Geschichte auf der langen Bank
Die neuere Forschung zur Reichsverfassung betont das erfolgreiche Konfliktmanagement Kaiser Maximilians II. auf der Bühne der großen Politik. Diese Studie führt die Gegenprobe von unten durch und analysiert die Funktionsweise der delegierten kaiserlichen Gerichtsbarkeit auf der Ebene der zahlreichen, regional begrenzten Strukturkonflikte, die sich vor allem aus den Widersprüchen des deutschen Territorialverfassungsrechts ergaben. Sie rekonstruiert das breite thematische Spektrum der Kommissionseinsätze, die unterschiedliche Beteiligung der einzelnen reichsständischen Gruppen sowie die spezifische räumliche Verteilung des Phänomens. Die Kommissionsverbindungen erstreckten sich – der politischen Struktur der Regionen entsprechend – mit unterschiedlicher Intensität über das ganze Reichsgebiet. Die Friedenssicherung war also im Reich regional verankert. Diese These wird weiter untermauert durch die regionalpolitische Instrumentalisierung dieser Gremien, um in benachbarte Räume hineinzuwirken oder die Ordnungsmacht im unmittelbaren Herrschaftsumfeld festzulegen. Aus dieser Perspektive sind die kaiserlichen Kommissionen ein Steuerungsmechanismus zwischen Reich und Regionen, der in eine lange Traditionslinie gegenseitig gewährter Rechtshilfe im regionalen Verbund gehörte. Eine strukturtragende Bedeutung konnten die Kommissionen gerade deswegen erlangen, weil sie über eine große Offenheit der Verhandlungsführung verfügten. Dafür stehen die aktive Einflussnahme der Parteien, der flexible Umgang mit schriftlichen und mündlichen Elementen und die Freiheit zur eigenen Zeitplanung. Für die auf diesem Weg stattfindende kooperative Rechtssuche benötigten die Beteiligten viel Zeit – Geschichte blieb dabei vielfach ‘auf der langen Bank’.
Die Studie wurde 2004 von der Universität Augsburg als Habilitationsschrift angenommen; sie wurde 2005 mit dem “Förderpreis der Dr. Eugen Liedl Stiftung” ausgezeichnet.