenze, gleichmäßig verteilt im Landesinneren und an der Westküste, zwei Städte, Venlo und Nimwegen, liegen an der niederländisch-deutschen Grenze. Auch Cambrai, Crépy-en-Laonnais, Vaucelles, Cateau-Cambrésis und Vervins waren Friedensorte, die entlang der französisch-niederländischen Grenze gelegen waren.

Eine Ausnahme bildete die Fasaneninsel im Grenzfluss Bidossa in den Pyrenäen, der als Friedensort für den 1659 abgeschlossenen Friedensschluss zwischen Frankreich und Spanien auserwählt wurde.

Dass die französisch-spanische Grenze in den Niederlanden als bevorzugter Ort für die Friedenswahrung angesehen wurde, wurde bereits im 17. Jahrhundert erörtert und reflektiert, wie aus dem Theatrum Europaeum deutlich wird. Hier findet sich der folgende kurze Abriss über die Friedensverträge zwischen Frankreich und Spanien bis zur Zeit Karls V., der 1516 die kastilische und aragonische Krone vereinte. Die zuvor geführten Verhandlungen – etwa Aragons mit Frankreich – wurden in dieser Textpassage ausgeblendet. Dort heißt es:

»Jenund nun / da die so lang gewünschte Wahl[38] dermaleins glücklich vorüber / war es an dem / daß die hieroben von Chur-Maynz und Chur-Cölln angestrenget / nachmals aber ins stecken gerathene Friedens-Handlung und Vermittlung zwischen den zween Krieg führenden Cronen Spanien und Franckreich solte wieder vor die Hand genommen werden. [...] Die gedachten Gesandten haben vor der Andere betrachtet / daß ausser den Tractaten zu Madrit im Jahr 1526[39]. die sich nirgends besser konten schliessen / als an dem Ort / da beyde contrahirende Partheyen zugegen waren; wie auch der Stillstand zu Nice[40] / und in der Province[41] / wobey Papst Paulus der Dritte in seinem hohen Alter hat wollen persönlich erscheinen[42] / eine Vergleichung zwischen beyden Königen zu treffen / die sich beyde allda eingefunden; Alle andere Tractaten ins gemein / es seyen Friedens- oder Stillstands-Handlungen gewesen / so seithero vor hundert und dreissig Jahren vorgegangen / zwischen Franckreich und Spanien / in Abwesenheit der Könige / als nemlich die Tractaten zu Cammerich[43] / zu Crespt[44] / zu Vauchelle[45] / zu Chasteau Cambresi[46] / und zu Vervins[47] / sind alle an den Gränzen Franckreich und Niderland / und nicht ein einiges in den Gebürgen Pyreneen abgehandelt und geschlossen worden«[48].

Ergänzend sei erwähnt, dass Frankreich und Spanien beziehungsweise der Kaiser zwischen 1516 und 1659 außer in den erwähnten Grenzorten auch in Madrid Frieden schlossen, sowie ferner in Nizza, Bomy, Noyon, Barcelona, Breda, Monzon (2 mal), Paris (Fontainebleau; 3 mal) und Asti.

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Dänisch-Schwedische Grenz- und Küstenregion

Ein zweites europäisches Ballungszentrum war der westschwedische Küstenstreifen[49]. Insgesamt wurden zwischen Dänemark und Schweden 42 Friedensverträge abgeschlossen. Davon wurden sechs in Kopenhagen (nach 1660) unterzeichnet und sechs in Stockholm (nach 1690). Die anderen 18, nach 1660 abgeschlossenen Verträge verteilen sich auf die Friedensstädte Malmö, Lödöse, Brömsebrö, Roskilde, Stettin, Ulfsbäck, Flabäck und Knäred. Zwischen 1661 und 1689 wurden weitere acht Verträge zwischen Dänemark und Schweden unterzeichnet, nämlich in Malmö und Lund, wo allein vier Verträge ausgehandelt wurden. Drei Friedensverträge, an denen Schweden und Dänemark beteiligt waren, wurden außerhalb Skandinaviens in Nimwegen und Fontainebleau signiert. Besonders augenfällig ist, dass viele dänisch-schwedische Friedensorte entlang der schwedischen Westküste am Kattegat und Skarregat, nämlich in Ängelholm, Varberg, Göteborg/Älvsborg und Strömstadt lagen, sowie am Öresund, nämlich Malmö, Kopenhagen und Frederiksborg.

Strömstad, wo am 2.10.1751 der dänisch-schwedische Grenzvertrag unterzeichnet wurde, war ein kleiner schwedischer Grenzort in Richtung Norwegen. In der Hafenstadt lebten um 1750 ca. 300 Einwohner und um 1815 ca. 1.500. Erst 1676 wurden dem Ort Stadtrechte verliehen. Bekannt war Strömstad wegen seines Gesundbrunnens und Salzseebades. Als Basis für die Kampagnen Karls XII. besaß sie im zweiten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts eine militärische, strategische Funktion. War Strömstad in erster Linie wegen seiner geographischen Lage interessant, sprach für Älvsborg, dort am 27.8.1561 ein dänisch-schwedisches Abkommen zu schließen, die Existenz der schon im 13. Jahrhundert erbauten und 1523 neu errichteten Festung. Seit dem Hochmittelalter bis ins 17. Jahrhundert wurde die Festung von Norwegern, Dänen und Schweden beansprucht. Während Älvsborg an Bedeutung verlor und schließlich sogar abgerissen wurde, wuchs die Bedeutung des 1619 gegründeten Göteborgs im 17. Jahrhundert und zwar nach 1731 vor allem als Hafenstadt für den China- und Indienhandel. Hier wurde am 9.10.1788 der Erste Waffenstillstand zwischen Dänemark und Schweden unterzeichnet.

Ebenso wie Älvsborg handelt es sich auch bei Varberg um eine Festung, ebenso aus dem 13. Jahrhundert, die zeitweise in Besitz der Dänen und zeitweise in Besitz der Schweden war. Am 8.8.1530 wurde hier der Rezess zwischen Dänemark und Schweden signiert. Zu den jüngeren Neugründungen gehört schließlich auch Ängelholm in Schonen, das 1516 von König Kristian II. von Dänemark errichtet wurde. Hier schlossen Dänen und Schweden am 29.10. (8.9.) 1644 den Präliminarrezess ab. Zu den dänisch-schwedischen Friedensorten mit einer Handelstradition gehört auch Malmö, die seit 1116 erwähnt wird. Als Landungsstelle und Hafenstadt besaß sie strategische Bedeutung, wurde von Schweden und Dänen belagert und durch das Kastell »Malmöhus« geschützt. Während Malmö seit dem 15. Jahrhundert an Bedeutung zunahm, ist die Blütezeit Lunds ins 13. und 14. Jahrhundert zu datieren. Die von einem Wikingerkönig 990 gegründete Stadt wurde dänischer Bischofs- und später Erzbischofssitz. Durch den Frieden von Roskilde kam Lund – wie Schonen überhaupt – an Schweden. Erst wieder durch die Universität und die Wirkung Pufendorfs sowie als europäischer Friedensort am Ende des Großen Nordischen Krieges gewann Lund an Reputation. Im Jahr 1679 wurden hier allein vier Friedensverträge zwischen Dänemark und Schweden, darunter auch ein Waffenstillstand, abgeschlossen.

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Der Genfer See als Grenzregion

Eine weitere Region, in der gehäuft Friedensorte zu finden sind, kann entlang des Genfer Sees und weiter gen Norden davon an der französisch-schweizerischen Grenze ausgemacht werden[50]. Die Region war Ziel vieler – auch berühmter – europäischer Reisender. Hier befinden sich überwiegend kleine und mittelgroße Friedensorte, wo Verhandlungen geführt wurden, die Angelegenheiten zwischen Frankreich und Genf sowie Frankreich und Basel betrafen. 41 Friedensverträge wurden zwischen 1453 und 1789 zwischen Frankreich und den Eidgenossen abgeschlossen; 10 Verträge davon zwischen Frankreich und dem Fürstentum Basel, 11 zwischen Frankreich und der Stadt Basel sowie sieben zwischen Frankreich und Genf.

15 verschiedene Friedensorte nahe des Genfer Sees konnten identifiziert werden. Beinahe jeder von diesen Orten war mit einer repräsentativen Burg oder einem Schloss ausgestattet. Neben Genf, Porrentruy, Lausanne und Basel waren dies auch Nyon, Divonne-les-Bains mit dem Château de Divonne, Biederthal, Thonon-les-Bains mit Schloss Ripaille, Leymen mit der Burg und Festung Landskron, Gex mit der Burg der Herren von Gex sowie der nahe des Orts gelegenen Burg Florimont. Auch bei Versoix befinden sich die zwei Schlösser Ecogia und St. Loup. Versoix sollte nach Plänen des französischen Ministers Choiseul 1763 zu einer Hafenstadt ausgebaut werden, um Genf Konkurrenz zu bieten. In Ferney lebte zwischen 1753 und 1778 Voltaire in einem repräsentativen Haus.

Eine Ausnahme bilden der Berg Suchet und der Grenzübergang Damvant, wo es keine repräsentativen Gebäude gab. Am Berg Suchet an der französisch-schweizerischen Grenze trafen sich Gesandte des französischen Königs und des Kantons Bern, wo sie am 13. Oktober 1741 eine Grenzkonvention unterzeichneten. Es ist überliefert, dass die Diplomaten den fünfthöchsten Gipfel des Schweizer Juras betraten, wenn auch nicht selbst bestiegen[51]:

»Nous sommes transportés a la Montagne de Suchet, apres savoir examiner avec plus de circonspection l‘ Emplacement actuel de la d[ite]. borne, dont les dits de Jougne [französische Gemeinde im Département Doubs/Franche-Comté] le plaignent pour […] constater Si elles Se trouve au juste dans le lieu ou elle fut posée en execution du recez, de 1648 […]«[52].

In Damvant trafen sich am 21. Februar 1725 die bevollmächtigten Kommissare des französischen Königs und des Erzbischofs von Basel, um die Grenzen zwischen beiden Gemeinwesen festzulegen. Drei Tage später wurde der Vertrag signiert und am 15. Januar 1727 vom französischen König ratifiziert. »[…] le dossier«, schreibt l’Abbé Vautrey, »de ce long procès est presque le seul titre historique du village de Damvant«[53].

Doch nicht jeder dieser Orte ist speziell als Friedensort in Erinnerung geblieben. Thonon z.B., wo 1569 eine Konvention zwischen Savoyen-Piemont, dem Fürstbistum Sitten und Wallis unterzeichnet wurde, wird 1788 beschrieben als hübsche Stadt in Savoyen mit einem schönen Schloss, aber einen Hinweis auf den Friedensschluss gibt es hier nicht. Thonon, heisst es nur, sei eine »jolie petite ville de Savoie, capitale du Chablais, sur le lac de Genève. On y voit un très-beau-palais, six couvens, tant d’hommes que femmes, un collège de Barnabites […]«[54].

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Schwedisch-Russische Grenzregion

Die meisten frühneuzeitlichen Friedensorte im schwedisch-russischen Grenzbereich gruppieren sich um den Finnischen Meerbusen, in Narva, Valiesar, St. Petersburg, Wyborg, Teusina und Åbo sowie Nystad (am Bottnischen Meerbusen). Kardis und Dorpat im heutigen Estland sind indes im Landesinneren gelegen.

Narva war eine mittelalterliche Festungs- und Handelsstadt, gelegen am gleichnamigen Fluss, und bis 1346 in Besitz der Dänen, später der Schweden. Zar Peter I. erlitt 1700 in der Schlacht von Narva gegen Karl XII. eine empfindliche – legendäre – Niederlage. Schon vier Jahre später gelang es dem Zaren jedoch, diese Stadt erfolgreich zu belagern und das Russische Reich bis ins Baltikum auszudehnen. Narva war deshalb von strategischer Bedeutung für die angrenzenden Dynastien – Russland, Schweden und Sachsen – weil sie für die einen – nämlich Sachsen – die Grenze sicherte und für die anderen – nämlich Russland – den Handel förderte. So heißt es beispielsweise bei dem Biographen des schwedischen Königs Karl XII., Anders Fryxell, der sich zu Geheimabsprachen zwischen Zar Peter von Russland und Fürst August von Sachsen wie folgt äußerte:

»Der schwerste Punkt bei der Einigung zwischen den beiden geheimen Unterhändlern war indessen der künftige Besitz der Festung Narwa, worauf August […] eifrig bestand, um an dem Flusse Narowa eine dereinstige feste Grenze gegen Rußland zu haben, die aber auch Peter nicht fahren lassen wollte, um an der Narowa eine Stütze für den künftigen russischen Ostseehandel zu gewinnen«[55].

Russland setzte sich letztlich durch und Narva wurde russisch. Schon im 16. Jahrhundert, am 10.8.1583, wurden hier ein Waffenstillstand zwischen Russland und Schweden und am 19./30.8.1704 ein Angriffs- und Schutzbündnis zwischen Russland und Sachsen-Polen abgeschlossen. Nicht weit davon entfernt liegt der Ort Valiesar, wo Russen und Schweden am 20.12.1658 einen Stillstandsvertrag unterzeichneten.

Dass Friedensschlüsse Bestandteil vormoderner Stadtplanung sein konnten, zeigt die Geschichte des russischen Schlotburg, das heute zu St. Petersburg gehört. Die 1611 von den Schweden erbaute Festung Nyenschantz fiel 1702 im Verlauf des schwedisch-russischen Krieges einem Brand zum Opfer. Im Mai 1703, einen Tag nach Einnahme des Ortes durch die Russen, benannte Peter der Große die Festung in Schlotburg um, das – je nach Sprache – an Schornstein, Schloss oder auch Schlüssel erinnert. Im Rahmen der Bemühungen des Zaren, den Ort neu zu beleben und für den Seehandel interessant zu machen, kam es hier nur einen Monat nach der Neubenennung der Festung zum Abschluss des Friedensvertrages von Schlotburg (1703 VI 28) zwischen Russland und Sachsen-Polen[56].

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Eine vom vormodernen Friedensprozess geprägte Region war das sogenannte »Russische Finnland« mit den Orten Wiborg, Åbo (Turku) und Nystad, die auf einem gemeinsamen Küstenstreifen liegen. Wiborg, eine mittelalterliche Handelsstadt, die von den Schweden gegründet wurde und ihnen als Grenzfestung diente, wurde 1710 von den Russen erobert. Hier wurden zwei schwedisch-russische Verträge vereinbart und zwar ein Bündnisvertrag am 28.2.1609 und ein Grenzvertrag am 30.3.1723.

Åbo (Turku), im 13. Jahrhundert gegründet, war schon in seinen Anfängen ein Markt. 1249 wurden das Schloss und das Kloster errichtet, um 1300 die Kathedrale. Turku war Sitz des Bischofs und später des Erzbischofs. 1676 trafen sich hier die finnischen Stände.

In Nystad (Uusikaupunki), eine Hafenstadt, die 1617 durch Gustav II. Adolf von Schweden aufgebaut wurde, wurde am 30.8.1721 der Große Nordische Krieg beendet.

Das sogenannte »Russische Finnland« mit Wiborg, Åbo und Nystad war im 18. Jahrhundert ein begehrtes Reiseziel. Damals wurde diese Region als umkämpfte, eroberte und vor allem privilegierte Region wahrgenommen. So heißt es in einer Reisebeschreibung aus dem Jahr 1790:

»Das russische Finnland, welches theils 1721 durch den Frieden zu Nystad, theils durch den Vertrag zu Abo 1743 von Schweden an Rußland abgetreten wurde, hat noch meist seine alten Freyheiten. […] Wiburg hat seinen eigenen bürgerlichen und peinlichen Gerichtshof […]. Im Gerichtshofe des Gouverneurs werden die Geschäfte in deutscher, schwedischer und russischer Sprache verhandelt: […] Die im Lande übliche Religion ist die lutherische; doch haben die Russen auch die griechische Religion eingeführt«[57].

An der ehemaligen Grenze zwischen Russland und Schweden im heutigen Finnland wurde in Zusammenhang mit den damaligen Friedensbemühungen, die stets von den Interessen der beteiligten Mächte gesteuert wurde, eine Zone mit spezifischen Ausprägungen in Kultur, Sprache, Rechtswesen und Religionsausübung gebildet.

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Das Piemont als Grenzregion

Eine weitere besonders markante Region, in der häufiger Friedensverhandlungen geführt wurden, war der französisch-savoyische Grenzsaum. Zwischen 1450 und 1789 wurden 103 Friedensverträge mit französischer und savoyischer Beteiligung abgeschlossen.

Es konnten folgende Friedensorte der Region Piemont auf italienischer Seite (heutige Provinz Turin) identifiziert werden: die Residenzstadt Fossano, der Sitz der Fürsten von Carignan namens Carignano, der Bischofssitz Vercelli, der Bischofssitz Asti, die Diozöse Acqui, die Abtei Arona, das französische Lager bei Susa mit der Festung in Exilles (später Brunetta), die Festung von Verrua, die Festung Pinerolo, die Gemeinde Candia mit dem Schloss Castelfiorito sowie die Grenzorte und Gemeinden Perosa (Argentina), Bruzolo, Ghemme, Mirabello (Montferrato) und Chivasso; auf französischer Seite sind zu nennen Briançon (heute Hautes-Alpes) mit seinem Festungssystem und Pont-de-Beauvoisin (Isère).

Eine Besonderheit ist Pont-de-Beauvoisin, das sich als Friedensort deshalb besonders eignete, weil er in zwei verschiedene Herrschaftsbereiche geteilt war. In der Reisebeschreibung von Mylius heißt es:

»Pont de Beauvoisin ist eine kleine Stadt, die eine mahlerische Lage an den beiden Ufern des Guyer hat; dieser Strom war einst die Grenze zwischen Frankreich und Savoyen, und theilte die Stadt in die französische und savoyische Hälfte […]«[58].

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Der Balkan als Grenzregion

Auch soll nicht unerwähnt bleiben, dass sich mehrere vormoderne Friedensorte in den Gebieten der heutigen Ukraine, Serbiens und Ungarns befinden. Nicht selten waren hier Kriegsschauplatz und Friedensort identisch, wie z.B. in Peterwardein. Die Akteure waren Habsburg, Venedig, das Osmanische Reich und Siebenbürgen.

Die Friedensorte waren neben Konstantinopel z.B. Edirne (Osmanisches Reich, heute Türkei), Chocim/Khotyn (Siebenbürgen, Moldavien, Polen, Osmanisches Reich, Russland, heute Ukraine), Lemberg (Polen, heute Ukraine), Buczacz (Polen, Osmanisches Reich, Österreich, heute Ukraine), am Fluss Pruth (Russland, Osmanisches Reich, heute Ukraine), Belgrad (Osmanisches Reich, Österreich, heute Serbien), Karlowitz (neutrales Gebiet, heute Serbien), Passarowitz (Osmanisches Reich, Österreich, heute Serbien), Gyarmat (Ungarn), Szöny (Ungarn), Vasvár (Ungarn) sowie Zsitvatorok/Žitavská Tona (Ungarn, heute Kroatien), Kütschük Kainardschi/Küçük-Kainarca (Osmanisches Reich, Russland, heute Bulgarien) Wien (Österreich) und Andrusovo (Polen-Littauen, heute Russland).

Davon liegen mehrere Orte an Grenzflüssen, nämlich Chocim am Dnister, Belgrad an Save und Donau und auch Karlowitz an der Donau. Auch der Pruth ist ein Grenzfluss zwischen Rumänien und Moldavien.

Außerhalb des Osmanischen Reiches oder der Grenzgebiete wurde Frieden in Wien und Candia geschlossen. Von diesen Friedensorten besitzen neben Wien vor allem Konstantinopel (Istanbul), Edirne, Lemberg, Karlowitz und Belgrad, eine der ältesten Städte Europas, eine besondere historische Bedeutung. Bei der Mehrzahl der Friedensorte handelt es sich um kleinere und mittelgroße Orte. Chocim mit seiner Festung war 1621 Schauplatz der bekannten Schlacht zwischen Polen-Littauen und den Osmanen. Offenbar war ein Ort, der von den Kriegsparteien umkämpft war, als Friedensstadt besonders geeignet. Vasvár, Szöny, Gyarmat (heute Balassagyarmat), Zsitvatorok und Andrusovo sind Grenzorte, die in umstrittenen Gebieten gelegen waren.

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3.4 »Kleine« und »Nicht-Orte«

Erstaunlicherweise sind nicht nur »bedeutende« oder verkehrsgünstig gelegene Orte als Friedensorte ausgewählt worden, auch nicht nur Grenzorte oder umkämpfte Orte, sondern in großer Zahl auch kleine Dörfer. Stolbovo, ein kleines Dorf im russischen Gouvernement St. Petersburg am Sjaß, wo Zar Michael I. und der schwedische Heerführer Jakob de la Gardie am 27. Februar 1617 einen Friedensvertrag unterzeichneten, existiert heute nicht mehr[59].

Friedensverhandlungen konnten dem Ort neue Impulse für seine Entwicklung geben. Auch der Bekanntheitsgrad des Friedensortes stieg immens, man denke etwa an das bis dahin nur wenigen, zumeist Einheimischen, bekannte kleine Dorf Passarowitz bei Belgrad, auf das aufgrund des dort ausgehandelten Friedensschlusses 1718 zwischen Habsburg und dem Osmanischen Reich ganz Europa schaute und sogar den Eingang in Zedlers Universal-Lexikon fand[60].

Friedensorte wurden sogar eigens nur für den Zweck des Friedensschlusses hergestellt, d.h. sie war nicht nur für kurze Zeit Verhandlungsort, sondern als Orte selbst nur für den Frieden existent. Zu diesen »Nicht-Orten«, gehören Feldlager, wie z.B. das bei Stettin[61], die für Friedensorte ausgewählt wurden. Es musste noch nicht einmal ein Feldlager vorhanden gewesen sein, denn ein bestimmter Ort wurde im Friedensvertrag am Fluss Pruth zwischen dem Osmanischen Reich und Russland vom 22.7.1711 nicht erwähnt[62].

Nicht immer waren in den Friedensstädten die üblichen Räumlichkeiten wie Burg, Festung, Schloss oder Rathaus vorhanden. Passarowitz ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie Friedensorte für den Zweck des Friedensschlusses mangels geeigneter Räumlichkeiten eigens gestaltet wurden. Passarowitz, wo für die Friedensverhandlungen Zelte aufgeschlagen wurden, ist zugleich ein Gegenbild zu den aufwändigen Friedenskongressen. Es nahmen die Bevollmächtigten des Kaisers und des Osmanischen Reiches sowie Venedigs daran teil sowie als Vermittler England und die Niederlande. Andreas Lazarus von Imhof veröffentlicht im Neu-Eröffneten Historien-Saal folgenden Bericht, aus dem hervorgeht, wie man sich damals beholfen hat:

»Unweit Passarowitz (des kleinen Ortes unterhalb Semendia an der Morava liegend) solte zwar ein Conferentz-Hauß erbauet werden, weil aber die Zeit von beyden Partheyen menagirt werden wolte, so beliebte man unter einem grossen der kayserl. Bottschafft zugehörigen Zelt den Congreß zu halten, unter Zelten zu logiren, auf jeder Seite der Bevollmächtigtenn eine Bedeckung von teutscher und Türckischer Militz zu stellen, und einen District von 2. Meilen abzustechen, der von keiner Parthey durffte betretten werden; und nach dieser Verordnung langten die Ambassadeurs und Mediateurs nach und nach zu Passarowitz an, hielten ihre Einzüge, legten ihre Visiten gegen einander ab, regulirten das Caeremoniel, so man gleichfalls auf das möglichste zusammen zoge, und den 5. Juny wurde in dem erwehnten grossen Gezelt die erste Zusammenkunft gehalten«[63].

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4. Orts- und Raumbildung als Instrument der Friedensstiftung

Friedensorte wurden als neutrale und befriedete Orte privilegiert und waren somit ein wichtiger Baustein der Friedenswahrung. Die Privilegierung von Orten für die Wahrung und Stiftung von Frieden reicht zurück bis ins Mittelalter. François Ragueau und Eusèbe Laurière erläuterten 1785 die Bedeutung von »Ville de paix« in ihrem Glossaire du droit françois für Frankreich wie folgt:

»En laquelle n'étoit permis aux sujets user de droit de guerre ny se venger. Telle étoit la ville de Paris, comme appert par une commission qui est es registres de la Cour de Parlement du 26. May 1344. mais devoient poursuivre leurs differens en Justice dont l'auditoire s'appelle aussi Maison de Paix en la Coutume de Mons, chap. 12. comme aussi en un Arrest de Paris du 3. Juillet 1352. il est narré que droit de guerre n'avoit lieu es Bailliages de Chartres & d'Orléans«[64].

Es wurden im vormodernen Friedensprozess aber nicht nur Städte und Orte mit spezifischen rechtlichen Merkmalen versehen, sondern auch Räume. Durch die in Friedensverträgen fixierten Vereinbarungen und Bestimmungen wurden bestimmte Herrschafts-, Handels- oder auch Rechtsräume, -regionen und -zonen völkerrechtlich beschrieben, gestaltet und geschaffen. Dass ganze Bezirke und Zonen völkerrechtlich beschrieben wurden, soll im Folgenden aufgezeigt werden.

So lassen sich Räume beschreiben, die in Friedensverträgen, wenn auch nicht immer befriedet, so doch aber wenigstens gegenseitig – man würde heute sagen: auf internationaler Ebene – anerkannt wurden. In der Münsteraner Ausfertigung des Westfälischen Friedens von 1648 wurden z.B. Krisenregionen bestimmt (der Burgundische Kreis, Lothringen, Elsass) und sogar – § 119 – ein Kriegsschauplatz völkerrechtlich definiert (nämlich Italien, wo Savoyen das Recht auf Kriegsführung erhält); Rechtsgrenzen beschrieben (Basel und die Schweiz werden fortan in keiner Hinsicht den Gerichtshöfen und Gerichten des Reiches unterworfen, siehe § 61); neue Herrschaftsbereiche geschaffen (z.B. Metz, Toul, Verdun gehören fortan nicht mehr zum Deutschen Reich, sondern zu Frankreich, siehe § 71); neue Neutralitätsräume errichtet (Zabern, siehe § 82) sowie spezifische grenzüberschreitende Vereinbarungen getroffen (wie z.B. § 68 Freiheit des Handels, ferner das Recht auf Durchzug durch Orte, Reisefreiheit[65].

Weitere Beispiele raumbezogener Friedensstiftung lassen sich ausmachen. In einem Vertragsentwurf, den die französischen Unterhändler Campagnol und Richardot im Rahmen der Friedensverhandlungen von Vervins 1596 konzipierten, wurden Frontdistrikte beschrieben, in denen die Bewohner Ruhe und Wohl genießen sollten. Auch wurden Wohnbezirke von Geistlichen erwähnt, in denen Handelsfreiheit garantiert werden sollte[66].

Mit dem Ziel der Konfliktvermeidung wurden zudem gemeinschaftlich kontrollierte Räume und Sicherheitszonen festgelegt. Ein Beispiel: Auf der (großen) Haager Allianz (1701 IX 7) zwischen dem Kaiser, England und den Generalstaaten wurden Sicherheitszonen in den spanischen Provinzen eingerichtet (Artikel 5), um Frieden zwischen Frankreich und den Generalstaaten zu wahren. Die frühneuzeitliche Sicherheitspolitik verstand sich zudem bereits mit der Schaffung von Pufferzonen und Korridoren zur Vermeidung und besseren Kontrolle von Konflikten. Hierzu ist z.B. Ingermanland zu rechnen, an dem Schweden strategische Interessen hatte, um Angriffe Russlands auf Finnland abwehren zu können. Gerade hier errichteten die Russen die üppige Schlossanlage Zarskoje Selo, die im 17. Jahrhundert noch schwedisch war, und präsentierten sie 1756 medienwirksam. 17 Jahre später überließ die Zarenfamilie im Friedensvertrag von Zarskoje Selo ihre Holsteinischen Besitzungen zugunsten des langjährigen Rivalen der Schweden, Dänemark. Die Wahl des Friedensplatzes konnte somit ein Baustein politischer Machtdemonstrationen sein.

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Ein frühneuzeitliches Beispiel, durch Allianzen einen bestimmten Raum zu befrieden, ist der Rheinbund. Dieses Bündnis dürfte maßgeblich an der Bildung einer neuen Kulturlandschaft, dem Rheinland, mitgewirkt haben.

Der sogenannte »Erste Rheinbund« wurde am 14. August 1658 in Frankfurt am Main geschlossen. Vertragspartner waren deutsche Reichsstände, u.a. Braunschweig-Lüneburg, Hessen-Kassel, Köln, Mainz und Pfalz-Neuburg. Auch Schweden schloss sich dem Rheinbund an. Einen Tag später trat Frankreich in Mainz dem Rheinbund bei. Es folgten darauf hin noch die Beitritte einer ganzen Reihe deutscher Reichsstände, wie Brandenburg-Preußen, Hessen-Darmstadt, Württemberg, Münster, Trier, Pfalz-Zweibrücken und Hohenlohe. Der Rheinbund gehört zu den wenigen Allianzen, bei denen nicht der Ort der Unterzeichnung namensgebend wirkte, sondern die Lage der beteiligten Dynastien, hier am Rhein. Doch bei näherem Hinsehen fällt auf, dass keineswegs die Territorien aller Akteure am Rhein lagen.

Der Rheinbund von 1658 war Streitpunkt französischer und deutscher Historiker. Durch die Verwendung bestimmter Raumbilder und Metaphern wurden (und werden noch) Friedensverträge bewertet und konstruiert. Nicht immer setzt sich eine einzige Interpretation durch. Der französische Historiker und Geograph Bertrand Auerbach (1856–1942) benutzt für den Rheinbund die Metapher des Puffers zwischen den Mächten Frankreich und Habsburg. Auerbach imaginiert eine Fläche zwischen zwei Polen, so dass der Rheinbund für ihn ein homogenes Gebilde darstellt. Der französische Historiker Henri Vast, der den Rheinbundvertrag 1898 edierte, sieht in ihm hingegen ein Instrument der französischen Krone, die deutschen Fürsten in politische Abhängigkeit zu bringen. In der Darstellung von Vast ist der Rheinbund ein punktueller, aus einzelnen Gliedern bestehender und kein arrondierter Verbund. Er prägt daher das Bild von der »chaine ininterrompue de confédérés«, die einsteigen »dans la clientèle du roi de France«. Diese beiden Beispiele aus der Historiographie zeigen, wie sehr Wissenschaften mit räumlichen Vorstellungen operieren.

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5. Fazit

  • Friedenswahrung und Friedenspraxis hatten – und dieser Aspekt wurde in der historischen Friedensforschung bislang kaum beachtet – in der Frühen Neuzeit eine topographische Dimension: Die Orte identifizieren einen Friedenskongress und -vertrag, denn sie geben ihm überhaupt erst den Namen.
  • Die Vereinbarungen sowie ihre Auswirkungen auf die europäische Geschichte sind eng mit dem Friedens- und Vertragsort verknüpft. Zugleich besitzen vormoderne Friedensabschlüsse auch Rückwirkungen auf die Entwicklung des Friedensortes. Nicht selten fungieren Friedensverhandlungen und -abschlüsse als Impulse für die Entwicklung des Friedensorts.
  • Gut 500 Friedensorte konnten für den Zeitraum 1450 bis 1789 identifiziert werden. In dem vorliegenden Beitrag wurden anhand dessen vier Kategorien typischer Friedensorte unterschieden: Kongressorte, Residenzstädte, Grenzorte sowie »kleine« und »Nicht-Orte«. Die Kongressorte sind geographisch in Frankreich, im Deutschen Reich, in den Niederlanden und – in einem Fall – in Schweden (Nystad, heute Finnland) angesiedelt, also im geographischen »Zentrum« Europas.
  • Residenzstädte fungieren häufig als Orte, in denen bi- und multilaterale Friedensverhandlungen durchgeführt wurden, aber sie beherbergen keine europäischen Friedenskongresse.
  • Viele Friedensverträge sind im Untersuchungszeitraum in Grenzorten abgeschlossen worden. Dabei handelt es sich um Orte – häufig Festungen – die in umkämpften Gebieten liegen und von mehreren Parteien beansprucht wurden.
  • Es konnten bestimmte Regionen in Europa herausgeschält werden, in denen sich Friedensorte häuften: die Niederlande mit der damaligen französisch-spanischen Grenze, der Grenfer See mit der französisch-schweizerischen Grenze, das Piemont mit der französisch-savoyenischen Grenze, Kattegat und Skarregat mit der schwedisch-dänischen Grenze, der finnische Meerbusen mit der schwedisch-russische Grenze und der Balkan mit der osmanisch-habsburgische Grenze.
  • Unter »kleine« und »Nicht-Orte« – eine bislang in der Forschung nicht berücksichtigte Kategorie – wurden hier Friedensorte begriffen, die erst für die Friedensverhandlungen eigens hergerichtet werden mussten. Ein Beispiel ist das Dorf Passarowitz, wo man die Verhandlungen in Zelten durchführte, die nur für die Friedensverhandlungen benutzt wurden.
  • Interessanterweise korrespondierte die Größe der Friedensstädte nicht mit der Bedeutung der Verhandlungen. Friedensverhandlungen konnten ebenso in einem repräsentativen Schloss, einem Rathaus, sogar einem Hotel, auf einer Insel, einem Berg, einem Feldlager oder an einem Fluß durchgeführt werden. Mitunter mussten die Gebäude – man denke an Cateau-Cambrésis – erst renoviert werden.
  • Im Lauf der Frühen Neuzeit wurde Neutralität auf unterschiedliche Weise verortet. In der Regel erhielten die ausgewählten Orte dieses Merkmal durch Privilegien. Im Westfälischen Frieden konnte Neutralität offenbar nur durch zwei Orte – nämlich das katholische Münster und das evangelische Osnabrück – hergestellt werden. 1783 entschieden sich die Akteure für einen gewerblich genutzten Ort, ein Hotel.

  • Seit dem frühen 18. Jahrhundert sahen viele gelehrte Zeitgenossen auf Grund ihrer republikanischen Staatsform sowie ihres intensiven Handels in den Niederlanden die geeignete Region für Friedensschlüsse.
  • Der Ort, an dem zwischen 1450 und 1789 die meisten frühneuzeitlichen Friedensschlüsse signiert wurden, ist die niederländische Residenzstadt Den Haag.
  • Doch nicht Den Haag, sondern Utrecht wurde gegenüber allen anderen europäischen Friedensorten für europäische Friedenskonferenzen – und zwar auf Grund der vorhandenen Gebäude, Befestigungsanlagen und der guten Luft – favorisiert.
  • Friedensräume im europäischen Friedensprozess der Vormoderne werden auch durch multilaterale Bündnissysteme generiert, wie z.B. durch den Rheinbund. Durch Bündnisse werden Territorien miteinander vernetzt und in einen politischen sowie eventuell auch kulturellen Zusammenhang gebracht. Der Rheinbund könnte an der Ausbildung des Rheinlandes als Kulturlandschaft maßgeblich mitgewirkt haben.
  • Neben den Friedensorten wurden auch spezifische privilegierte Bezirke und (Sicherheits-)Zonen eingerichtet. Das Ingermanland ist so ein Puffer zwischen Russland und Schweden. Es wurden in den Friedensvereinbarungen somit Räume gebildet, um Frieden zu wahren oder herzustellen, und im Rahmen einer strategischen Sicherheitspolitik instrumentalisiert. Diese völkerrechtlichen Friedens- und Sicherheitszonen wurden bislang weder erforscht noch visualisiert.

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Quellen- und Literaturverzeichnis

Choiseul, Base, M.A.E. Traités. Suisse 17410004: 1741, 13. Octobre, Convention de délimitation avec la république de Berne (Suchet; montagne de), in: Base Choiseul: Traité, Documents 61/272, http://www.doc.diplomatie.gouv.fr/BASIS/choiseul/desktop/choiseul/DDW?M=61&K=17410004&W=PAYS+%3D+%27Suisse%27+ORDER+BY+EVERY+DATEEXACTE/Ascend (eingesehen am 2.11.2009).

Duchhardt, Heinz/Peters, Martin: http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 2.10.2009).

  • Friedensvertrag von Montilis-le-Tours (1489 X 30), in: Heinz Duchhardt/Martin Peters: http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

  • Friedensvertrag von Cambrai zwischen Frankreich und dem Kaiser (1529 VIII 5), in: Heinz Duchhardt/Martin Peters: http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

  • Waffenstillstand von Vaucelles zwischen Frankreich und dem Kaiser (1555/56 II 5), in: Heinz Duchhardt/Martin Peters: http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

  • Friedensvertrag von Cateau-Cambrésis zwischen Frankreich und Spanien (1559 IV 3), in: Heinz Duchhardt/Martin Peters: http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

  • Friedensvertrag von Vervins zwischen Frankreich, Spanien, dem Vatikan und Savoyen-Piemont (1598 V 2), in: Heinz Duchhardt/Martin Peters: http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

  • Friedensvertrag von Stolbovo zwischen Russland und Schweden (1617 II 27_III 9), in: Heinz Duchhardt/Martin Peters: http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

  • Bündnis von Schlotburg (1703 VI 28), in: Heinz Duchhardt/Martin Peters: http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 10.11.2009).

  • Friedensvertrag, geschlossen am Fluss Pruth zwischen dem Osmanischen Reich und Russland (1711 VII 22 / 1123 AH), in: Heinz Duchhardt/Martin Peters: http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

  • Bündnisvertrag gegen Schweden auf dem Feldlager bei Stettin zwischen Hannover und Preußen (1715 V 30), in: Heinz Duchhardt/Martin Peters: http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

  • Grenzkonvention vom Berg Suchet (1741 X 13), in: Heinz Duchhardt/Martin Peters: http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

http://www.freundeskreis-hubertusburg.de/places.htm (eingesehen am 13.11.2009).

http://www.laziobeniculturali.it/portal/page/portal/drl/drl_attivita/progetti/lubecca/LubRoma_-Progetto%20regionale.pdf (eingesehen am 2.02.2010).

Kunz, Andreas: ieg-maps, in: http://www.ieg-maps.uni-mainz.de (eingesehen am 2.10.2009).

Ders. (Hg.): AtlasEuropa – Digitaler Atlas zur Geschichte Europas seit 1500, in: http://www.atlas-europa.ieg-mainz.de (eingesehen am 2.11.2009).

Schaffner, Franz: Friedensgeographie. Konzepte-Projekte-Perspektiven, in: http://www.friedensgeographie.de (eingesehen am 26.02.2010).

Theatrum Europaeum, Bd. 8, 1693, S. 456–459.

 53

Bély, Lucien: Diplomates et diplomatie autour de la paix d'Utrecht, Paris 1988.

Bittner, Ludwig/Santifaller, Leo: Repertorium der diplomatischen Vertreter aller Länder seit dem Westfälischen Frieden 1648, Oldenburg 1936–1965.

Carlsson, Einar: Freden i Nystad. Fredrik I:s personliga politik och dess betydellse för förhållandet mellan Sverige och England sommaren 1720, Uppsala 1932.

Duchhardt, Heinz/Jakobi, Franz-Josef (Hg.): Der Westfälische Frieden. Das Münstersche Exemplar des Vertrags zwischen Kaiser/Reich und Frankreich vom 24. Oktober 1648, 2 Teile, Wiesbaden 1996.

Duchhardt, Heinz (Hg.): Der Friede von Rijswijk 1697, Mainz 1998 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte, Mainz, Abteilung Universalgeschichte, Beiheft 47).

Ders. (Hg.): Städte und Friedenskongresse, Köln u.a. 1999.

Ders.: The Missing Balance, in: Journal oft he History of International Law 2 (2000), S. 67–72.

Ders.: ›Europa‹ als Begründungs- und Legitimationsformel in völkerrechtlichen Verträgen der Frühen Neuzeit, in: Wolfgang E. J. Weber/Regina Dauser (Hg.): Faszinierende Frühneuzeit. Reich, Frieden, Kultur und Kommunikation 1500–1800 (Festschrift für Johannes Burkhardt zum 65. Geburtstag), Berlin 2008, S. 51–60.

Ders.: »Europa« als Begründungsformel in den Friedensverträgen des 18. Jahrhunderts: von der »tranquillité« zur »liberté«, in: Heinz Duchhardt/Martin Peters (Hg.): Instrumente des Friedens. Vielfalt und Formen von Friedensverträgen im vormodernen Europa, Mainz 2008-06-25 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Beiheft online 3), Abschnitt 5–11, URL: http://www.ieg-mainz.de/vieg-online-beihefte/03-2008.html.

Fisch, Jörg: Krieg und Frieden im Friedensvertrag. Eine universalgeschichtliche Studie über Grundlagen und Formelemente des Friedensschlusses, Stuttgart 1979.

Fryxell, Anders: Lebensgeschichte Karl’s des Zwölften, Königs von Schweden. Nach dem schwedischen Original frei übertragen von G. F. von Jenssen-Tusch. In fünf Theilen, 1. Theil, Braunschweig 1861.

von Hessen, Rainer (Hg.): Wir Wilhelm von Gottes Gnaden. Die Lebenserinnerungen Kurfürst Wilhelms I. von Hessen 1743–1821, Frankfurt u.a. 1996.

Imhof, Arthur Erwin: Der Friede von Vervins 1598 (Diss. Phil.), Aarau 1966.

Kern, Ronny: Der Friedenskongress von Soissons 1728–1731, o.O. 2009.

Kraus, Thomas R: Aachen und der Aachener Friede von 1748, in: Heinz Duchhardt (Hg.): Städte und Friedenskongresse, Köln u.a. 1999, S. 117–133.

Krumeich, Gerd/Fehlemann, Silke: Versailles 1919: Ziele, Wirkung, Wahrnehmung, Essen 2001.

Labourdette, François u.a. (Hg.): Le Traité de Vervins, Paris 2000.

Imhof, Andreas Lazarus von: Neu-Eröffneter Historien-Saal, Bd. 4, Basel 1736.

Mylius, Christian Friedrich: Malerische Flussreise durch das südliche Frankreich und einen Theil von Ober-Italien, Bd. 1, Teil 2, Carlsruhe 1818.

Passarowitz/Passarowitzer Friede, in: Johann Heinrich Zedlers Grosses vollständiges Universallexicon aller Wissenschafften und Künste, Bd. 26 , S. 1160–1185.

Peters, Martin: Europäische Friedensverträge der Vormoderne (1500–1800) – rezipiert von Johann Gottfried Eichhorn, in: Heinz Duchhardt/Martin Peters, Kalkül – Transfer – Symbol. Europäische Friedensverträge der Vormoderne, Mainz 2006-11-02 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Beiheft online 1), Abschnitt 122–131 (eingesehen am 5.01.2010).

Ders.: August Ludwig Schlözer, in: Heinz Duchhardt u.a., Europa-Historiker, Bd. 1, Göttingen 2006, S. 79–105.

De Saint-Pierre, Charles Irénée Castel: Projet pour rendre la paix perpetuelle en Europe, Bd. I, Utrecht 1713.

Ribera, Jean-Michel: Diplomatie et espionnage. Les ambassadeurs du roi de France auprès de Philippe II du traité du Cateau-Cambrésis (1559) à la mort de Henri III (1589), Paris 2007.

Ragueau, François/Laurière, Eusèbe: Glossaire du droit françois. contenant l’explication des mots difficiles qui se trouvent dans les ordonnances des roys de France [...], Paris 1704.

De Ruble, Alphonse: Le Traite de Cateau-Cambresis: 2 Et 3 Avril 1559, Paris 1889.

Scharfe, Martin: Berg-Sucht. Eine Kulturgeschichte des frühen Alpinismus 1750–1850, Wien 2007.

Schilling, Heinz: Formung und Gestalt des internationalen Systems, in: Peter Krüger (Hg.): Das europäische Staatensystem im Wandel: strukturelle Bedingungen und bewegende Kräfte der Frühen Neuzeit, München 1996 (Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien 35), S. 19–46.

Schilling, Lothar: Zur rechtlichen Situation frühneuzeitlicher Kongreßstädte, in: Heinz Duchhardt (Hg.): Städte und Friedenskongresse, Köln u.a. 1999, S. 83–107.

Schlottmann, Antje: RaumSprache. Ost-West-Differenzen in der Berichterstattung zur deutschen Einheit. Eine sozialgeographische Theorie, Wiesbaden 2005 (Sozialgeographische Bibliothek, Bd. 4).

Schmitt, Carl: der Nomos der Erde im Völkerrecht des Jus Publicum Europaeum, 4. Auflage, Berlin 1997.

Frehland-Wildeboer, Katja: Treue Freunde? Das Bündnis in Europa 1714–1914, München 2010.

Sellin, Volker: Die geraubte Revolution. Der Sturz Napoleons und die Restauration in Europa, Göttingen 2001.

Steinwascher, Gerd: Osnabrück und der Westfälische Frieden. Die Geschichte der Verhandlungsstadt 1641–1650, Osnabrück 2000.

Vautrey, L‘ Abbé: La Jura Bernois. Notices Historiques sur les villes et les villages du Jura Bernois, Bd. 1, Porrentruy 1863.

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ANMERKUNGEN

[*] Martin Peters, Dr., Institut für Europäische Geschichte, Mainz.

[1] Die Visualisierung von Friedensverträgen durch Karten siehe http://www.ieg-friedensvertraege.de und http://www.ieg-maps.de.

[2] Bittner/Santifaller, Repertorium der diplomatischen Vertreter 1936–1965.

[3] Schmitt, Nomos der Erde 1997.

[4] Schlottmann, RaumSprache 2005.

[5] Fisch, Krieg und Frieden im Friedensvertrag 1979; Duchhardt, The Missing Balance 2000, S. 67–72; ders., ›Europa‹ als Begründungs- und Legitimationsformel 2008, S. 51–60; ders., »Europa« als Begründungsformel in den Friedensverträgen 2008.

[6] Schaffner, Friedensgeographie, in: http://www.friedensgeographie.de (eingesehen am 26.02.2010).

[7] Weitere raumbezogene Metaphern, die zu untersuchen wären, könnten »separieren«, »trennen«, »teilen«, »Zentrum/Rand«, »oben/unten«, »nah/fern« sein.

[8] Kunz (Hg.), AtlasEuropa (eingesehen am 2. 11. 2009). Im Themenbereich 1 »Die politische Landkarte Europas« ist die Serie Staatenbünde, Unionen und Allianzen (1806–2008) u.a. der Rheinbund 1806–1813 sowie der Deutsche Bund 1815–1865 aufgeführt. Ohne die raumbezogene Dimension kommt zwar aus Frehland-Wildeboer, Treue Freunde? 2010; sie operiert mit kulturhistorischen Kategorien des Missverständnisses und Vertrauens.

[9] Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 2.10.2009).

[10] Friedensvertrag von Utrecht (1713 IV 11) zwischen Frankreich und den Generalstaaten, in: Duchhard/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 13.11.2009).

[11] Friedensvertrag von Nijmegen (1678 VIII 10), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[12] Steinwascher, Osnabrück und der Westfälische Frieden 2000.

[13] Vgl. hierzu Schilling, Zur rechtlichen Situation 1999, S. 83– 107.

[14] Sellin, Die geraubte Revolution 2001, S. 75.

[15] Krumeich/Fehlemann, Versailles 1919 2001.

[16] http://www.freundeskreis-hubertusburg.de/places.htm (eingesehen am 13.11.2009).

[17] http://www.laziobeniculturali.it/portal/page/portal/drl/drl_attivita/progetti/lubecca/LubRoma_-Progetto%20re gionale.pdf (eingesehen am 2.02.2010).

[18] Friedensvertrag von Rijswijk (1697 IX 20) zwischen Frankreich und den Generalstaaten, in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[19] Grenzkonvention vom Berg Suchet (1741 X 13), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[20] Konvention vom Großen St. Bernhard (1778 IX 5), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[21] Friedensvertrag von Montilis-le-Tours (1489 X 30), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[22] Duchhardt, Vorwort, in: Städte und Friedenskongresse 1999, S. IX.

[23] Ribera, Diplomatie et espionnage 2007.

[24] Labourdette u.a. (Hg.), Le Traité de Vervins 2000; Imhof, Vervins 1966.

[25] Steinwascher, Osnabrück und der Westfälische Friede 2000.

[26] Duchhardt (Hg.), Friede von Rijswijk 1998.

[27] Bély, Diplomates et diplomatie 1988.

[28] Carlsson, Freden i Nystad 1932.

[29] Kern, Friedenskongress von Soissons 2009.

[30] Kraus, Aachener Friede 1999, S. 117–133.

[31] Encyclopédie Méthodique […], 3. Bd. 1788, S. 554.

[32] De Ruble, Le Traite de Cateau-Cambresis 1889, S. 48.

[33] Saint-Pierre, Projet pour rendre la paix, Bd. I 1713, S. 360–361.

[34] Schilling, Formung und Gestalt 1996, S. 19–46, bes. S. 21.

[35] Peters, Europäische Friedensverträge 2006, Abschnitt 122–131.

[36] Peters, Schlözer 2006, S. 79–105.

[37] Heiratsvertrag von St. Petersburg zwischen Livland und Russland (1710 VI 10/21), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[38] Kaiserwahl, M.P.

[39] Friedens- und Heiratsvertrag von Madrid zwischen Frankreich und Spanien (1526 I 14), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[40] Waffenstillstands- und Bündnisvertragvertrag zwischen Frankreich, Kaiser, England, Geldern, Schottland und Spanien (1530 IV 1), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[41] Waffenstillstand von Bomy zwischen Frankreich und Spanien (1537 VII 15), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[42] Papst Paul III. (Alessandro Farnese), geboren 1468, gestorben 1549, war 1537 im Jahr des Abschlusses des von ihm vermittelten Waffenstillstands von Bomy 69 Jahre alt.

[43] Friedensvertrag von Cambrai zwischen Frankreich und dem Kaiser (1529 VIII 5), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[44] Friedensvertrag von Crépy-en-Laonnais zwischen Frankreich und dem Kaiser (1544 IX 18), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[45] Waffenstillstand von Vaucelles zwischen Frankreich und dem Kaiser (1555/56 II 5), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[46] Friedensvertrag von Cateau-Cambrésis zwischen Frankreich und Spanien (1559 IV 3), in: Duchhardt/Peters, http://www.www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[47] Friedensvertrag von Vervins zwischen Frankreich, Spanien, dem Vatikan und Savoyen-Piemont (1598 V 2), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[48] Theatrum Europaeum, Bd. 8, 1693, S. 456–459.

[49] Siehe ausführlich den Beitrag von Bengt Büttner in diesem online-Sammelband.

[50] Vgl. den Beitrag von Peter Seelmann über Savoyen in diesem online-Sammelband.

[51] Vgl. zur bürgerlichen Geschichte des Bergsteigens seit 1750, Scharfe, Berg-Sucht 2007. Ein Beleg adeligen Bergsteigens um 1800 bei Hessen (Hg.), Wir Wilhelm 1996, S. 533.

[52] M.A.E. Traités. Suisse 17410004: 1741, 13. Octobre. Convention de délimitation avec la république de Berne (Suchet; montagne de), in: Base Choiseul, Traité, Documents 61/272, http://www.doc.diplomatie.gouv.fr/BASIS/choiseul/desktop/choiseul/DDW?M=61&K=17410004&W=PAYS+%3D+%27Suisse%27+ORDER+BY+EVERY+DATEEXACTE/Ascend (eingesehen am 02.11.2009).

[53] Vautrey, La Jura Bernois 1863, S. 384. Hierin findet sich sogar der Vertragstext.

[54] Encyclopédie méthodique 1788, S. 380.

[55] Fryxell, Lebensgeschichte Karl’s des Zwölften 1861, S. 77.

[56] Bündnis von Schlotburg (1703 VI 28), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 10.11.2009).

[57] Sammlungen der besten und neuesten Reisebeschreibungen in einem ausführlichen Auszuge […] 1790, S. 363.

[58] Mylius, Malerische Flussreise 1818, S. 105.

[59] Friedensvertrag von Stolbovo zwischen Russland und Schweden (1617 II 27_III 9), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[60] Passarowitz/Passarowitzer Friede, in: Zedler, Universallexicon, Bd. 26, S. 1160– 1185.

[61] Bündnisvertrag gegen Schweden auf dem Feldlager bei Stettin zwischen Hannover und Preußen (1715 V 30), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[62] Friedensvertrag, geschlossen am Fluss Pruth zwischen dem Osmanischen Reich und Russland (1711 VII 22 / 1123 AH), in: Duchhardt/Peters, http://www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 20.11.2009).

[63] Imhof, Historien-Saal 1736, S. 585.

[64] Ragueau/Laurière, Glossaire du droit françois, S. 455.

[65] Duchhardt/Jakobi (Hg.), Der Westfälische Frieden 1996.

[66] Imhof, Vervins 1598 1966, S. 15–16.



ZITIEREMPFEHLUNG

Martin Peters, Friedensorte in Europa – Überlegungen zu einer Topographie vormoderner Friedensschlüsse, in: Martin Peters (Hg.), Grenzen des Friedens. Europäische Friedensräume und -orte der Vormoderne, Mainz 2010-07-15 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Beiheft online 4), Abschnitt 29–54.
URL: <http://www.ieg-mainz.de/vieg-online-beihefte/04-2010.html>.
URN: <urn:nbn:de:0159-2008061836>.

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