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Kirstin Schäfer *


Inhaltsverzeichnis
Kriegsgefangenschaft in Friedensvertragsrecht und Literatur

Gliederung: I.
II.
III.
IV.
V.
Literatur

Anmerkungen
Zitierempfehlung

Text:

»Nichts besseres weiß ich mir an Sonn und Feiertagen
Als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei
Wenn hinten weit, in der Türkei
Die Völker aufeinander schlagen
Man steht am Fenster, trinkt sein Gläschen aus
Und sieht den Fluss hinab die bunten Schiffe gleiten;
Dann kehrt man abends froh nach Haus
Und segnet Fried und Friedenszeiten« [Goethes Faust][1]

I.
Der britische Jurist Sir Henry Maine schrieb in der Mitte des 19. Jahrhunderts: »Der Krieg scheint so alt wie die Menschheit, aber der Frieden ist eine moderne Erfindung«;[2] und auch wenn J. W. von Goethe im Faust bereits den Frieden – nicht den Krieg – segnet, so ist in der Tat zu konstatieren, dass der Krieg, nicht aber der Frieden lange Zeit den bisherigen Normalzustand unserer Geschichte darstellte. Statistiken besagen, dass im Verlauf von 3400 Jahren Menschheitsgeschichte lediglich 243 Jahre ohne Krieg verlaufen sind.[3] Über Jahrhunderte hinweg wurde Krieg von den meisten Menschen als eine unabänderliche Katastrophe begriffen, er galt, neben Hunger und Pest, als dritter apokalyptischer Reiter. Während Krieg also passierte, war Frieden eine abstrakte Idee, eine Utopie, von ›Friedensrufern‹ erfunden; das aber verleiht dem Zustand des Friedens eine besondere historische Bedeutung und wirft zahlreiche Fragen auf, die sowohl in vielen Jahrhunderten von Völkerrechtlern und Philosophen, Staatsmännern, Militärs und Historikern sowie – freilich unter anderen Vorzeichen – in der historischen Forschung seit den letzten Jahrzehnten intensiv diskutiert wurden.[4]

Ist der Krieg, um das oft zitierte Diktum des Heraklit aufzugreifen, tatsächlich der »Vater aller Dinge«; ist somit der menschliche Aggressionstrieb dem Wunsch nach Frieden und Ruhe übergeordnet? Ist Friede tatsächlich lediglich ein Zustand der Abwesenheit von Krieg? Wie wird Krieg erfahren; wie Frieden erlebt?[5] Wie veränderten sich Vorstellungen von Krieg und Frieden im Zeitverlauf und wie wurden sie medial transformiert? Wie funktionierte Frieden als Resultat einer internationalen Ordnung; wie wurde Frieden in Interdependenz zu zeitlich vorausgegangenen Kriegen geregelt und verhandelt?[6]

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II.
Wie Edgar Wolfrum schreibt, haben Kriege sowohl für die kollektive wie auch für die individuelle Erinnerung eine zentrale Bedeutung und zwar in dreifacher Hinsicht.

 

»Sie bilden erstens einen dramatischen Kontinuitätsbruch. Als tiefer Eingriff in das Leben müssen sie nicht nur verarbeitet, sondern auch in die Erinnerung integriert, sie müssen tradiert werden, um Sinn in der Deutung des eigenen Schicksals zu erhalten, um Opfer und Leid zu ›bewältigen‹. Zweitens stellen Kriege häufig eine Wende im gesellschaftlichen, wie im individuellen Leben dar, und die dem Krieg folgende Zeit wird als Nachkriegszeit erinnert. Kriege führen schließlich drittens auch zu einer neuen Sicht der Zeit, die dem Krieg vorausging, denn diese wird nun auf den Krieg hin erinnert und erscheint als Vorkriegszeit. Insofern sind Kriege Schleusen der Erinnerung: Sie verengen und kanalisieren auch häufig den Zugang zur Vorkriegszeit«.[7]

Friedensverträge sollen in diesem Sinne aus einer kulturhistorischen Perspektive untersucht werden; gefragt wird, ob wir aus den Verträgen subjektive und kollektive Kriegs- und Friedenserfahrungen herauslesen können.[8] Denn stets woben sich in die Paragraphen der Verträge, in die Beschlüsse der Diplomaten und Potentaten die Schicksalsfäden von Zivilisten und Soldaten – Männern und Frauen. Friedensverträge sind unter diesen Vorzeichen Seismographen kollektiver Kriegserfahrung und -erinnerung.[9]

Dass die Frage nach Friedensverträgen als Spiegel von Kriegserfahrungen und -erinnerungen Gegenstand einer umfassenden Untersuchung sein kann, steht außer Frage. Im Folgenden soll nur ein Ausschnitt der Gesamtfragestellung exemplarisch beleuchtet werden: nämlich der Stellenwert der Erfahrung der Kriegsgefangenschaft im Zusammenhang mit Friedensverträgen. Zu fragen ist, welche Erfahrung und Erinnerungen Gefangene machten und, wie sich diese in den Paragraphen frühneuzeitlicher Friedensverträge spiegelten.

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Zunächst gilt es festzustellen, dass das Motiv der Kriegsgefangenschaft in historischen Quellen – Bildern, Romanen, Gedichten, Autobiographien und Memoiren – stets eine große Rolle gespielt hat. So sind zahlreiche persönliche Berichte überliefert, die Einblick geben in die Erfahrungswelten Gefangener: In diesen Quellen geht es ebenso um die traumatischen schmerzhaften und entbehrungsreichen Aspekte der Gefangenschaft wie auch um die Gebärde des Triumphs, die mit der Gefangennahme von Soldaten feindlicher Armeen sowie mit Beutezügen verbunden war.

Wenngleich autobiographische und fiktive Quellen vom 17. bis ins 19. Jahrhundert in großer Anzahl vorliegen,[10] hat sich das Interesse der Historiker bisher nur mit wenigen Ausnahmen[11] mit ihnen beschäftigt. Die meisten Arbeiten zum Thema fokussieren die Kriege des 20. Jahrhunderts mit ihren überwältigenden Erfahrungsumbrüchen, grausamen Kriegsverbrechen und großen Zahlen Kriegsgefangener. Gerade unter dem Gesichtspunkt neuester Forschungsansätze (histoiré croisée,[12] Erinnerungs- und Erfahrungsgeschichte) sind die Ergebnisse zum Thema Kriegsgefangene methodisch jedoch unzureichend und zu sehr dem deskriptiven verhaftet geblieben. Was aber ist ein Kriegsgefangener?

Das von Johann Heinrich Zedler verlegte Universal-Lexicon (1731–1754), mit Abstand das umfangreichste enzyklopädische Werk, das im Europa des 18. Jahrhunderts hervorgebracht wurde, beschreibt die Möglichkeiten und Grenzen der Soldaten-Gefangennehmung bereits ausführlich.[13] Gefangene hatten demnach besondere Rechte, die von Land zu Land variierten. Verschont werden sollten z.B. Kinder, Schwache, mitunter auch Frauen sowie Priester und Prediger, Kaufleute, Künstler, Handwerker und Trompeter. Besondere Bestimmungen und Richtlinien finden sich in den betreffenden Kriegsrechtsartikeln auch für Offiziere. Das Recht, Gefangene zu töten, wird im Zedler für einen Fall gebilligt, nämlich, wenn die Gefangenen gegenüber der feindlichen Armee in der Überzahl sind.

Gerhard Köbler definiert im Lexikon der europäischen Rechtsgeschichte: »ein Kriegsgefangener ist der in einem Krieg in die Gefangenschaft des Gegners geratene Mensch. Ursprünglich ist er Feind bzw. Beute und damit weitgehend rechtlos«.[14] Tatsächlich wurde bis in den Dreißigjährigen Krieg jeder Soldat wie auch der Einwohner einer durch Sturm genommenen Festung gewissermaßen als Eigentum des Feindes betrachtet, dem er in die Hände fiel, und er musste ihm seine Freiheit mit einer Geldsumme (Lösegeld, Ranzion) abkaufen.

In der Öconomischen Encyclopädie (1773–1858) heißt es zur Behandlung Kriegsgefangener im 16. und 17. Jahrhundert:

»die art und weise, wie kriegs-gefangene aus ihrer gefangenschaft wieder frey werden, ist: 1. die ranzionierung, welches ein vertrag unter den kriegenden theilen ist, vermöge dessen beyderseits gefangene für eine summe geldes, welches die ranzion heißt, ihre freyheit bekommen […] 2. die auswechselung, welche geschieht, wenn beyde kriegende theile vermöge eines vertrages ihre beyderseits gefangene einander zurück geben […] 3. die loslassung, wenn der feind die gefangenen a) entweder freywillig loslässet […] b) oder durch einen vertrag dazu verbunden ist […] 4. die dienst-annahme bey dem feinde«.[15]

 

Mit dem Wandel des Status und Rechtstandes des Individuums an sich änderte sich auch der Status von Kriegsgefangenen im 18. Jahrhunderts entscheidend, wobei, wie zu zeigen sein wird, jene bellizistische Sattelzeit zwischen 1750 und 1815 dabei den entscheidenden Wandel einleitete. Erst die Haager Landkriegsordnung von 1899 sicherte dem Kriegsgefangenen dann rechtmäßiges Verhalten zu, was durch das Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenschaft vom 26. Juli 1929 noch entschiedener gesichert wurde (abgeändert durch das Genfer Abkommen vom 12. August 1949).[16]

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III.

Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit waren es vorwiegend »berühmte Gefangene«, Geiseln, an die man sich erinnerte und/oder die in der Lage waren, ihre Gefangenschaftserfahrungen überhaupt schriftlich oder bildlich zu artikulieren beziehungsweise artikulieren zu lassen.[17]

Der 70 Meter lange Teppich von Bayeux (Abb.1), bedeutendstes Zeugnis romanischer Textilkunst, stellt die Eroberung Englands durch die Normannen (1066) in faszinierenden Details dar. Die kunstvolle Visualisierung der Gefangennahme Harold Godwinsons durch den Grafen von Ponthieu und seine Ritter beweist, dass die Gefangenschaft bereits ein Motiv kollektiver Kriegserinnerung war.[18]

    

 

Während der Schlacht von Agincourt (25. Oktober 1415) – als einer der größten militärischen Siege der Engländer über die Franzosen während des Hundertjährigen Krieges tief im britischen Bewusstsein verankert – hatten die Truppen König Heinrichs V. von England zahlreiche (adelige) Gefangene aus dem Heer König Karls VI. gemacht. Unter ihnen befand sich Charles, Herzog von Orléans. Erst der Vertrag von Arras (1435), der die Endphase des Hundertjährigen Krieges einleitete, brachte die Freiheit für die französischen Gefangenen. Eine farbenprächtige britische Miniatur aus dem 15. Jahrhundert zeigt den Herzog von Orléans als Gefangener im Londoner Tower, einem von Mythen umwobenen Ort der Gefangenschaft (Abb. 2).[19]

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Einer der berühmtesten Gefangenen des 16. Jahrhunderts war der französische König Franz I., der während der Schlacht bei Pavia 1525 gefangen genommen wurde. Seine Freilassung war ein Bestandteil des Friedensvertrags von Madrid.[20] Berühmt ist auch die Legende von der versuchten Gefangennahme Friedrichs II. durch russische Husaren bei Kunersdorf während des Siebenjährigen Krieges, wie sie Theodor Fontane in den Wanderungen durch die Mark Brandenburg (1862–1882) beschreibt.[21] Angeblich wurde Friedrich II. durch den Rittmeister Benedikt von Prittwitz mit 40 Husaren vor der Gefangennahme durch die Kosaken gerettet. Als Dank für seine Rettung schenkte der König dem Rittmeister 1763 das Gut Quilitz (später Neuhardenberg).[22]

Im Zusammenhang mit den Kriegen in den britischen Kolonien wurde Kriegsgefangenschaft zum Medienereignis: Gegen Ende des 18. Jahrhunderts waren die diplomatischen und militärischen Unternehmungen der Briten in Indien ein beliebtes Thema in England. Von zentraler Bedeutung waren die Mysore-Kriege, die im Süden Indiens zwischen 1767 und 1799 ausgetragen wurden. Auf indischer Seite wurden sie von Sultan Tipu, dem so genannten »Tiger von Mysore« geführt. Im Dritten Mysore-Krieg nahmen die Briten unter Führung von Lord Charles Cornwallis 1791 Bangalore und im folgenden Jahr die Stadt Seringapatam ein. Tipu kapitulierte und musste bei den Friedensverhandlungen zwei Söhne als Geiseln stellen, die Hälfte seines Landes abgeben sowie eine Entschädigungssumme zahlen. Als 1794 die Vertragsbedingungen erfüllt waren, kehrten die Söhne zurück. In Großbritannien hatte man die indischen Geschehnisse mit großem Interesse verfolgt und nahm vielfach Anteil am Schicksal der Kinder als Geiseln; Künstler und Verleger widmeten sich dem Thema und fertigten Drucke, durch die sich die Ereignisse aus der exotischen Gegenwelt Südindiens in dramatischen Darstellungen innerhalb der britischen Öffentlichkeit verbreiteten.[23]

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Neben solchen Geschichten prominenter Kriegsgefangener finden sich mit zunehmender Alphabetisierung und Verbreitung schriftlicher Medien immer mehr Erfahrungs- und Erinnerungsberichte einfacher Gefangener, von denen zwei hier kurz vorgestellt werden sollen, um dann mit den Friedensverträgen kontrastiert zu werden:

In Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausens »Odyssee« des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648), dem Simplicissimus Teutsch, gerät der Protagonist Melchior Sternfels von Fuchshaim, ein Anagramm des Namens des Autors, gleichsam von einer Gefangenschaft in die nächste, und wenn auch die Bedingungen dieser Internierungen nicht immer angenehm sind, so führt jede kurze Gefangenschaft zu einer neuen abenteuerlichen Erfahrung und einer Erweiterung von Melchior Sternfels’ zu Kriegsbeginn so einfach strukturierten ›simplen‹ Verstandes. Einmal wird er von einquartierten Truppen gefangen genommen und nach Moskau verschleppt, wo er als Forscher am Hofe des Zaren Karriere macht, da er die Pulverherstellung zu demonstrieren vermag. Das verschafft ihm schließlich die Freiheit, die ihn allerdings wiederum in die Gefangenschaft durch Piraten führt, die ihn als Galeerensklaven verkaufen.

Wenngleich Grimmelshausens Simplicissimus Teutsch als Abenteuerroman gelesen werden muss, so enthält er doch zahlreiche Erfahrungen und Beobachtungen, die Grimmelshausen selbst im Krieg gemacht hatte und die auch in anderen Quellen überliefert sind; sie geben bemerkenswerte Einblicke in die Sozial- und Kulturgeschichte des Dreißigjährigen Krieges.[24]

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Die Erinnerungen des Börries von Münchhausen thematisieren die Kriegsgefangenschaft zur Zeit des Siebenjährigen Krieges (1756–1763).[25] In dem 1829 entstandenen Werk blickt der zu diesem Zeitpunkt 84jährige darauf zurück, wie er 1759 als 14jähriger Göttinger Student, zusammen mit seinem älteren Bruder Adolph, von den sich nach der Schlacht bei Minden zurückziehenden Franzosen nach Straßburg verschleppt wird.[26] Der Bericht gibt in seinen Details einen faszinierenden Einblick in den Alltag einer adeligen Geisel im Siebenjährigen Krieg. Börries von Münchhausen beschreibt den Akt der Gefangennahme wie folgt:

»Wir sahen mit Vergnügen bis zum 7ten August abends 11 Uhr, dem Flüchten der, in größter Unordnung durch Göttingen sich drängenden französischen Regimenter zu; und legten uns zu Bette. Bald nach Mitternacht öffnete sich unser Wohnzimmer. Unser Bedienter trat mit dem Lichte herein; ihm folgte ein Husaren Rittmeister vom Corps des Generals Fischer, ein ansehnlicher Mann, der mit einem außerordentlich starken Bauche und mit einem fürchterlichen Schnurr – auch Backenbarte versehen war. Zwey gemeine Husaren, die er bey sich hatte, wurden mit entblößtem Säbel, zur Wache vor die Stubenthür gestellt. Er kam vor unser Bette und verlangte, daß wir sogleich aufstehen und mit ihm gehen sollten, weil wir als Geisseln weggeführt werden würden. Wir befolgten den Befehl des Husaren Rittmeisters von Orb – dies war sein Name. Wir zogen uns eilig an, und wurden von ihm, unter Begleitung jener beiden Husarenwachen, in das dabey gelegene Wirthshaus, die Krone, geführt. Hier fanden wir 40 bis 50 französische Officiere, die auf ihrer eiligen Flucht sehr ausgehungert waren, an langen Tischen saßen und speiseten. Sie sprachen uns mit der gewohnten französischen Höflichkeit, Muth ein; versicherten uns, daß uns kein Leid widerfahren solle, und nöthigten uns zum Mitessen; welches ich aber verbat, und mich in der Kammer auf ein Bette legte«.

Das Zitat, wie auch der Rest des Berichtes zeigt, mit welchem Respekt und welcher Höflichkeit die Gefangenen behandelt wurden. Dass Münchhausen nicht mit den Franzosen speisen wollte, ist fraglos als Zeichen seiner Verachtung für die französischen Feinde zu werten. Wenngleich diese Distanzierung gegenüber den Offizieren der feindlichen Armee plausibel erscheint, so ist sie doch in der von der Verfasserin ausgewerteten Quelle keineswegs dominant: Vielmehr scheint es sehr oft zu einer Annäherung zwischen Opfer und Täter gekommen zu sein, die durch die Nähe hervorgerufen wurde (wie auch im Simplicissimus deutlich wird).

Börries beschreibt die Reise nach Straßburg Station für Station:

»Den 15ten August ging unser Weg über Harle, Homburg (Homberg), nach Wernswik (Wernswig). Den 16ten wurden wir über Frillendorf (Frielendorf), Ziegenheim (Ziegenhain) nach Treisa (Treysa) gebracht; wo man uns aufs Rathaus einquartirte; welches kurz zuvor zum französischen Lazareth gedient hatte. […] In Frankfurt traffen wir […] banquier Bernhard, [er] hatte die Gewohnheit, obgleich er Frau und Kinder und ein großes Haus besaß, manchmal in Wirthshäusern, am öffentlichen Tische zu speisen, um Reisende und Freunde zu sehen. Da er dies auch in dem Gasthofe, worin ich und mein Bruder assen, that, so kam der rechtschaffene Mann, nach Tisch zu uns, und sagte: ›er vernehme daß wir Verwandte des Ministers von Münchhausen zu Hannover wären. […] Er werde sich freuen wenn wir ihm Gelegenheit gäben, seine Dankbarkeit zu bezeigen und uns auf irgend eine Art, mit Gelde oder auf andere Weise nützlich zu seyn‹. […] Weil wir nun ganz unerwartet und so schleunig von Göttingen abgeführt wurden, so war natürlich unsere kleine Kasse, durch die lange Reise, und wegen der den escortierenden Officieren zu machenden Geschenke, ganz erschöpft. Wir dankten also der Vorsehung, die uns den Herrn Bernhard zuwies; der uns nicht nur eine bedeutende Summe Geldes vorstreckte, und uns eine Anweisung an seinen Bruder, den Banquier Bernhard in Straßburg, zum ferneren Empfang der benöthigten Gelder mitgab, sondern auch ein paar Gastmahle, uns zu ehren, in seinem Hause gab; wobey er sich jedoch gefallen lassen mußte, daß unsere französische Wache vor der Thür seines Speisesaals stand«.[27]

Jene ›ritterliche Behandlung‹ und jene Freiräume von Kriegsgefangenen, wie sie Börries beschreibt, haben wenig mit den traumatischen Gefangenschaftserfahrungen vieler einfacher Soldaten – vor allem seit den ›totalen‹ Kriegserlebnissen der Neuzeit zu tun.

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Und doch: wie die Quellen belegen, waren nicht nur Versehrung, Grausamkeit und Tod, Heimweh und Hunger, sondern auch kulturelle Aneignung und Transfer Bestandteil der Kriegserfahrung; und mit ihr verbanden sich immer auch positive Deutungsmuster.[28] Die Kriege stifteten Emotionen der Überlegenheit, des Sieges, des Rausches, kollektive und individuelle Identitäten; sie ermöglichten das Erlebnis von Abenteuer, »boarder crossing« und damit den Einblick in exotische Gegenwelten und andere Kulturen. Sie offerierten, gerade sozialen Außenseitern, den Ausbruch in das Unbekannte, Andere, wie im Simplicissimus deutlich wird.

Sowohl in Münchhausens Bericht wie auch im Simplicissimus fällt auf, dass die Erfahrung der Gefangenschaft eng mit jenem Faszinosum verbunden war, das hier als ›Kriegstourismus‹ bezeichnet werden soll: Ausgelöst durch bellizistische Auseinandersetzungen verließen zunehmend größere Kollektive ihre Regionen und Länder, um sich quer über Europa durch einen Raum zu bewegen, von dem die meisten von ihnen vorher keine konkrete Vorstellung besessen hatten. Diese Transferbewegungen erstreckten sich in alle Himmelsrichtungen. Zweifelsohne haben diese zweckorientierten und meist erzwungenen ›Reisen‹, die durch Gefangennahmen besonders lang waren, zu der Herausbildung neuer mental maps des europäischen Raumes geführt; sie haben dazu beigetragen, dass sich ein vielschichtiges Verständnis über den Raum Europa entwickelt hat.[29] Gleichzeitig hatten diese Austauschprozesse neben der politisch-militärischen auch eine kulturelle Dimension, sie bezeugen Momente von Alterität in der Kultur. Texte und Praktiken wurden durch Kriege in andere Sprach- und Kulturräume transportiert, wobei ›Kriegstouristen‹ – Exilanten und Gefangene  – als Vermittler und Rezipienten wesentliche Schlüsselpositionen einnahmen.[30] Unfreiwillige kriegsbedingte Mobilität endete in vielen Fällen in Sesshaftigkeit in der Fremde. Dominique de La Flize, Chirurg der napoleonischen Armee, geriet auf dem Rückzug nach dem Gefecht von Krasnyj in russische Gefangenschaft; es gefiel ihm im Kiewer Gouvernement so gut, dass er sich dort niederließ und Arzt der Domäne wurde.[31] Etwa 60.000 spanische Kriegsgefangene wurden während der Napoleonischen Kriege von der iberischen Halbinsel nach Frankreich deportiert. Viele dieser Gefangenen ließen sich dort nach dem Krieg nieder. Auch Ehen zwischen Gefangenen und Einheimischen waren, wie die Quellen zeigen, keine Seltenheit.[32]

Viele weitere Beispiele ließen sich anführen, und so wurde die kriegsbedingte kulturelle Assimilation auch im Roman und Drama des 19. Jahrhunderts thematisiert: In Honoré de Balzacs Geschichte La femme de trente ans verliebt sich Julie, die Frau eines napoleonischen Generals, in einen britischen Kriegsgefangenen, der nach dem Ende der Kriege in Frankreich bleibt, weil er nicht nur Julie, sondern auch das Land über alles lieben gelernt hat,[33] und in Hauffs Märchen wird der ägyptische Junge Almansor, der von Soldaten der Grande Armée nach dem Ägyptenfeldzug nach Paris verschleppt wird, zum Lehrer eines Orientalistikprofessors.[34]

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IV.
Es ist bereits deutlich geworden, dass die Erfahrung der Kriegsgefangenschaft Auswirkungen auf die Art und Weise hatte, Krieg und Frieden wahrzunehmen, zu beenden und Frieden und Nachkriegszeiten zu regeln.

Liest man vor diesem Hintergrund die Friedensverträge des krisenhaften 17. Jahrhunderts im Blick darauf, wie jene ›Loslassung des Gefangenen‹, des captivus, prisoners, prisioneros de guerra oder prisoniers de guere geregelt wurde, so spiegeln sie gerade dadurch, dass sie die Gefangenschaft nur in wenigen Sätzen thematisieren, die zeittypische Praxis der Behandlung Gefangener im Krieg und das System des Gefangenentransfers.

Im 1538 zwischen Österreich und Siebenbürgen geschlossenen Friedensvertrag von Großwardein heißt es über die Freilassung der Gefangenen: »Item Quod omnes captivi propter hostilitatem ultro citroque capti ex nunc libere dimittantur«.[35]  Fast 100 Jahre später, im während des großen »Religionskrieges« 1626 geschlossenen Friedensvertrag von Pressburg zwischen Österreich und Siebenbürgen, äußern sich die Vertragspartner zum Austausch der Gefangenen in Artikel 7 bereits ausführlicher:

»Insuper iuxta priorum quoque Tractatuum normam, Captivi utrimque gratis dimittantur. Eorum porrò qui in Turcicam Captivitatem inciderunt, liberationem d[omi]nus Princeps omni studio procuret«.[36]

Neun Jahre später, im 1635 geschlossenen Friedensvertrag von Prag zwischen Kaiser und dem Kurfürstentum Sachsen wird die Frage der Freilassung Kriegsgefangener, von denen es in dieser Zeit sehr viele gab, relativ ausführlich verhandelt:

»Alle und Jede Kriegs gefangene deren Principalen Sich dieser friedens handlung aller<dings> würckhlich bequemben, sollen zu allen <und> ieden theilen, ohne einig Lößegelt von <pub>- licirung dieses friedens binnen Monats<frist> erlediget, Und auf freÿen fu<.>ß gest<ellet> werden, doch daß die Jenige welche Sich alb<ereit> geschetzt, oder Eine Ranzion versprochen, dieselbe Erlegen und durch gehendts alle gefangene <es> seÿ gleich eine Ranzion von ihnen Versprochen oder nicht, die Uncosten welche auf Sie in wehrender Custodia ergangen, erstatten sollen«.[37]

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Im Friedensvertrag von Münster, Symbol des Endes der Gräuel des Dreißigjährigen Krieges und Auftakt einer Phase des aufgeklärten Kriegsdiskurses, heißt es im Oktober 1648:

»Deinde omnes et singuli utriusque partis captivi sine discrimine sagi vel togae eo modo, quo inter exercituum duces cum Caesareae maiestatis approbatione conventum est vel adhuc convenietur, liberi dimittantur«.[38] 

Und weiter:

»Restitutione ex capite amnestiae et gravaminum facta, liberatis captivis ratihabitionibus commutatis et praestitis iis, quae de primo solutionis termino supra conventa sunt, omnia utriusque partis militaria praesidia, sive Imperatoris eiusque sociorum et foederatorum sive reginae regnique Sueciae et landgraviae Hassiae eorumque foederatorum et adhaerentium aliove quocunque nomine imposita fuerint, ex civitatibus Imperii ac omnibus aliis locis restituendis sine exceptionibus, mora, damno et noxa pari passu educantur«.[39]

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Im Europa des 18. Jahrhunderts, während einer Periode, in der Bellizismusdiskurse auf entscheidende Weise vom Geist der Aufklärung geprägt waren, begannen Philosophen und Völkerrechtler wie Emmer(ich) de Vattel und Jean Jacques Rousseau, basierend vor allem auf den Gedanken Immanuel Kants, die Kriegsführung des 17. und 18. Jahrhunderts zu kritisieren. Emmerich de Vattels Werk Droit des gens, ou principes de la loi naturelle appliqués à la conduite et aux affaires des nations et des souverains, 1758 als Reflex auf die Kriege seiner Gegenwart publiziert,[40] behandelte viele damit verbundene Fragen, unter anderem die Frage des Umgangs mit Kriegsgefangenen, für die Vattel sich eine humanere Behandlung wünschte.

Blicken wir auf die Verträge des 18. Jahrhunderts, die, um ein geistreiches Diktum Johannes Kunischs aufzugreifen, unter dem Motto »la guerre – c’est moi« von absolutistischen Herrschern geführt wurden, so wird auch hier deutlich, dass Kriege im 18. Jahrhundert von königlichen Privatarmeen ausgefochten wurden, mit einem moderaten Einfluss auf das Leben der Zivilisten – vor allem verglichen mit den Konflikten des 17. Jahrhunderts, insbesondere dem Dreißigjährigen Krieg. Im 1703 zwischen den Generalstaaten und Münster geschlossenen Subsidienvertrag von Den Haag heißt es in Artikel 5, der die Frage der Besoldung sowie der Kriegsgefangenen beinhaltete, lediglich:

»Et en cas, que quelques uns des officiers, ou soldats des troupes de Son altesse fussent faits prisonniers, ils seront reclamés, ranconnés ou eschangés contre ceux de l´ennemy, tous de meme comme les propres troupes de l´Estat«.[41]

Im 1714 geschlossenen Friedens- und Handelsvertrag von Utrecht zwischen den Generalstaaten und Spanien heißt es (Artikel 32):

»Todos los prisioneros de Guerra de una parte y de otra serán sueltos sin pagar rescate alguno, y sin distinzion de lugares, ni de Banderas û Estandartes donde, û debaxo delas quales ayan serbido, por quanto estos Prisioneros están en poder delos dichos Señores Rey, y Estados generales, y las deudas que los dichos Prisioneros de Guerra de una parte y de otra an contraydo«.[42]

Alle Kriegsgefangenen beider Seiten werden ohne irgendein Lösegeld zu zahlen freigelassen.

In Artikel 4 des Hubertusburger Friedens, der auf Schloss Hubertusburg in Wermsdorf geschlossen wurde und den Endpunkt des Siebenjährigen Krieges darstellt, heißt es:

»La Majesté le Roi de Pruse renverra sans rançon et sans delai tous les Pencraux, Officiers et Soldats de la Majesté le Roi de Pologne Electeur de Saxe, qui sont encore prisonniers de guerre«.[43]

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V.
Der Hubertusburger Frieden stellt im Zusammenhang von Krieg, Frieden und Gefangenschaft eine Zäsur dar: Mit ihm begann der Weg in die Moderne, die mit der Französischen Revolution 1789 vollends entfesselt wurde und erstmals die Erfahrung des totalen Krieges (1793–94) zwischen ganzen Nationen in Waffen schuf.

Dieser Wendepunkt in der Geschichte des Krieges und des Friedens kann nur verstanden werden mit dem Wissen um die zeittypische Dialektik zwischen alter und neuer Welt, alter und neuer Ordnung um das Jahr 1800: Während die Zeit vor der Französischen Revolution also ideologische Überlegungen anstellte, wie man Kriege einhegen könne, kam es mit den Revolutions- und Napoleonischen Kriegen zu einer Einhegung des Krieges. Der Wandel von der gezähmten zur entfesselten Bellona  – die Wiedergeburt des Krieges aus dem Geiste der Revolution  – hatte sich vollzogen.[44] Es wundert somit nicht, dass viele Zeitgenossen die Kriege ihrer Gegenwart als Wiederholung des Dreißigjährigen Krieges perzipierten.

Neben der Ideologisierung von Krieg und Frieden und dem Wandel der Heeresordnungen kam es zu einer nationalen Bewusstwerdung breiter Kreise.[45] Auch die Zeit- und Raumwahrnehmung veränderte sich, was mit einer zunehmenden Medialisierung zusammenhing.[46] Wie in vielen Bereichen bildeten auch in Bezug auf die Kriegsgefangenschaft die Revolutions- und Napoleonischen Kriege eine historische Wasserscheide. Der Weg vom absolutistischen (Söldner-)Heer zur Nationalarmee war beschritten: Hatten dort noch Söldner gekämpft, so wurden hier emotionalisierte Massen ins Feld geführt – und unter diesen Auspizien bekam die Kriegsgefangenschaft völlig neue Konnotationen. Der Kriegsgefangene des 20. Jahrhunderts, der für die Gesamtdauer des Krieges gefangen blieb, war entstanden. Das Festhalten von Gefangenen, vor allem von zahlreichen Zivilisten, während der Gesamtdauer des bellizistischen Konflikts stellte einen radikalen Bruch mit der Vergangenheit und der Praxis des Kriegsrechtes des 18. Jahrhunderts dar. Die Friedensverträge dieser Zeit waren ein nüchternes Rechtsgeschäft geworden. In bisher unbekannter Radikalität wurde ein großer Teil der Traditionen, die seit dem Westfälischen Frieden von 1648 gegolten hatten, über Bord geworfen zugunsten knapper, klarer und harter, vor allem ökonomisch harter, Bestimmungen. Die Friedensverträge unter der Ägide Napoleons  – Campo Formio (17. Oktober 1797), Amiens (17. Oktober 1797), Lunéville (9. Februar 1801), Pressburg (26. Dezember 1805), Tilsit (7./9. Juli 1807) und Wien (14. Oktober 1809); sie alle waren de facto Waffenstillstände, Diktatfrieden, die zur Auflösung der alten Strukturen Europas führten.[47]

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Am 23. Mai 1803, nachdem der Friedensschluss von Amiens (27. März 1802) den zweiten Koalitionskrieg zwischen Großbritannien und Frankreich beendet hatte, ordnete Napoleon die Internierung aller männlichen britischen Zivilisten in Frankreich im Alter von 18 bis 60 an. Unter diesem französischen Gesetz wurden zwischen 700 und 800 britische Zivilisten in Frankreich interniert. Unter diesen Kriegs- und Friedensbedingungen erreichte die Anzahl gefangen genommener Europäer eine neuartige Größenordnung. 1795 waren in Großbritannien 13 666 Gefangene unterschiedlicher Nationalitäten interniert,[48] im März 1810 waren es allein 43 683 französische Gefangene. Bis 1814 stieg diese Zahl auf 70 000 an.[49] Insgesamt hielten sich in Großbritannien zwischen 1803 und 1815 rund 100 000 französische Kriegsgefangene auf. Im Vergleich dazu wurden etwa 16 000 britische Kriegsgefangene in Frankreich festgehalten.[50] Nach der für Frankreich verlustreichen Schlacht von Trafalgar 1805 wurden 210 Marineoffiziere und 4 589 Seeleute nach Großbritannien gebracht.[51] Im Juni 1812 waren etwa 25 420 französische Seeleute inhaftiert.[52] Zwischen 1810 und 1814 wurden 16 000 französische Soldaten in Russland, Polen und Deutschland gefangen genommen;[53] zahlreiche französische Zivilisten wurden in Großbritannien interniert: 1812 waren es 1557, darunter 152 Frauen und Kinder – ein in diesem Ausmaß neuartiges Phänomen.[54]

Gerade in französischsprachigen Romanen (man denke nur an Alexandre Dumas’ Grafen von Monte Christo) und Autobiographien nahm die Erinnerung an das traumatische Erlebnis der Gefangenschaft – gerade vor dem Hintergrund des verlorenen Krieges – einen zentralen Platz ein.

Es ist eine Ironie der Geschichte, dass Napoleon de facto nicht nur der letzte französische Gefangene der Revolutions- und Napoleonischen Kriege war, sondern mehr noch, wahrscheinlich der berühmteste Kriegsgefangene der Geschichte. Während in Wien die Neuordnung Europas verhandelt wurde, fand die napoleonische Herrschaft 1815 ihr Ende mit der Exilierung des Korsen auf der entlegenen (britischen) Atlantikinsel St. Helena. St. Helena wurde ebenso zum Sinnbild für das Weiterleben des Napoleon-Mythos und des Bonapartismus wie zum Symbol britischer Überlegenheit über Napoleon und seinen Mythos.[55]

 

Napoleon wurde in der europäischen Erinnerung zum Gefangenen par excellence und sein Exil auf St. Helena in ganz Europa zu einem von Mythen umwobenen Wallfahrtsort und zur zentralen Kulisse historischer Romane[56] sowie Gegenstand von Autobiographien, Druckgraphiken, Postkarten, Karikaturen und Filmen.

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Literatur

Abell, Francis: Prisoners of War in Britain 1756 to 1815. A record of their lives, their romance and their sufferings, Oxford 1914.

[Anonym]: »Soldaten-Gefangennehmung«, in: Zedlers Universal-Lexicon 38 (1743), S. 259–262 (Sp. 491–497), URL: http://www.zedler-lexikon.de/zedler2007/index.html (eingesehen am 16. November 2007).

[Anonym]: Einige Acten-Stücke zur Geschichte der Gefangennehmung des Chursächsischen Feld-Marsch. von Schöning, Mon. May 1692, in: Göttingisches historisches Magazin 1 (1787), S. 163–180, URL: http://www.ub.uni-bielefeld.de/diglib/aufklaerung/suche.htm (eingesehen am 16. November 2007).

[Anonym]: »Kriegs-Gefangene«, in: Johann Georg Krünitz (Hg.), Oeconomische Encyclopädie 50 (1790), S. 408–469, URL: http://www.kruenitz1.uni-trier.de (eingesehen am 5. März 2007).

[Anonym]: Verzeichnis sämmtlicher, wärend des letzten TürkenKriegs, vom 16 Febr. 1788, bis zum WaffenStillstand im Sept. 1790, in türkische Gefangenschaft geratene k.k. Officiere, Cadetten, und Gemeine, nebst dem Ausweis ihrer Ranzionirung, in: Stats-Anzeigen 17 (1792), 17. Bd., S. 68 f., URL: http://www.ub.uni-bielefeld.de/diglib/aufklaerung/suche.htm (eingesehen am 16. November 2007).

[Anonym]: Liste de 16000 militaires au service de la France, faits prisonniers de guerre de 1810 à 1814, et qui sont morts en Russie, en Pologne et en Allemagne, Paris 1825.

APW siehe Oschmann, Antje

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ANMERKUNGEN

[*] Kirstin Schäfer, Dr., Frankreich-Zentrum der Freien Universität Berlin, Wiss. Mitarbeiterin, zeitweise freie Mitarbeiterin im DFG-Projekt »Europäische Friedensverträge der Vormoderne Online«.

[1] Goethes Faust I, zit. nach Wolfrum, Krieg und Frieden 2003, S. 1.

[2] Zit. nach ebd., S. 41.

[3] Ebd., S. 3 f.; vgl. auch Wegner, Wie Kriege entstehen 2000; Ders.: Wie Kriege enden 2002.

[4] Lange lagen die Schwerpunkte der militärhistorischen Betrachtung auf der bloßen Deskription von Kriegen sowie der Huldigung ihrer Helden. Mit der Öffnung der traditionellen Militärgeschichte zunächst für wirtschafts- und sozialgeschichtliche, später auch kulturgeschichtliche Fragestellungen veränderte sich der Fokus des Interesses der militärhistoriographischen Forschung. Wegweisend waren hier vor allem französische Forscher, die sich schon früh intensiv mit der Sozialgeschichte der französischen Armee beschäftigt haben; vgl. dazu Serman / Bertaud, Histoire militaire 1998.

[5] Buschmann, Erfahrung des Krieges 2001; vgl. die herausragende Untersuchung Leonhard, Bellizismus und Nation 2004. Leonhard behandelt den intellektuellen Bellizismus-Diskurs in den untersuchten Ländern.

[6] Vgl. zuletzt Duchhardt, Kalkül – Transfer – Symbol 2006; vgl. auch Raumer, Ewiger Friede 1953.

[7] Wolfrum, Krieg und Frieden, S. 28, unter Verweis auf Berding, Krieg und Erinnerung 2000.

[8] Vgl. die universalhistorische Studie Fisch, Krieg und Frieden 1979.

[9] Erll, Kollektives Gedächtnis 2005; Siemann, Suche nach einer Friedensordnung 2000.

[10] Voigtländer, Leben und Überleben 2005; Beispiele in Robel / Robel, Alieni de Russia 1999 mit einer Auflistung zahlreicher Berichte von Kriegsgefangenen in Russland. Zahlreiche Quellen finden sich auch in den digitalisierten Zeitschriften der Aufklärung der Universität Bielefeld, u.a. Hupel, Rez. Belcourt Tagebuch 1777; Anonym, Acten-Stücke 1787; Campe, Bemühung 1788; Anonym, Verzeichnis 1792; Schröckh, Gefangenschaft des Hugo Grotius 1797; http://www.ub.uni-bielefeld.de/diglib/aufklaerung/suche.htm (eingesehen am 16. November 2007).

[11] Colley, Captives 2002; Daly, Napoleon’s Lost Legions 2004; Lewis, Napoleon and his British captives 1962; Masson, Sépulcres flottants 1987.

[12] Werner / Zimmermann, Histoire Croisée 2006; Werner, De la comparaison à l’histoire croisée 2004.

[13] Vgl. Anonym, Soldaten-Gefangennehmung 1743.

[14] Köbler, Lexikon 1997, Art. »Kriegsgefangener«, S. 309.

[15] Anonym, Kriegs-Gefangene 1790.

[16] Ebd.

[17] Vgl. zu der Bildlichkeit in der Erinnerungskultur der Frühen Neuzeit Duchhardt, Krieg und Frieden 2000.

[18] Abb. 1: Ausschnitt aus dem Teppich von Bayeux, ca. 7000 x 50 cm, entstanden zwischen 1070 und 1082 n. Chr., Künstler unbekannt. Detail: Die Gefangennahme König Harolds durch den Grafen von Ponthieu und seine Ritter. Original: Musée de la Reine Mathilde (Bayeux, Normandie).

[19] Abb. 2: Der Herzog von Orléans als Gefangenen im Londoner Tower, britische Miniatur aus dem 15. Jh., Künstler unbekannt. Provenienz der Abb.: British Library, London, Sig. MS Royal 16 F ii fo. 73; farbige Abb., in: Saul, Nigel (Hg.): The Oxford Illustrated History of Medieval England, Oxford 1997, S. 117.

[20] Hierzu Strohmeyer, Friedensverträge 2006.

[21] Theodor Fontane wurde übrigens im deutsch-französischen Krieg 1870/71 selbst zum Kriegsgefangenen; diese Erfahrungen verarbeitete er in Fontane, Kriegsgefangen 1871 und ders., Aus den Tagen der Occupation 1871.

[22] Vgl. den Kupferstich von P. Haas nach Zeichnung von B. Rode in: Küster, Lebensrettungen Friedrichs 1792.

[23] Vgl. z.B. die dramatischen Gemälde des britischen Malers Robert Home: The Death of Colonel Moorhouse at the Pettah Gate of Bangalore; 1791–97. Ö/L, 149x199,4 cm, National Army Museum, London, und deren Verbreitung in der populären Druckgraphik wie bei Edward Stalker (nach Robert Home): The Death of Col. Moorhouse, at the Storming of Bangalore; 1811. London, Geoe. Guilding, June 1st, 1811, Druckgraphik handkoloriert, A.S.K. Brown Military Collection, Providence oder Sir David Wilkie’s »General Sir David Baird discovering the body of Sultan Tippoo after the Storming of Seringapatam« (heute National Gallery of Scotland). Die Ereignisse in Indien waren um 1800 in der britischen Öffentlichkeit von so großem Interesse, dass sie auch auf die Londoner Bühnen gebracht wurden; z.B. Sadlers Wells: »The Pantomime Story of Tippoo Saib«, »The Death of Tippoo, and the Capture of his Two Sons by the British Army and their Allies« oder Asley’s Royal Amphitheatre: »The Storming of Seringapatam, or the Death of Tippoo Saib«; Lyceum Theatre (1800): »The Storming of Seringapatam«; vgl. dazu auch Paris, Warrior Nation 2000, S. 13–83.

[24] Vgl. dazu den Erfahrungsbericht eines einfachen Soldaten im Dreißigjährigen Krieg in Peters, Söldnerleben 1993. Kulturgeschichtlich hoch interessant in diesem Zusammenhang ist Ringmar, Identity, Interest and Action 1996.

[25] Vgl. Burkhardt, Vom Debakel zum Mirakel 2002, S. 304.

[26] Das in blaue Pappe gebundene Buch ist in einer bewundernswert sauberen und gut lesbaren deutschen Handschrift verfasst (seiner eigenen?). Namen sind lateinisch geschrieben, ebenso französische Begriffe. Teilweise wechselt die Schrift sogar in einem Wort; mein Dank für die Bereitstellung der Quelle gilt Herrn Otto Freiherrn von Blomberg, Familienarchiv, Rittergut Nienfeld.

[27] Ebd.; vgl. zum Entstehungsumfeld der Quelle: Böhme, Göttingen 2002.

[28] Zur pleasure culture of war besonders im Falle Großbritanniens, das Kriege als ›absentes‹ Phänomen erlebte vgl. Dawson, Soldier heroes 1994.

[29] Vgl. Duchhardt, Bilanz und Anstoß 2002; er prägt hier den Begriff der ›Schneisengeschichte‹.

[30] Vgl. Lüsebrink, Kulturtransfer 2004, S. 28.

[31] Die Tagebuchnotizen des Arztes sind erstmals in russischer Sprache erschienen: de La Flize, Pochod Napoleona 1912 (nachgewiesen bei Robel / Robel, Alieni de Russia, S. 58 Nr. 518).

[32] Vgl. Abell, Prisoners of war 1914, S. 429; als Beispiel Forbes, Letters 1806.

[33] Balzac, Femme de trente ans 1962.

[34] Hauff, Die Geschichte Almansors 1891.

[35] Friedensvertrag von Großwardein 1538 II 24, S. 23, in: Heinz Duchhardt / Martin Peters, http://www.ieg-mainz.de/friedensvertraege (eingesehen am 30. März 2008).

[36] Friedensvertrag von Pressburg 1626 XII 20, in: Heinz Duchhardt / Martin Peters, http://www.ieg-mainz.de/friedensvertraege (eingesehen am 18. März 2008). Vgl. Schmidt–Rösler, Princeps Transilvaniae 2006.

[37] Friedensvertrag von Prag 1635 V 30, S. 46, in: Heinz Duchhardt / Martin Peters, http://www.ieg-mainz.de/friedensvertraege (eingesehen am 18. März 2008). Gedruckt bei Bierther, Prager Frieden 1997, Teilband 4, S. 1606–1630, hier S. 1620 Artikel 57; vgl. Wandruszka, Reichspatriotismus 1955.

[38] Artikel 104 IPM = Artikel XVI,7 IPO, in: APW 3.B.1.1, S. 31, 152. Auch online in: Die Westfälischen Friedensverträge vom 24. Oktober 1648. Texte und Übersetzungen (Acta Pacis Westphalicae. Supplementa electronica 1); http://www.pax-westphalica.de/ipmipo (eingesehen am 16. November 2007).

[39] Artikel 105 IPM entsprechend Artikel XVI,13 IPO, in: APW 3.B.1.1, S. 31, 154. Auch online in: Die Westfälischen Friedensverträge vom 24. Oktober 1648. Texte und Übersetzungen (Acta Pacis Westphalicae. Supplementa electronica 1); http://www.pax-westphalica.de/ipmipo (eingesehen am 16. November 2007).

[40] Vattel, Droit des Gens 1758.

[41] Subsidienvertrag von Den Haag 1703 III 13, S. 6, in: Heinz Duchhardt / Martin Peters, http://www.ieg-mainz.de/friedensvertraege (eingesehen am 30. März 2008). Gedruckt bei Braubach, Politisch-militärische Verträge 1935, S. 172–175, hier S.173.

[42] Friedens- und Handelsvertrag von Utrecht 1714 VI 26 Generalstaaten, Spanien, S. 34 f., in: Heinz Duchhardt / Martin Peters, http://www.ieg-mainz.de/friedensvertraege (eingesehen am 30. März 2008).

[43] Friedensvertrag von Hubertusburg 1763 II 15, S. 6, in: Heinz Duchhardt / Martin Peters, http://www.ieg-mainz.de/friedensvertraege (eingesehen am 30. März 2008). Das zwischen 1721 und 1742 von König August II. zur Parforcejagd erbaute Schloss Hubertusburg wurde während des Krieges 1761 im Inneren komplett zerstört und geplündert. Die Tagungen der Gesandten fanden somit nicht im Schloss statt, sondern einige Meter östlich des Gebäudes in Pavillons, vergleiche Blaschke, Hubertusburg 1965, S. 154.

[44] Dazu Kunisch, Entfesselte Bellona 1992 sowie ders., Wiedergeburt des Krieges 1999.

[45] Zur Problematik des Identitätsbegriffs allg. Assmann, Problem der Identität 1994 und dies., Identitäten 1998.

[46] Becker, Zeiterfahrungen 2001.

[47] Wolfrum, Krieg und Frieden, S. 53.

[48] Abell, Prisoners of war, S. 117.

[49] Public Record Office (PRO) London, ADM 105/46, Transport Board table on French prisoners of war, 19 March 1810.

[50] Lewis, Napoleon and his British captives, S. 48.

[51] Masson, Sépulcres flottants 1987, S. 47.

[52] PRO ADM 105/46, Transport Board table on French prisoners of war, 19 March 1810.

[53] Vgl. Anonym, Liste 1825.

[54] Archives Nationales Paris (AN) FF2 17, government table on French prisoners of war from 22 May 1803 to 30 May 1814.

[55] Abb. 3: Napoléon als Gefangener auf St. Helena, franz. Postkarte aus dem 19. Jh., Künstler unbekannt. Im Besitz der Fondation Napoléon, Blv. Haussmann, Paris. Proveninez der Abb., in: Lenz, Thierry (Hg.): Sainte-Hélene. Ile de Mémoire, Paris 2005.

[56] Vgl. dazu Lenz, Sainte-Hélene 2005. Romanbeispiel: Paul Féval, La petite-fille du Bossu, Paris 1931.



ZITIEREMPFEHLUNG

Kirstin Schäfer, Kriegsgefangenschaft in Friedensvertragsrecht und Literatur, in: Heinz Duchhardt / Martin Peters (Hg.), Instrumente des Friedens. Vielfalt und Formen von Friedensverträgen im vormodernen Europa, Mainz 2008-06-25 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Beiheft online 3), Abschnitt 94–108.
URL: <http://www.ieg-mainz.de/vieg-online-beihefte/03-2008.html>.
URN: <urn:nbn:de:0159-2008062408>.

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